Für neue KfW-458-Anträge seit 21.07.2026 erhalten Vermieter 30% Grundförderung. Der frühere Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen ist gestrichen; rein vermietete Einheiten erhalten weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus. Bei einem geförderten Heizungstausch richtet sich die Umlage nach § 559e BGB: 10% der Kosten nach Abzug der Drittmittel, begrenzt auf 0,50 € je m² und Monat innerhalb von sechs Jahren.
Das Wichtigste für Vermieter in Kürze
- Antrag: Private Eigentümer beantragen den Heizungstausch im Wohngebäude über KfW 458, nicht beim BAFA.
- Förderquote: Für rein vermietete Einheiten sind nach aktuellem Stand 30% Grundförderung ansetzbar.
- Selbstnutzer-Caveat: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit voraus.
- Kostenstaffel: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für jede zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
- Umlage: Bei gefördertem Heizungstausch gilt § 559e BGB mit 10% nach Förderabzug und spezieller Kappungsgrenze von 0,50 € je m² monatlich.
Ein Vermieterbonus existiert nicht: Die aktuelle Förderung für eine rein vermietete Wohneinheit besteht regelmäßig aus 30% Grundförderung, während die persönlichen Boni Selbstnutzern vorbehalten sind.

KfW-Förderung für Vermieter: Was seit 21.07.2026 gilt
Die Heizungsförderung für bestehende Wohngebäude läuft für private Eigentümer über den KfW-Zuschuss 458. Das gilt auch für Vermieter von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Juristische Personen und Personengesellschaften nutzen je nach Eigentümerstellung das passende Unternehmensprodukt, beispielsweise KfW 459. Entscheidend ist, wer im Grundbuch steht.
Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21.07.2026 angepasst. Für neue Anträge beträgt die Grundförderung 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Der frühere technologiespezifische Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen ist gestrichen. Ältere Leospardo-Angaben zu 35% Vermieterförderung gelten deshalb nur für Altanträge, die bis 20.07.2026 nach den damaligen Bedingungen gestellt wurden oder bereits zugesagt waren.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für neue Anträge 16%, setzt aber eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit und den Austausch einer qualifizierenden Altanlage voraus. Für eine rein vermietete Einheit ist er nicht ansetzbar. Gleiches gilt für den Einkommensbonus. Dieser ist seit der Reform nach Einkommen gestaffelt, bleibt aber an die Selbstnutzung gebunden.
| Förderbaustein | Selbstnutzer | Rein vermietete Einheit |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 30% |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16% bei erfüllten Voraussetzungen | Nicht ansetzbar |
| Einkommensbonus | 30% je Einkommensstufe | Nicht ansetzbar |
| Familienzuschlag | Bei erfüllten Voraussetzungen | Nicht für rein vermietete Einheit |
| Maximalquote | Grundsätzlich bis 70% | Regelmäßig 30% |
In einem gemischt genutzten Mehrfamilienhaus wird die Grundförderung über den Basisantrag für das Gebäude beantragt. Selbstnutzende Eigentümer können persönliche Boni für ihre eigene Wohneinheit über Zusatzanträge geltend machen. Du darfst diese Boni nicht auf vermietete Einheiten verteilen.
Förderfähige Kosten im Mehrfamilienhaus
Für neue Anträge werden 28.000 € für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 € hinzu, ab der siebten jeweils 8.000 €. Ein Gebäude mit vier Wohneinheiten hat damit einen Kostenrahmen von 28.000 € + 3 × 15.000 € = 73.000 €. Bei 30% Grundförderung sind rechnerisch bis zu 21.900 € Zuschuss möglich, sofern mindestens so viele förderfähige Kosten entstehen.
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über „Meine KfW“ gestellt werden. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag braucht eine zulässige aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung zum Antrag. BAFA bleibt für andere BEG-Einzelmaßnahmen zuständig, nicht für diesen Heizungszuschuss.
