Solarstrom auch als Mieter: Die Möglichkeiten im Überblick
Lange Zeit schien Photovoltaik ein Privileg für Eigenheimbesitzer zu sein. Wer zur Miete wohnt, konnte dem Energietrend kaum folgen. Das hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Heute gibt es mehrere attraktive Wege, wie auch Mieterinnen und Mieter von Solarstrom profitieren können – vom Balkonkraftwerk auf der eigenen Terrasse über das Mieterstrommodell bis hin zu gemeinschaftlichen Solaranlagen.
Der wichtigste Treiber dieser Entwicklung ist die Gesetzgebung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hat neue Möglichkeiten für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energiegemeinschaften geschaffen. Gleichzeitig wurde das Balkonkraftwerk 2024 in Deutschland endlich auf rechtlich sichere Beine gestellt: Bis 800 Watt Modulleistung sind diese Mini-Solaranlagen für jedermann zugänglich – auch für Mieter. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Option für Sie die richtige ist.
Die drei Hauptoptionen sind: Das Balkonkraftwerk (steckerfertiges Mini-Solarsystem, 400–800 €), das Mieterstrommodell nach §42a EnWG (Vermieter verkauft Solarstrom an Mieter) und die Solarenergiegemeinschaft (gemeinschaftliche Nutzung nach EEG 2023). Jede Option hat unterschiedliche Voraussetzungen, Kosten und Ertragspotenziale.
Das Balkonkraftwerk – Solar für jeden Mieter
Das Balkonkraftwerk (auch Steckersolaranlage oder Plug-in-PV genannt) ist die einfachste und günstigste Möglichkeit für Mieter, selbst Solarstrom zu erzeugen. Es besteht aus ein oder zwei Solarmodulen, einem Mikrowechselrichter und einem Einspeisestecker (Wieland-Stecker oder künftig Schuko). Die erzeugte Energie fließt direkt in das Hausstromnetz der Wohnung und reduziert so den Bezug aus dem Netz.
Seit 2024 hat Deutschland das Balkonkraftwerk klar geregelt: Bis 800 Watt Modulleistung und 600 Watt Wechselrichterleistung ist es ohne Sondergenehmigung möglich. Die Anmeldung beim Netzbetreiber (formlos, meist online) und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind Pflicht – aber kostenlos und in 10 Minuten erledigt.
Wie viel bringt ein Balkonkraftwerk? Ein 800-W-System erzeugt in Deutschland je nach Standort und Ausrichtung zwischen 550 und 900 kWh pro Jahr. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh spart man damit 190–315 Euro jährlich. Die Anschaffungskosten für eine gute 800-W-Anlage liegen 2026 bei 400–700 Euro, die Amortisation nach 2–3 Jahren.
Technisch gilt das Balkonkraftwerk als berechtigtes Mieterinteresse. Nach aktueller Rechtslage (§ 554 BGB) darf der Vermieter privilegierte Maßnahmen nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Informieren Sie Ihren Vermieter trotzdem schriftlich – meistens kein Problem. Achten Sie auf fachgerechte Montage und Sicherheit.
Technische Anforderungen
Für die Installation brauchen Sie: eine geeignete Fläche (Balkon, Terrasse, Garten, Fassade), einen Wieland-Stecker für die Einspeisung (oder einen Schuko-Stecker nach neuer Norm) sowie einen Haushaltszähler, der rückwärtslaufen kann oder ein Zwei-Richtungs-Zähler. Wichtig: Moderne elektronische Zweirichtungszähler laufen nicht rückwärts – das ist korrekt und legal so gewollt. Nur alte Ferraris-Zähler laufen zurück.
Für Optimierung können Sie ein Monitoring-Gerät (z.B. Shelly-Plug) nutzen, um Echtzeit-Daten zu sehen und die Eigenverbrauchsquote zu maximieren. Wer eine smarte Steckdose mit Zeitsteuerung hat, kann energiehungrige Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler) automatisch zur Mittagszeit starten, wenn das Balkonkraftwerk am meisten produziert.
