Was ist Mieterstrom? Definition und Grundlagen
Mieterstrom bezeichnet ein Modell, bei dem der Vermieter eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installiert und den erzeugten Strom direkt an seine Mieter verkauft. Der Solarstrom fließt dabei ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz in die einzelnen Wohnungen. Für die Mieter bedeutet das günstigeren Strom, für den Vermieter eine attraktive Zusatzrendite auf die Immobilie.
Das Konzept wurde 2017 mit dem Mieterstromgesetz eingefuehrt und basiert auf einer einfachen Idee: Solarstrom vom eigenen Dach ist deutlich günstiger als Netzstrom vom Energieversorger. Waehrend ein typischer Haushalt 2026 rund 32 bis 36 Cent pro Kilowattstunde an seinen Grundversorger zahlt, liegen die Erzeugungskosten von Solarstrom bei nur 6 bis 10 Cent pro Kilowattstunde. Diese Differenz ist der wirtschaftliche Kern des Mieterstrommodells und bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter einen echten finanziellen Vorteil.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der entscheidende Paragraph ist der sogenannte Mieterstromzuschlag nach Paragraph 21 Absatz 3 EEG, der dem Vermieter eine zusätzliche Vergütung für den an Mieter gelieferten Strom garantiert. Mit dem EEG 2023 wurden die Zuschlagssätze deutlich erhöht und die bürokratischen Anforderungen vereinfacht, was das Modell attraktiver macht als je zuvor.
Grundvoraussetzung für Mieterstrom ist, dass die Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade des Gebaeudes installiert ist, in dem die Mieter wohnen. Der erzeugte Strom muss direkt im Gebaeude verbraucht werden, also ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Überschuessiger Strom, den die Mieter nicht abnehmen, wird ganz normal ins öffentliche Netz eingespeist und über die regulaere EEG-Einspeisevergütung vergütet.
Mieterstrom ermöglicht es Vermietern, Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses direkt an Mieter zu verkaufen. Der Mieterstromzuschlag von bis zu 2,67 ct/kWh plus Einnahmen aus dem Stromverkauf ergeben eine Zusatzrendite von 3 bis 7 Prozent auf die PV-Investition. Mieter sparen bis zu 10 Prozent gegenüber dem Grundversorgungstarif.
Wichtig: Als Mieterstromanbieter wird der Vermieter zum Energieversorger mit allen damit verbundenen Pflichten. Dazu gehoeren die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, die Erstellung eines genehmigten Messkonzepts, die Abrechnung gegenüber den Mietern und die Einhaltung der energierechtlichen Vorgaben. Viele Vermieter nutzen dafür spezialisierte Dienstleister, die den gesamten administrativen Aufwand übernehmen.
Das Mieterstrommodell unterscheidet sich grundlegend von einem Balkonkraftwerk, bei dem einzelne Mieter selbst eine kleine Solaranlage betreiben. Beim Mieterstrom geht es um größere Anlagen von typischerweise 20 bis 100 kWp, die zentral auf dem Gebaeudedach installiert werden und alle teilnehmenden Mietparteien versorgen. Die Skalierung ist der entscheidende Wirtschaftlichkeitsvorteil: Größere Anlagen erzeugen Strom günstiger pro Kilowattstunde als kleine Einzelanlagen.
So funktioniert das Mieterstrommodell in der Praxis
Der praktische Ablauf des Mieterstrommodells lässt sich in drei Hauptstroeme unterteilen: die Stromerzeugung auf dem Dach, die Verteilung an die Mietparteien und die Abrechnung. Jeder dieser Schritte hat technische und rechtliche Anforderungen, die sorgfaeltig geplant werden müssen.
Die Solaranlage auf dem Dach erzeugt Gleichstrom, der über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Dieser Strom fließt zunächst in den Hausanschluss des Gebaeudes. Von dort wird er über die bestehende Elektroinstallation an die einzelnen Wohnungen verteilt. Jede Wohnung hat einen eigenen Zähler, der den Verbrauch misst. Der Vermieter rechnet den gelieferten Mieterstrom direkt mit den Mietern ab.