Modernisierungsumlage nach § 559e BGB
Für einen geförderten Heizungstausch ist die spezielle Regel des § 559e BGB maßgeblich. Danach kann der Vermieter die jährliche Miete um 10% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten nach Abzug der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhen. Fördermittel müssen also zuerst abgezogen werden. Zusätzlich werden grundsätzlich 15% der Kosten pauschal als Erhaltungsanteil behandelt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die monatliche Erhöhung aus dieser Heizungsmodernisierung ist innerhalb von sechs Jahren auf 0,50 € je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Diese Grenze unterscheidet sich von den allgemeinen Grenzen des § 559 BGB und entscheidet in vielen Praxisfällen über die tatsächlich zulässige Mieterhöhung.
Beispiel: Auf eine 75-m²-Wohnung entfallen nach Zuschuss und bereinigtem Erhaltungsanteil 19.600 €. Zehn Prozent wären 1.960 € pro Jahr oder 163,33 € pro Monat. Die spezielle Grenze reduziert die monatliche Erhöhung aber auf 75 m² × 0,50 € = 37,50 €. Der rechnerische Prozentsatz allein ist daher keine belastbare Einnahmeprognose.
Nach Leospardo-Berechnung begrenzt § 559e BGB die monatliche Umlage im 75-m²-Beispiel trotz rechnerisch 163,33 € auf 37,50 €. Härtefall, formale Ankündigung, Kostenverteilung und weitere Modernisierungen müssen individuell geprüft werden.

GEG-Pflicht: Das Gebäudeenergiegesetz für Vermieter
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Spielregeln für den Heizungstausch in Deutschland grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die sogenannte 65%-EE-Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Pflicht gilt für Vermieter ebenso wie für Eigennutzer und betrifft sowohl Neubauten als auch den Austausch bestehender Heizungen in Bestandsgebäuden.
Was bedeutet das konkret für Dich als Vermieter? Wenn Deine bestehende Heizung irreparabel defekt ist oder Du sie freiwillig austauschen möchtest, darfst Du keine reine Gas- oder Ölheizung mehr einbauen. Die Wärmepumpe ist die einfachste und verbreitetste Lösung, die automatisch die 65%-EE-Anforderung erfüllt, da sie Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Grundwasser nutzt.
Übergangsfristen und kommunale Wärmeplanung
Die 65%-EE-Pflicht greift gestaffelt, abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner): Die Pflicht gilt spätestens ab dem 30. Juni 2026, sofern die Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat
- Kleinere Gemeinden (unter 100.000 Einwohner): Die Frist läuft bis zum 30. Juni 2028
- Neubauten in Neubaugebieten: Die Pflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2024
- Defekte Heizungen: Bei irreparablem Defekt gibt es eine 5-Jahres-Übergangsfrist mit provisorischer Heizung
Für Vermieter in Großstädten wie Berlin, München, Hamburg, Köln oder Frankfurt bedeutet das: Ab Mitte 2026 ist der Einbau einer reinen Gasheizung in den meisten Fällen nicht mehr zulässig. Wer jetzt proaktiv handelt und eine Wärmepumpe installiert, vermeidet späteren Zeitdruck und profitiert von der vollen Förderquote, die in den kommenden Jahren voraussichtlich sinken wird.
Die Bundesregierung hat mit dem GEG ein klares Signal gesetzt: Fossile Heizungen werden schrittweise aus dem Bestand gedrängt. Für Vermieter bietet sich die Chance, diese Transformation als Investitionsmöglichkeit zu nutzen und Mietobjekte energetisch aufzuwerten, bevor der regulatorische Druck weiter steigt. Wer zu lange wartet, riskiert höhere Installationskosten (Handwerkerengpässe) und geringere Förderquoten.
Bestandsschutz und Reparaturrecht
Bestehende Heizungen genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Solange Deine alte Gas- oder Ölheizung funktioniert und repariert werden kann, musst Du sie nicht austauschen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und bestimmte Effizienzkriterien nicht erfüllen, unterliegen einer Austauschpflicht nach §72 GEG. Konstanttemperaturkessel (nicht modulierend) mit einer Leistung über 4 kW müssen nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden.
Praxistipp: Lass den Zustand Deiner bestehenden Heizung von einem Fachbetrieb prüfen und eine Restlebensdauer-Prognose erstellen. So kannst Du den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel planen und die Förderung maximal nutzen, statt in einer Notsituation (defekte Heizung im Winter) unter Zeitdruck handeln zu müssen.