Mieterstrommodell – Solarstrom direkt vom Vermieter
Das Mieterstrommodell ermöglicht es Vermietern, auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses eine Solaranlage zu installieren und den erzeugten Strom direkt an die Mieter zu verkaufen. Der Preis für den Mieterstrom darf maximal 90% des lokalen Grundversorgungstarifs betragen – für Mieter also günstiger als der normale Strom, für Vermieter attraktiv wegen des staatlichen Mieterstromzuschlags.
Der Mieterstromzuschlag nach §42a EnWG beträgt je nach Anlagengröße zwischen 1,50 und 2,67 Cent pro Kilowattstunde und wird vom Netzbetreiber an den Vermieter (als Mieterstromanbieter) ausgezahlt. Für Mieter bedeutet das günstigeren Strom; für Vermieter eine zusätzliche Einnahmequelle.
Das Modell ist rechtlich komplex. Der Vermieter wird zum Energieversorger und muss sich entsprechend anmelden, ein Messkonzept erstellen und die Abrechnung organisieren. Viele Vermieter nutzen dafür spezialisierte Dienstleister. Wirtschaftlich lohnt sich Mieterstrom ab ca. 6 Wohneinheiten und einer Dachfläche von mindestens 100 m².
| Merkmal | Balkonkraftwerk | Mieterstrom | Solargemeinschaft |
|---|---|---|---|
| Aufwand (Mieter) | Sehr gering | Gering | Gering |
| Anfangsinvestition | 400–700 € | Keine | Anteil ~500–2.000 € |
| Jährlicher Ertrag/Ersparnis | 190–315 € | 50–200 € | Variabel |
| Voraussetzung | Balkon/Terrasse | Vermieterwille | Gemeinschaft + Anlage |
| Rechtliche Grundlage | § 554 BGB | § 42a EnWG | EEG 2023 §42b |
| Eigentum an Anlage | Ja | Nein | Anteilig |
Energiegemeinschaften und die Zukunft des Mieterstroms
Das EEG 2023 hat mit den sogenannten "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgungen" eine wichtige neue Möglichkeit geschaffen. Hierbei können Bewohner eines Gebäudes gemeinsam eine Solaranlage betreiben und den Strom intern verteilen – auch wenn sie in verschiedenen Wohnungen leben. Die technischen Voraussetzungen: ein gemeinsames Messsystem und ein Verteilungsmechanismus.
Energiegemeinschaften gehen noch weiter: Hier können sogar Bewohner verschiedener Gebäude einer Gemeinde gemeinsam Solarstrom erzeugen und verbrauchen. Das ist besonders für Stadtbewohner ohne eigenes Dach interessant. In der Praxis sind solche Projekte noch selten, aber die rechtliche Grundlage steht seit 2023 und erste Pilotprojekte zeigen die Funktionsfähigkeit.
Die Zukunft des Mieterstroms sieht vielversprechend aus. Bidirektionales Laden von Elektroautos (Vehicle-to-Grid) und smarte Lastmanagementsysteme werden die Eigenverbrauchsquoten weiter steigern. Langfristig könnten Mietshäuser zu kleinen Energiekraftwerken werden, die ihren Bewohnern günstigen, grünen Strom liefern.
Muster-Anfrage an den Vermieter
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk installieren oder Ihren Vermieter für ein Mieterstrommodell begeistern wollen, hilft eine sachliche, freundliche Anfrage. Beschreiben Sie konkret, was Sie planen, welche technischen Maßnahmen nötig sind (Bohrlöcher? Kabelführung?) und versichern Sie, dass Sie alles fachgerecht durchführen oder durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Für Balkonkraftwerke reicht oft eine einfache E-Mail. Für größere Projekte ist ein persönliches Gespräch sinnvoller.
Jetzt kostenlos Angebote vergleichen
Bis zu 5 geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region – in 2 Minuten.
Jetzt vergleichen →Häufige Fragen
Balkonkraftwerk als Alternative zur festen PV-Anlage: Detailvergleich
Für Mieter, die überlegen, ob sie in eine feste PV-Anlage auf dem Dach investieren oder ein Balkonkraftwerk aufstellen sollen, ist ein direkter Vergleich hilfreich. Beide Optionen haben ihre Berechtigung – aber für verschiedene Situationen.