In der Praxis funktioniert die Versorgung so: Wenn die Sonne scheint und die Anlage Strom erzeugt, fließt dieser Strom zunächst an die Mieter, die gerade Strom verbrauchen. Verbrauchen die Mieter mehr als die Anlage erzeugt, wird der Restbedarf automatisch aus dem öffentlichen Netz bezogen. Das funktioniert voellig nahtlos und die Mieter merken keinen Unterschied in der Stromversorgung. Erzeugt die Anlage mehr Strom als die Mieter abnehmen, fließt der Überschuss ins öffentliche Netz und wird über die EEG-Einspeisevergütung vergütet.
Ein entscheidender Punkt: Kein Mieter ist gezwungen, am Mieterstrommodell teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Mieter, die nicht teilnehmen möchten, beziehen ihren Strom weiterhin von ihrem bisherigen Energieversorger. In der Praxis nehmen aber die allermeisten Mieter teil, weil der Mieterstrom günstiger ist als der Grundversorgungstarif. Der Vermieter muss allerdings jedem teilnehmenden Mieter einen separaten Energieliefervertrag anbieten, was den administrativen Aufwand erhöht.
Wer übernimmt welche Rolle?
Im Mieterstrommodell gibt es drei zentrale Akteure. Der Vermieter (oder eine von ihm beauftragte Betreibergesellschaft) ist der Mieterstromanbieter. Er investiert in die PV-Anlage, schließt Stromliefervertraege mit den Mietern, rechnet den gelieferten Strom ab und erhaelt den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber. Der Mieter ist der Stromkunde und hat das Recht auf einen Preis, der maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betraegt. Der Netzbetreiber stellt die Zählerinfrastruktur bereit, genehmigt das Messkonzept und zahlt den Mieterstromzuschlag aus.
Viele Vermieter entscheiden sich für ein sogenanntes Contracting-Modell. Dabei übergibt der Vermieter die gesamte Betreiberfunktion an einen spezialisierten Dienstleister. Unternehmen wie Solarimo, EINHUNDERT Energie oder Naturstrom bieten Rundum-Pakete an, bei denen der Vermieter lediglich die Dachfläche bereitstellt und an den Einnahmen beteiligt wird. Das reduziert den Aufwand für den Vermieter erheblich, verringert aber auch seine Marge.
Für die Mieter ändert sich im Alltag praktisch nichts. Sie erhalten weiterhin Strom aus der Steckdose, können ihre Geraete normal nutzen und müssen sich um die technische Seite nicht kümmern. Der einzige Unterschied: Sie haben einen neuen Stromlieferanten (den Vermieter oder dessen Dienstleister) und zahlen einen günstigeren Strompreis. Bei einem Auszug endet der Mieterstromvertrag automatisch, bei einem Einzug kann der neue Mieter dem Modell beitreten.
Mieterstromzuschlag 2026: Aktuelle Sätze nach Anlagengröße
Der Mieterstromzuschlag ist der zentrale finanzielle Anreiz für Vermieter, in das Mieterstrommodell zu investieren. Er wird vom Netzbetreiber an den Mieterstromanbieter für jede Kilowattstunde gezahlt, die an Mieter im Gebaeude geliefert wird. Die Höhe des Zuschlags haengt von der installierten Leistung der Solaranlage ab und ist im EEG festgelegt.
| Anlagengröße | Mieterstromzuschlag 2026 | EEG-Einspeisevergütung | Typische Anwendung |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 2,67 ct/kWh | 8,03 ct/kWh | Kleines MFH (3-6 WE) |
| 10 bis 40 kWp | 1,81 ct/kWh | 6,95 ct/kWh | Mittleres MFH (6-15 WE) |
| 40 bis 100 kWp | 1,50 ct/kWh | 5,68 ct/kWh | Großes MFH (15-40 WE) |
| 100 bis 200 kWp | 1,28 ct/kWh | 5,68 ct/kWh | Wohnanlage (40+ WE) |
Ein wichtiges Detail: Der Mieterstromzuschlag wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Wer 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Zuschlagssätze bis 2046. Die jährliche Degression der Sätze bedeutet: Spaeter installierte Anlagen erhalten niedrigere Zuschläge. Das ist ein klares Argument dafür, zeitnah zu handeln, wenn Du über Mieterstrom nachdenkst.