Beispielrechnung: Vier vermietete Wohneinheiten
Das Beispiel zeigt einen Rechenrahmen, kein Angebot. Das Gebäude hat vier vermietete Wohnungen, eine zentrale Altanlage und einen Wärmebedarf, der nach Heizlastberechnung eine Wärmepumpenlösung zulässt. Für Wärmepumpe, Speicher, Hydraulik, Elektroarbeiten, Schallschutz und Umfeldmaßnahmen werden 90.000 € angesetzt.
| Position | Betrag | Erläuterung |
|---|---|---|
| Investitionskosten | 90.000 € | Modellannahme für vier Einheiten |
| Förderfähiger Kostenrahmen | 73.000 € | 28.000 € + 3 × 15.000 € |
| Grundförderung 30% | 21.900 € | Keine Selbstnutzer-Boni |
| Rest vor Steuer und Umlage | 68.100 € | 90.000 € - 21.900 € |
| Rest je Wohneinheit bei Gleichverteilung | 17.025 € | Nur vereinfachte Verteilung |
Für die mietrechtliche Berechnung wird der auf die jeweilige Wohnung entfallende Aufwand ermittelt. Fördermittel und nicht umlagefähige Erhaltungsanteile werden abgezogen. Bei vier Wohnungen mit je 70 m² begrenzt § 559e BGB die Erhöhung auf höchstens 35 € monatlich je Wohnung, sofern die vollständige Grenze ausgeschöpft werden darf. Für das gesamte Haus wären das höchstens 140 € monatlich beziehungsweise 1.680 € jährlich.
Eine einfache Teilung von 68.100 € durch 1.680 € ergäbe 40,5 Jahre bis zur rechnerischen Deckung allein durch die maximale Umlage. Das ist keine Amortisationsprognose, weil Steuerwirkung, Instandhaltungsanteile, Heizkosten, Finanzierung und zulässige Kostenverteilung fehlen. Es zeigt aber, warum frühere Versprechen von fünf bis acht Jahren ohne vollständige Mietrechtsrechnung nicht belastbar sind.
Für die Investitionsentscheidung brauchst Du zusätzlich eine Heizkostenrechnung. Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,2 benötigt für 30.000 kWh Wärme rund 9.375 kWh Strom. Bei 28 ct/kWh Wärmepumpenstrom sind das 2.625 € jährlich, zuzüglich Grundpreis und Wartung. Vergleiche diesen Wert mit den tatsächlichen Brennstoff- und Nebenkosten der Altanlage, nicht mit einem pauschalen Durchschnitt.
Schallschutz, Netzanschluss und Heizkörperanpassung können die Investition spürbar verändern. Lass deshalb Heizlast, Vorlauftemperaturen und Aufstellort vor dem Antrag prüfen. Ein höherer Zuschuss gleicht keine technisch schlecht ausgelegte Anlage aus.
Steuerliche Vorteile: AfA, Sofortabzug und Vorsteuer
Als Vermieter hast Du einen entscheidenden steuerlichen Vorteil, den Eigennutzer nicht haben: Du kannst die Wärmepumpe steuerlich absetzen. Die steuerliche Behandlung einer Wärmepumpe im vermieteten Gebäude umfasst mehrere Dimensionen, die in Summe die effektive Investitionsbelastung noch weiter senken.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Wärmepumpe gilt steuerrechtlich als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Damit wird sie über die Gebäude-AfA abgeschrieben. Bei Wohngebäuden, die nach 1924 errichtet wurden, beträgt der AfA-Satz 2% jährlich (= 50 Jahre Abschreibungsdauer). Bei Gebäuden im Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine AfA von 3% gelten.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Wärmepumpe als Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand einzuordnen ist und wie der Zuschuss berücksichtigt wird. Eine pauschale AfA-Rechnung mit festem Steuersatz ist nicht belastbar. Lass Kosten, Zuschuss und zeitlichen Zusammenhang vor Abgabe der Steuererklärung prüfen.