Das Balkonkraftwerk überzeugt durch geringe Investition (400–700 Euro), schnelle Installation (1–2 Stunden), volle Eigenverantwortung und Unabhängigkeit vom Vermieter (lediglich Information nötig). Es ist flexibel: Beim Umzug nehmen Sie es mit. Der Nachteil liegt in der begrenzten Leistung (800 W) und damit einer begrenzten Einsparung (200–300 Euro/Jahr). Wer ein großes Eigenheim hat oder viel Strom verbraucht, ist damit auf Dauer nicht vollständig versorgt.
Eine feste PV-Anlage auf dem Dach (durch den Vermieter oder in Eigenregie bei entsprechender Vereinbarung) kann 5–10 kWp Leistung erreichen und spart 1.000–2.000 Euro/Jahr. Allerdings erfordert das die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, eine bauliche Installation, und bei Mietende das Thema Rückbau oder Verbleib der Anlage. Für Mieter, die langfristig an einem Ort wohnen und einen guten Draht zum Vermieter haben, lohnt sich dieses Gespräch.
Mietvertrag und feste PV-Anlage: Welche Klauseln brauchen Sie?
Wer als Mieter eine feste Photovoltaikanlage (nicht nur ein Balkonkraftwerk) auf dem Dach oder an der Fassade installieren möchte, braucht eine klare vertragliche Regelung mit dem Vermieter. Formlose mündliche Absprachen reichen nicht aus. Folgende Punkte sollte eine Vereinbarung regeln:
- Genehmigung der Anlage: Schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Installation, mit Beschreibung der Anlage (Größe, Standort, Befestigung)
- Eigentumsrechte: Wem gehört die Anlage nach Mietende? Kann der Mieter sie mitnehmen oder verbleibt sie in der Immobilie (mit Werterstattung)?
- Rückbaupflicht: Ist der Mieter beim Auszug verpflichtet, die Anlage zu entfernen und eventuelle bauliche Schäden zu beheben?
- Nutzungsrecht: Darf der Mieter den Solarstrom selbst nutzen und ggf. ins Netz einspeisen?
- Mietanpassung: Akzeptiert der Vermieter, dass die Anlage (und der damit erzeugte Strom) keinen Einfluss auf die Miete hat?
Für Mieter in Eigentumswohnungen (WEG) ist die Situation komplexer: Hier muss die Eigentümergemeinschaft (WEG-Versammlung) zustimmen – auch wenn der Vermieter einverstanden wäre. Das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) 2020 hat PV-Anlagen auf Sondereigentumsflächen erleichtert, aber bei Gemeinschaftsdächern ist noch ein WEG-Beschluss nötig.
Mieterstrom-Modell vom Vermieter: Ihr Recht auf günstigen Strom
Das Mieterstrommodell nach §42a EnWG verpflichtet niemanden – weder Vermieter noch Mieter. Aber als Mieter haben Sie bestimmte Rechte, die Sie kennen sollten. Wenn Ihr Vermieter Mieterstrom anbietet, gilt:
Der Mieterstrompreis darf laut Gesetz maximal 90% des für Ihr Wohngebiet geltenden Grundversorgungs-Tarifs betragen. Liegt der lokale Grundversorgungspreis bei 38 Cent/kWh, darf der Mieterstrom maximal 34,2 Cent/kWh kosten. Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen – Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zwingt, Mieterstrom zu beziehen, ist unwirksam (BGH-Rechtsprechung).
Ein gutes Mieterstromangebot erkennt man daran: Klare Preisgestaltung (keine versteckten Gebühren), garantierte Herkunft aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis), einfache Abrechnung und kein Anreiz-System, das eine Opt-out-Klausel verbirgt. Fragen Sie vor Vertragsunterzeichnung konkret nach Grundgebühr, Arbeitspreis und Kündigungsfristen.