Der Zuschlag gilt ausschließlich für den an Mieter gelieferten Strom, nicht für den ins Netz eingespeisten Überschuss. Für Überschussstrom erhaelt der Vermieter die regulaere EEG-Einspeisevergütung. In der Praxis wird je nach Anlagengröße und Anzahl der Mieter typischerweise 40 bis 70 Prozent des erzeugten Stroms als Mieterstrom geliefert und 30 bis 60 Prozent eingespeist.
Der Mieterstromzuschlag betraegt 2026 zwischen 1,28 und 2,67 ct/kWh und wird für 20 Jahre garantiert. Für eine 40-kWp-Anlage auf einem 12-Parteien-Haus bedeutet das allein durch den Zuschlag rund 700 bis 1.000 Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr, zusätzlich zu den Erlösen aus dem Stromverkauf.
Für Anlagen, die sowohl Mieterstrom liefern als auch ins Netz einspeisen, wird der Zuschlag anteilig berechnet. Ein Beispiel: Eine 30-kWp-Anlage erzeugt 27.000 kWh pro Jahr. Davon werden 16.000 kWh als Mieterstrom geliefert. Der Zuschlag für den Anteil bis 10 kWp (9.000 kWh) betraegt 2,67 ct/kWh = 240 Euro. Für den Anteil von 10 bis 30 kWp (7.000 kWh) betraegt der Zuschlag 1,81 ct/kWh = 127 Euro. Gesamtzuschlag: 367 Euro pro Jahr. Die restlichen 11.000 kWh werden eingespeist und über die EEG-Vergütung vergütet.
Kosten einer Mieterstrom-Anlage im Detail
Die Investitionskosten für eine Mieterstrom-Anlage setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben den reinen Solaranlage-Kosten (Module, Wechselrichter, Montage) kommen beim Mieterstrommodell noch Kosten für die Zählerinfrastruktur, das Messkonzept und die initiale Einrichtung der Abrechnungssoftware hinzu.
| Kostenposition | 10-Parteien-Haus (30 kWp) | 20-Parteien-Haus (60 kWp) | 40-Parteien-Anlage (100 kWp) |
|---|---|---|---|
| PV-Anlage (Module, Wechselrichter, Montage) | 30.000 - 42.000 Euro | 54.000 - 78.000 Euro | 85.000 - 120.000 Euro |
| Zählerinfrastruktur (Smart Meter) | 3.000 - 6.000 Euro | 5.000 - 10.000 Euro | 8.000 - 16.000 Euro |
| Messkonzept und Genehmigung | 1.500 - 3.000 Euro | 2.000 - 4.000 Euro | 3.000 - 5.000 Euro |
| Abrechnungssoftware (Einrichtung) | 500 - 1.500 Euro | 500 - 1.500 Euro | 1.000 - 2.500 Euro |
| Gesamtinvestition | 35.000 - 52.500 Euro | 61.500 - 93.500 Euro | 97.000 - 143.500 Euro |
Im Vergleich zu einer normalen Solaranlage für Einfamilienhäuser sind die Kosten pro kWp bei größeren Mieterstrom-Anlagen oft günstiger. Eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus kostet 1.000 bis 1.400 Euro pro kWp, waehrend eine 60-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus bei 900 bis 1.300 Euro pro kWp liegt. Die Skaleneffekte machen sich besonders bei der Montage und den Fixkosten (Geruest, Anfahrt, Planung) bemerkbar.
Dazu kommen jährliche Betriebskosten, die bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden müssen:
- Wartung und Versicherung: 300 bis 600 Euro pro Jahr für eine 30-kWp-Anlage
- Abrechnungsdienstleister: 100 bis 200 Euro pro Mietpartei und Jahr
- Zählermiete: 50 bis 100 Euro pro Smart Meter und Jahr
- Rückstellungen: 200 bis 400 Euro pro Jahr für Wechselrichtertausch (nach ca. 12 bis 15 Jahren)
- Steuerberater: 500 bis 1.500 Euro pro Jahr für die steuerliche Abwicklung
Für ein 10-Parteien-Haus summieren sich die jährlichen Betriebskosten auf ca. 2.500 bis 4.500 Euro. Diese Kosten müssen den Einnahmen aus Stromverkauf, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung gegenüberstehen, damit das Modell wirtschaftlich funktioniert.