Sofortabzug als Erhaltungsaufwand
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Wärmepumpe nicht nur über Jahrzehnte abschreiben, sondern im Jahr der Anschaffung sofort als Erhaltungsaufwand geltend machen. Das ist der Fall, wenn die neue Heizung als Ersatz einer gleichwertigen Anlage eingebaut wird, ohne den Standard des Gebäudes wesentlich zu verbessern. In der Praxis argumentieren Finanzgerichte hier unterschiedlich, sodass eine steuerliche Beratung empfohlen wird.
Bei einem Sofortabzug von 28.000 Euro und einem Steuersatz von 42% wäre die Steuerersparnis im Jahr der Investition: 28.000 x 0,42 = 11.760 Euro. Das reduziert die effektive Investition nochmals massiv. Ob das Finanzamt den Sofortabzug akzeptiert, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab mit einem Steuerberater geklärt werden.
Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
Vermieter, die zur Umsatzsteuer optiert haben (häufig bei gewerblicher Vermietung), können die Vorsteuer aus der Wärmepumpen-Investition abziehen. Bei 19% Umsatzsteuer auf 28.000 Euro netto wären das zusätzlich 5.320 Euro Vorsteuererstattung. Für die überwiegende Mehrheit der privaten Wohnungsvermieter greift diese Option allerdings nicht, da die Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerfrei ist.
Steuerliche Behandlung des KfW-Zuschusses
Der KfW-Zuschuss mindert regelmäßig den wirtschaftlich selbst getragenen Aufwand. Ob er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten reduziert oder in einer anderen Form zu berücksichtigen ist, hängt von der steuerlichen Einordnung der Gesamtmaßnahme ab. Dokumentiere Förderbescheid, Rechnung und Zahlungsfluss und kläre den Einzelfall mit Steuerberatung.
Unser Rat: Lass die steuerliche Gestaltung Deiner Wärmepumpen-Investition von einem Steuerberater prüfen. Die optimale Strategie (AfA vs. Sofortabzug, Fördermittel-Behandlung) kann je nach Deiner persönlichen Steuersituation mehrere tausend Euro Unterschied machen. Die Kosten für den Steuerberater sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar.
Welche Wärmepumpe passt zum Mietobjekt?
Nicht jede Wärmepumpe ist für jedes Mietobjekt geeignet. Die Wahl des richtigen Systems hängt von Gebäudegröße, Heizlast, vorhandener Heizkörperinfrastruktur und Platzverhältnissen ab. Hier ein Überblick über die gängigsten Wärmepumpen-Typen für Vermieter.
Luft-Wasser-Wärmepumpe: Der Allrounder
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mit Abstand die beliebteste Wahl für Vermieter. Du entzieht der Außenluft Wärme und wandelt sie in Heizenergie um. Der große Vorteil: Die Installation erfordert keine Erdbohrungen oder Grundwasserbrunnen, was die Kosten und die Genehmigungsdauer erheblich reduziert.
- Geeignet für: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, kleine bis mittlere Mehrfamilienhäuser (bis 8 Einheiten)
- Heizleistung: 5 bis 25 kW (als Einzelgerät), Kaskaden bis 50+ kW
- Kosten: 12.000 bis 18.000 Euro (Gerät), 18.000 bis 35.000 Euro (komplett installiert)
- COP (Coefficient of Performance): 3,0 bis 4,5 (je nach Außentemperatur)
- Platzbedarf: Außeneinheit ca. 1 m x 0,5 m x 1,2 m, Inneneinheit vergleichbar mit Gaskessel
Für Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 8 Wohneinheiten bieten sich sogenannte Kaskadenlösungen an: Zwei oder drei kleinere Wärmepumpen werden parallel geschaltet. Das hat den Vorteil, dass bei Ausfall eines Geräts die anderen weiterheizen, und die Teillast effizienter bedient werden kann. Hersteller wie Viessmann, Vaillant und Bosch bieten kaskadierfähige Systeme an.