Nicht immer ist der Mieterstrom wirklich günstiger als ein freier Ökostromanbieter. Vergleichen Sie konkret: Grundgebühr + Arbeitspreis (Cent/kWh) + eventuelle Mindestabnahme. Online-Vergleichsportale (Verivox, Check24) zeigen in wenigen Minuten, ob das Mieterstromangebot Ihres Vermieters wettbewerbsfähig ist.
EU-Recht und die Renewable Energy Directive: Was sich für Mieter ändert
Die europäische Renewable Energy Directive (RED III), gültig ab 2024 und bis 2026 in deutsches Recht umzusetzen, stärkt die Rechte von Mietern beim Thema Solarstrom erheblich. Die wesentlichen Neuerungen:
Recht auf Eigenversorgung (Self-consumption): Die RED III verankert das Recht jedes Verbrauchers, Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen – auch in gemieteten Gebäuden. Deutschland hat dieses Recht bereits teilweise umgesetzt (§ 554 BGB für Balkonkraftwerke), aber die vollständige Implementierung der RED III wird weitere Hürden für Vermieter-Ablehnungen schaffen.
Energiegemeinschaften als Rechtsinstitut: Die RED III schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Energiegemeinschaften (Renewable Energy Communities) fördern und unnötige Hürden abbauen müssen. In Deutschland bedeutet das konkret: Das EEG 2023 hat bereits „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" und „Energiegemeinschaften" eingeführt – weitere Vereinfachungen sind durch die RED III-Umsetzung zu erwarten.
Netzzugangspflicht und Transparenz: Die RED III verpflichtet Netzbetreiber, Eigenverbraucher und Energiegemeinschaften nicht zu diskriminieren. Das bedeutet: Günstigere Netzentgelte für lokale Energieteilung (bereits teilweise in § 42b EEG 2023 verankert) und einfachere Messkonzepte.
Für Mieter in der Praxis bedeutet das: Die rechtliche Ausgangslage für Solar-Engagement wird sich bis 2027 deutlich verbessern. Wer heute noch mit dem Vermieter über ein Mieterstromprojekt verhandelt, hat morgen stärkere Argumente auf seiner Seite.
Praxisbeispiele: So nutzen Mieter Solarstrom in Deutschland
Beispiel 1 – Balkonkraftwerk in Berlin Mitte: Familie Müller wohnt in einer 90-m²-Wohnung im 3. Obergeschoss, Balkon nach Süden. Sie installierten 2024 ein 800-W-System für 580 Euro. Ertrag 2025: 720 kWh. Einsparung bei 35 Cent/kWh: 252 Euro. Amortisation: 2,3 Jahre. Kommentar: "Wir haben die Waschmaschine auf Tagesstart umgestellt – seither decken wir fast den ganzen Wäsch-Strom solar ab."
Beispiel 2 – Mieterstrom in München Schwabing: Hauseigentümer investierte 42.000 Euro in eine 25-kWp-Dachanlage für 6 Wohnungen. Mieterstromangebot: 31 Cent/kWh (Grundversorgung: 39 Cent). Alle 6 Mieter nahmen das Angebot an. Jährliche Einsparung pro Mieter: 150–220 Euro. Der Vermieter erhält Mieterstromzuschlag (ca. 2.400 Euro/Jahr) und amortisiert seine Anlage nach 14 Jahren.
Beispiel 3 – Energiegemeinschaft in Freiburg: Pilot-Projekt mit 12 Haushalten in 3 Gebäuden einer Genossenschaft. Gemeinsame 80-kWp-Anlage auf allen drei Dächern. Stromverteilung über Zählernetzkonzept nach EEG §42b. Durchschnittliche Einsparung: 280 Euro/Haushalt/Jahr. Herausforderung: Messkonzept und Abrechnung komplex, erforderte spezialisierte Dienstleistung (Kosten ca. 2.000 Euro/Jahr für die Gemeinschaft).
Diese Praxisbeispiele zeigen: Photovoltaik als Mieter ist keine Utopie – von der Mini-Lösung (Balkonkraftwerk) bis zur Gemeinschaftsanlage gibt es für jeden Haushaltstypus eine sinnvolle Option.