Ein oft übersehener Kostenpunkt ist die Zählerinfrastruktur. In älteren Gebaeuden mit zentraler Zähleranlage muss häufig die gesamte Messeinrichtung erneuert werden. Moderne Smart Meter sind für Mieterstrom zwingend erforderlich, damit die gelieferte Strommenge pro Wohnung exakt gemessen und abgerechnet werden kann. Die Kosten dafür liegen bei 300 bis 600 Euro pro Wohneinheit und können bei Altbauten den größten Einzelposten nach der PV-Anlage selbst darstellen.
Wirtschaftlichkeit für Vermieter: Rechenbeispiele
Die Wirtschaftlichkeit des Mieterstrommodells haengt von mehreren Faktoren ab: Anlagengröße, Anzahl der Wohneinheiten, Eigenverbrauchsquote (Anteil des Mieterstrom am Gesamtertrag), Strompreisniveau und Betriebskosten. Im Folgenden rechnen wir zwei konkrete Beispiele durch, die Dir ein realistisches Bild der Renditemöglichkeiten geben.
Beispiel 1: Zehn-Parteien-Haus mit 30 kWp
Ein Vermieter besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten in Koeln. Das Dach bietet Platz für eine 30-kWp-Solaranlage. Der jährliche Stromverbrauch aller Mietparteien zusammen betraegt rund 30.000 kWh. Die Anlage erzeugt bei einer Suedausrichtung ca. 27.000 kWh pro Jahr.
Investitionskosten: PV-Anlage 33.000 Euro, Zählerinfrastruktur 4.000 Euro, Messkonzept 2.000 Euro, Einrichtung 1.000 Euro = 40.000 Euro gesamt.
Jährliche Einnahmen:
- Mieterstrom (60% von 27.000 kWh = 16.200 kWh) x 27 ct/kWh = 4.374 Euro
- Mieterstromzuschlag (anteilig berechnet): ca. 380 Euro
- Einspeisevergütung (40% = 10.800 kWh x 7,5 ct/kWh): 810 Euro
- Gesamteinnahmen: 5.564 Euro pro Jahr
Jährliche Betriebskosten:
- Abrechnung, Wartung, Versicherung, Zählermiete, Steuerberater: ca. 3.200 Euro
Jährlicher Überschuss: ca. 2.364 Euro. Bei einer Investition von 40.000 Euro ergibt das eine Rendite von 5,9 Prozent und eine Amortisationszeit von ca. 17 Jahren. Da die Solaranlage mindestens 25 bis 30 Jahre funktioniert, folgen nach der Amortisation noch 8 bis 13 Jahre reiner Gewinn.
Beispiel 2: Zwanzig-Parteien-Wohnanlage mit 60 kWp
Eine Wohnungsbaugesellschaft plant Mieterstrom für eine Anlage mit 20 Wohneinheiten in Hamburg. Die 60-kWp-Anlage erzeugt ca. 51.000 kWh pro Jahr. Der Gesamtverbrauch der Mieter liegt bei 60.000 kWh.
Investitionskosten: 72.000 Euro gesamt (inkl. Zähler, Messkonzept, Einrichtung).
Jährliche Einnahmen:
- Mieterstrom (65% = 33.150 kWh x 28 ct/kWh): 9.282 Euro
- Mieterstromzuschlag (anteilig): ca. 610 Euro
- Einspeisevergütung (35% = 17.850 kWh x 7,0 ct/kWh): 1.250 Euro
- Gesamteinnahmen: 11.142 Euro pro Jahr
Jährliche Betriebskosten: ca. 5.500 Euro (höhere Abrechnungskosten bei 20 Parteien).
Jährlicher Überschuss: ca. 5.642 Euro. Rendite: 7,8 Prozent. Amortisation: ca. 13 Jahre. Das größere Objekt zeigt deutlich: Mit steigender Anlagengröße und Mieterzahl verbessert sich die Wirtschaftlichkeit erheblich, weil die Fixkosten besser verteilt werden.
Die Rendite von 3 bis 7 Prozent bezieht sich nur auf die direkte finanzielle Rendite der PV-Investition. Nicht eingerechnet sind indirekte Vorteile wie die Wertsteigerung der Immobilie (Energieeffizienzklasse verbessert sich), die höhere Attraktivitaet der Wohnungen auf dem Mietmarkt und die langfristige Mieterbindung. In Staedten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann günstiger Mieterstrom ein echtes Argument für potenzielle Mieter sein.