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme): Höchste Effizienz
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt die konstante Erdwärme über Erdkollektoren oder Erdsonden. Dein COP liegt ganzjährig bei 4,0 bis 5,5 und damit deutlich über der Luft-Wasser-Variante. Allerdings sind die Anschaffungskosten höher (30.000 bis 50.000 Euro für ein 4-Familienhaus) und die Genehmigung für Erdbohrungen kann Wochen oder Monate dauern.
Für Vermieter lohnt sich die Erdwärme-Lösung besonders bei größeren Mietobjekten (ab 6 Einheiten), wo die höheren Investitionskosten durch den besseren COP und die niedrigeren Betriebskosten über die Lebensdauer ausgeglichen werden. Die Amortisation dauert typischerweise 2 bis 3 Jahre länger als bei einer Luft-Wasser-Lösung, dafür sind die laufenden Kosten über 25 Jahre geringer. Weitere Informationen zum Erdwärme-Potenzial in Deiner Region findest Du in unserem Spezialratgeber.
Wärmepumpe im Altbau: Geht das überhaupt?
Eine häufige Sorge von Vermietern mit älteren Mietobjekten: Kann eine Wärmepumpe in einem Altbau überhaupt effizient arbeiten? Die Antwort: Ja, in den meisten Fällen funktioniert das gut, selbst bei Bestandsgebäuden aus den 1960er bis 1990er Jahren. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen Vorlauftemperaturen von 65 bis 75°C und können damit auch klassische Heizkörper (keine Fußbodenheizung nötig) betreiben.
Voraussetzungen für die effiziente Nutzung im Altbau sind: ein hydraulischer Abgleich (optimiert die Wärmeverteilung, kostet 800 bis 1.500 Euro und ist ohnehin Fördervoraussetzung), ggf. der Austausch einzelner zu kleiner Heizkörper und eine grundlegende Dämmung (die bei den meisten Gebäuden ab Baujahr 1975 vorhanden ist). Eine vollständige Fassadendämmung ist in der Regel nicht notwendig, verbessert aber die Wirtschaftlichkeit.
Vergleiche bei vermieteten Objekten nicht nur den Gerätepreis, sondern ein vollständiges Angebot mit KfW-458-Antragspfad, förderfähigen Kosten, Drittmittelabzug, § 559e-BGB-Umlage, Hydraulik, Elektrik und Schallplanung. Für rein vermietete Einheiten ist die robuste aktuelle Hauptannahme 30 % Grundförderung; persönliche Boni gehören nur in die Rechnung, wenn Selbstnutzung oder eine andere zulässige Sonderkonstellation nachweisbar ist. Starte dafür das Wärmepumpen-Quiz, prüfe die Wärmepumpe-Kosten und halte für den Wärmepumpen-Kauf Objektart, Wohneinheiten und geplanten Heizungstausch bereit.
Mieter-Kommunikation: So gehst Du rechtssicher vor
Die Modernisierung einer Heizungsanlage in einem vermieteten Gebäude erfordert eine sorgfältige und rechtssichere Kommunikation mit den Mietern. Fehler bei der Ankündigung oder der Mieterhöhung können dazu führen, dass die gesamte Umlage unwirksam wird. Hier ist der vollständige Leitfaden, wie Du als Vermieter vorgehst.
Modernisierungsankündigung nach §555c BGB
Du bist gesetzlich verpflichtet, Deine Mieter mindestens 3 Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme schriftlich zu informieren. Die Ankündigung muss folgende Punkte enthalten:
- Art der Maßnahme: Austausch der Heizungsanlage von Öl-/Gasheizung auf Wärmepumpe
- Voraussichtlicher Umfang: Beschreibung der Arbeiten (Demontage alte Heizung, Installation Wärmepumpe, ggf. Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich)
- Beginn und voraussichtliche Dauer: Konkretes Startdatum und geschätzte Bauzeit (typisch: 3 bis 5 Tage für die eigentliche Installation)
- Zu erwartende Mieterhöhung: Konkrete Berechnung der Modernisierungsumlage pro Wohneinheit (Betrag pro Monat)
- Hinweis auf Härtefall-Einwand: §559 Abs. 4 BGB, Frist für Härtefall-Einwand
Die Ankündigung muss jedem betroffenen Mieter in der gesetzlich vorgesehenen Form zugehen und alle Pflichtangaben enthalten. Ob eine elektronische Übermittlung genügt, hängt von der vorgeschriebenen Textform und dem sicheren Zugang ab. Lass Vorlage und Zustellung bei hohen Beträgen rechtlich prüfen.
Duldungspflicht der Mieter (§555d BGB)
Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§555d BGB). Sie können die Maßnahme nur ablehnen, wenn sie einen Härtefall geltend machen, der auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und anderer Mieter unzumutbar wäre. In der Praxis wird ein Härtefall bei einer Wärmepumpen-Installation selten anerkannt, da die Baumaßnahme kurz ist (wenige Tage) und die Mieter langfristig von niedrigeren Heizkosten profitieren.
Empfehlung: Proaktive Kommunikation
Über die gesetzlichen Pflichten hinaus empfehlen wir, Deine Mieter frühzeitig und transparent in den Prozess einzubeziehen:
- Informationsschreiben 6 Monate vorher: Erkläre die Gründe für die Modernisierung (GEG-Pflicht, Energiekostensenkung, Umweltschutz)
- Berechnung der Heizkostenersparnis: Zeige den Mietern, dass die Mieterhöhung durch niedrigere Heizkosten teilweise oder vollständig kompensiert wird
- Ansprechpartner benennen: Gib den Mietern einen Kontakt für Fragen während der Bauphase
- Zeitplan kommunizieren: Informiere rechtzeitig über genaue Bautermine, Heizungsausfallzeiten und Ersatzlösungen
Eine gut kommunizierte Modernisierung reduziert Konflikte, Härtefall-Einwände und juristische Kosten erheblich. Mieter, die den Nutzen der Maßnahme verstehen, tragen die Mieterhöhung in der Regel bereitwillig mit.
Wir haben unsere Mieter 6 Monate vor dem Heizungstausch informiert und ihnen vorgerechnet, dass die Mieterhöhung von 22 Euro durch die Heizkostenersparnis von ca. 25 Euro pro Monat mehr als ausgeglichen wird. Kein einziger Mieter hat Einwände erhoben. Die Installation hat 4 Tage gedauert und seitdem läuft alles reibungslos.
KfW-Antrag: Reihenfolge für Vermieter
Gebäude und Heizlast prüfen
Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte prüft Heizlast, Vorlauftemperatur, Wärmeverteilung, Warmwasser, Netzanschluss und Schall. Bei mehreren Einheiten gehören auch Spitzenlast und Ausfallsicherheit in das Konzept.
Förderfähiges Angebot erstellen lassen
Das Angebot trennt Wärmeerzeuger, Umfeldmaßnahmen und nicht förderfähige Arbeiten. Für den Antrag brauchst Du eine Bestätigung zum Antrag. Prüfe, ob KfW 458 oder bei einer juristischen Person KfW 459 zuständig ist.
Vertrag mit Förderbedingung schließen
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW verlangte aufschiebende oder auflösende Bedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten. Ein Vertrag ohne diese Klausel kann als schädlicher Vorhabenbeginn gelten.
KfW-Antrag stellen
Private Vermieter stellen den Zuschussantrag im Kundenportal „Meine KfW“. Reiche BzA und verlangte Angaben vor Beginn der Arbeiten ein. Bewahre die zum Antrag gültige Richtlinie und alle Bestätigungen auf.
Zusage abwarten und umsetzen
Nach Zusage kann die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt werden. Koordiniere Abschaltung, Ersatzwärme, Zugang zu Wohnungen und hydraulischen Abgleich mit den Mietern.
Nachweise einreichen
Nach Abschluss werden Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Zahlungsnachweise benötigt. Dokumentiere außerdem die Kostenverteilung für Mietrecht und Steuer getrennt vom Förderantrag.
Häufige Fehler bei Förderung und Umlage
Altbedingungen als aktuelle Förderung verwenden
30% Grundförderung plus 5% Effizienzbonus war vor dem 21.07.2026 relevant. Für neue Anträge gilt diese Addition nicht mehr. Nenne in Angeboten und Mieterinformationen immer das Antragsdatum und die dazugehörige Richtlinienfassung.
Falsche Antragsstelle nennen
Der Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude wird für private Eigentümer über KfW 458 beantragt. Eine falsche Antragsstelle kostet Zeit und kann die Vertragsreihenfolge gefährden.
Persönliche Boni auf vermietete Einheiten rechnen
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen Selbstnutzung voraus. In einem gemischt genutzten Mehrfamilienhaus können sie über Zusatzanträge für eine selbst bewohnte Einheit relevant werden, nicht für die vermieteten Wohnungen.
§ 559 statt § 559e pauschal anwenden
Bei einem geförderten Heizungstausch gilt die spezielle Regel mit 10% nach Drittmittelabzug und 0,50-€-Grenze. Eine pauschale Rechnung mit 8% und allgemeiner Kappungsgrenze führt zu einem anderen Ergebnis und kann eine Mieterhöhung angreifbar machen.
Erhaltungsanteil und Fördermittel nicht abziehen
Die Umlage bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Rechnung. Drittmittel und nicht umlagefähige Erhaltungskosten werden berücksichtigt. Ordne Kosten den Wohnungen nachvollziehbar zu und lass Zweifelsfälle mietrechtlich prüfen.
Wirtschaftlichkeit als Garantie darstellen
Heizkosten, Jahresarbeitszahl, Zins, Wartung, Leerstand und Steuerwirkung sind objektspezifisch. Eine Modellrechnung ist Orientierung, kein Versprechen. Verwende Bandbreiten und aktualisiere Strom- sowie Brennstoffpreise vor der Entscheidung.

Was gilt bei WEG, Mischobjekt und juristischer Person?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird eine zentrale Heizung regelmäßig dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Der Basisantrag umfasst die Grundförderung für das Gebäude. Selbstnutzende Eigentümer können persönliche Boni nur für ihre eigene Wohneinheit und innerhalb der KfW-Fristen über Zusatzanträge beantragen. Verwaltung, Beschluss und Vollmacht müssen zur Antragstellung passen.
Bei einem Mischobjekt mit einer selbst bewohnten und mehreren vermieteten Wohnungen bleibt die Förderung getrennt. Die 30% Grundförderung bezieht sich auf das Gebäude; persönliche Boni werden anteilig für die begünstigte selbstgenutzte Einheit ermittelt. Eine Verteilung des Bonus auf alle Wohnungen wäre falsch.
Steht eine GmbH, GbR oder andere juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft im Grundbuch, kann statt KfW 458 das Unternehmensprodukt 459 einschlägig sein. Prüfe die Eigentümerstellung vor Erstellung der BzA. Ein Nießbrauch- oder Wohnrecht allein macht eine Privatperson nach KfW-Angaben nicht automatisch antragsberechtigt.
Wie kündigst Du die Modernisierung gegenüber Mietern an?
Die Modernisierungsankündigung muss grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn zugehen und Art, Umfang, Beginn, Dauer sowie die erwartete Mieterhöhung und Betriebskostenwirkung nachvollziehbar beschreiben. Technik und Bauablauf sollten so konkret sein, dass Mieter Belastung, Zugangserfordernisse und mögliche Unterbrechungen einschätzen können.
Trenne Bauankündigung und spätere Mieterhöhung. Die endgültige Erhöhung basiert auf den tatsächlichen Kosten, dem Förderbescheid und der korrekten Kostenverteilung. Schätzwerte aus dem Angebot dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Informiere außerdem über die Härtefalleinwendung und die maßgeblichen Fristen.
Bei einer zentralen Wärmepumpe ändern sich häufig Betriebsstrom, Wartung und Messkonzept. Erläutere, welche Kosten künftig über die Heizkostenabrechnung laufen. Eine geringere Brennstoffrechnung garantiert nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten, wenn Strompreis, Betriebsweise oder Vorlauftemperatur ungünstig sind.
Wie lange gelten die neuen Förderbedingungen?
Die KfW-Unterlagen gelten für Anträge ab 21.07.2026. Bereits zugesagte Anträge bleiben nach der offiziellen Übergangsinformation von der Änderung unberührt. Noch in Prüfung befindliche Anträge werden nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Bedingungen beurteilt, wenn die Bestätigung zum Antrag vollständig und korrekt war. Bewahre deshalb Antragsdatum, BzA und damaliges Merkblatt gemeinsam auf.
Für neue Projekte solltest Du keine alte Fördersumme reservieren oder in eine Modernisierungsankündigung übernehmen. Die erste Wohneinheit wird aktuell mit maximal 28.000 € förderfähigen Kosten angesetzt. Nach dem Merkblatt sinkt dieser Betrag ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ebenfalls ab 01.02.2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte; für rein vermietete Einheiten bleibt er ohnehin ausgeschlossen.
Dringlichkeit entsteht damit nicht durch einen Händler-Countdown, sondern durch datierte Förderbedingungen. Ein Antrag sollte trotzdem nicht vor einer belastbaren Heizlast- und Kostenplanung gestellt werden. Eine zu kleine Wärmepumpe verursacht Komfortprobleme, eine zu große Anlage taktet häufiger und kann Effizienz sowie Lebensdauer beeinträchtigen.
Welche regionalen Unterschiede müssen Vermieter einplanen?
Die Bundesförderung ist bundesweit einheitlich, das Projekt selbst aber regional verschieden. Netzbetreiber, Schallauslegung, Gestaltungssatzung, Denkmalschutz und kommunale Wärmeplanung beeinflussen Technik und Zeitplan. In dicht bebauten Quartieren können Schallgutachten, Kaskaden oder ein anderer Aufstellort nötig werden. In einem Wasserschutzgebiet kann eine Erdsonde eingeschränkt sein.
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Dich nicht automatisch zum Anschluss an ein Wärmenetz. Sie kann aber zeigen, ob ein Gebiet für Fernwärme vorgesehen ist und wann die GEG-Anforderungen für einen Heizungstausch greifen. Vergleiche Wärmepumpe und angekündigtes Netz anhand Anschlusskosten, Grundpreis, Arbeitspreis, Verfügbarkeit und Vertragsbindung.
Auch Handwerkerpreise unterscheiden sich. Für ein Mehrfamilienhaus solltest Du mindestens zwei technisch vergleichbare Angebote einholen. Beide müssen dieselbe Heizlast, Warmwasserlösung, Elektroarbeit und Umfeldmaßnahmen abdecken. Ein niedriger Gesamtpreis ist nicht vergleichbar, wenn Heizkörpertausch, Fundament oder Schallschutz fehlen.
Die KfW-Förderung deckelt Kosten, nicht Marktpreise. Steigt das Angebot über den förderfähigen Rahmen, trägst Du den Mehrbetrag vollständig. Bei vier Einheiten werden höchstens 73.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt; kostet das Projekt 100.000 €, bleiben 27.000 € außerhalb der Zuschussberechnung.
Welche Nachweise brauchst Du nach der Umsetzung?
Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung. Rechnungen müssen die geförderten Maßnahmen nachvollziehbar ausweisen und unbar bezahlt sein. Bewahre Zahlungsbelege, technische Daten, Inbetriebnahmeprotokoll und hydraulischen Abgleich auf. Die Angaben müssen zur BzA und zur Förderzusage passen.
Für Mietrecht und Steuer brauchst Du eine feinere Aufteilung als für die KfW. Trenne Erhaltungsanteile, Verbesserungskosten, Fördermittel und den auf jede Wohnung entfallenden Aufwand. Dokumentiere Wohnflächen und Verteilerschlüssel. Eine nachträgliche Schätzung ist angreifbarer als eine Kostenstruktur, die bereits bei der Ausschreibung vorgesehen wurde.
Prüfe nach dem ersten Betriebsjahr Stromverbrauch, Wärmemenge und Jahresarbeitszahl. Abweichungen können auf falsche Heizkurve, unnötig hohe Vorlauftemperatur oder hydraulische Probleme hindeuten. Eine Optimierung senkt Betriebskosten und verbessert die Akzeptanz bei den Mietern, auch wenn sie keinen zusätzlichen Zuschuss auslöst.