Vorteile für Mieter: Günstigerer Strom und mehr
Für Mieter ist das Mieterstrommodell vor allem aus einem Grund interessant: günstigerer Strom. Der Mieterstrompreis darf gesetzlich maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. In der Praxis liegen die Mieterstrompreise sogar oft 10 bis 15 Prozent unter dem Grundversorgungstarif, weil der Vermieter durch den Mieterstromzuschlag und die günstigen Erzeugungskosten Spielraum hat.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Grundversorgungstarif von 34 ct/kWh in Berlin darf der Mieterstrompreis maximal 30,6 ct/kWh betragen. Ein Dreipersonenhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch spart damit mindestens 119 Euro pro Jahr. Bezieht der Haushalt 70 Prozent seines Stroms als Mieterstrom (2.450 kWh) und den Rest aus dem Netz, liegt die jährliche Ersparnis bei rund 83 Euro netto.
Neben der Kostenersparnis gibt es weitere Vorteile für Mieter:
- Gruener Strom: Der Mieterstrom ist zu 100 Prozent Solarstrom vom eigenen Dach. Mieter leisten damit einen direkten Beitrag zur Energiewende, ohne selbst investieren zu müssen.
- Preisstabilitaet: Waehrend die Netzstrompreise in den letzten Jahren stark geschwankt haben, ist der Mieterstrompreis durch den Vertrag für die Laufzeit festgelegt. Das schafft Planungssicherheit.
- Kein Aufwand: Die Mieter müssen nichts installieren, keine Vertraege mit Energieversorgern vergleichen und sich nicht um Technik kümmern. Sie unterschreiben einen Vertrag und sparen Geld.
- Flexibilitaet: Der Mieterstromvertrag ist maximal ein Jahr lang und danach mit einmonatiger Frist kuendbar. Bei einem Umzug endet er automatisch. Es gibt keinen Zwang, am Modell teilzunehmen.
Ein Nachteil für Mieter: Sie können ihren Stromanbieter nicht mehr frei waehlen, wenn sie am Mieterstrommodell teilnehmen. Allerdings ist diese Einschraenkung gering, da der Mieterstrompreis per Gesetz unter dem Grundversorgungstarif liegen muss. Wer einen noch günstigeren Anbieter findet, kann den Mieterstromvertrag kündigen und dorthin wechseln.
Rechtliche Anforderungen und Vertragsgestaltung
Die rechtlichen Anforderungen an das Mieterstrommodell sind umfangreich. Der Vermieter wird zum Energieversorger und unterliegt damit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Registrierung und Anmeldung
Als Mieterstromanbieter musst Du Dich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden. Die Solaranlage muss dort ebenfalls registriert werden. Zusätzlich brauchst Du eine Anmeldung als Stromlieferant beim zustaendigen Netzbetreiber. Diese Registrierungen sind Pflicht und müssen vor der Aufnahme der Stromlieferung erfolgen.
Mieterstromvertrag: Pflichtinhalte
Der Mieterstromvertrag ist kein Bestandteil des Mietvertrags, sondern ein eigenstaendiger Energieliefervertrag. Er muss folgende Pflichtinhalte enthalten:
- Strompreis (maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs)
- Vertragslaufzeit (maximal 1 Jahr, danach Kündigungsfrist 1 Monat)
- Regelung für den Reststrombezug aus dem Netz
- Informationen über den Energiemix und Umweltauswirkungen
- Hinweis auf das Kündigungsrecht bei Auszug
- Keine Kopplung an den Mietvertrag (der Mieter darf wegen Nichtteilnahme am Mieterstrom nicht benachteiligt werden)
Ein kritischer Punkt: Der Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Ein Mieter darf nicht gezwungen werden, Mieterstrom zu beziehen, und die Nichtteilnahme darf keinen Einfluss auf das Mietverhaeltnis haben. Jede Form von Druck oder Benachteiligung ist unzulaessig. Diese strikte Trennung schuetzt die Mieter, erfordert aber vom Vermieter eine saubere vertragliche Gestaltung.
Vermieter müssen außerdem die allgemeinen energierechtlichen Pflichten erfuellen, darunter die Rechnungslegung nach Paragraph 40 EnWG, die Preistransparenz und die Informationspflichten gegenüber den Mietern. In der Praxis übernehmen spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien oder Energiedienstleister die Erstellung der Mustervertraege. Die Kosten dafür liegen bei einmalig 1.000 bis 3.000 Euro für die juristische Vertragserstellung.
Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag
Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfuellt sein:
- Die Solaranlage befindet sich auf oder an dem Gebaeude, in dem der Strom verbraucht wird
- Der Strom wird ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz an Letztverbraucher (Mieter) geliefert
- Die installierte Leistung der Anlage betraegt maximal 100 kWp (für den vollen Zuschlag)
- Der Mieterstromanbieter ist beim Netzbetreiber registriert
- Der Mieterstrompreis übersteigt nicht 90 Prozent des Grundversorgungstarifs
Werden diese Voraussetzungen nicht erfuellt, entfaellt der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag. Die PV-Anlage kann trotzdem betrieben werden, aber der Vermieter erhaelt nur die regulaere Einspeisevergütung. Die korrekte Einhaltung aller Voraussetzungen ist daher entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Modells.
Steuerliche Behandlung des Mieterstroms
Die steuerliche Behandlung von Mieterstrom ist komplex und unterscheidet sich grundlegend von der einer privaten Solaranlage auf dem Eigenheim. Als Mieterstromanbieter wird der Vermieter zum gewerblichen Stromlieferanten mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Umsatzsteuer
Der Stromverkauf an Mieter unterliegt der regulaeren Umsatzsteuer von 19 Prozent. Der Nullsteuersatz für Solaranlagen (0 Prozent MwSt seit Januar 2023) gilt nur für die Anschaffung der Anlage selbst, nicht für den Stromverkauf. Das bedeutet: Der Vermieter muss auf jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde 19 Prozent Umsatzsteuer abfuehren.
Im Gegenzug kann der Vermieter die Vorsteuer aus der Anschaffung der PV-Anlage geltend machen. Bei einer 40.000-Euro-Anlage (netto) waeren das 7.600 Euro Vorsteuererstattung, was die Anfangsinvestition deutlich reduziert. Diese Vorsteuererstattung ist nur möglich, wenn der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert (also nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt).
Einkommensteuer
Die Einnahmen aus dem Mieterstromverkauf sind als Einkuenfte aus Gewerbebetrieb einkommensteuerpflichtig. Die Investitionskosten der Anlage können über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben werden (lineare AfA: 5 Prozent pro Jahr). Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Abrechnung, Steuerberater) sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Ein besonderer Vorteil: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach Paragraph 7g EStG kann genutzt werden, um bis zu 30 Prozent der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition steuerlich geltend zu machen. Für eine 60.000-Euro-Anlage könnten so bis zu 30.000 Euro vorab abgezogen werden, was die Steuerlast im Anschaffungsjahr deutlich senkt.
Mieterstromeinnahmen können gewerbesteuerpflichtig sein, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr überschritten wird. Bei größeren Anlagen oder mehreren Objekten solltest Du unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen, der Erfahrung mit Energieprojekten hat. Falsche steuerliche Strukturierung kann die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projekts gefaehrden.
Messkonzept und technische Umsetzung
Das Messkonzept ist das technische Herzstück des Mieterstrommodells. Es beschreibt, wie der erzeugte, gelieferte und eingespeiste Strom gemessen und abgerechnet wird. Ohne ein genehmigtes Messkonzept kann kein Mieterstrom geliefert werden, und der Mieterstromzuschlag wird nicht ausgezahlt.
Zählerkonzept
Für ein funktionierendes Mieterstrommodell werden folgende Zähler benoetigt:
- Erzeugungszähler: Misst die gesamte Stromerzeugung der PV-Anlage
- Wohnungszähler: Ein Zähler pro teilnehmende Wohnung (Smart Meter), misst den individuellen Verbrauch
- Einspeisezähler: Misst den ins Netz eingespeisten Überschussstrom
- Summenzähler: Optional, misst den Gesamtverbrauch des Gebaeudes
Moderne Smart-Meter-Systeme (intelligente Messsysteme) vereinfachen die Messung und Abrechnung erheblich. Sie erfassen den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermitteln die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber. Seit 2025 ist der Einbau intelligenter Messsysteme für Mieterstrom-Objekte in den meisten Faellen verpflichtend. Die Kosten pro Smart Meter liegen bei 100 bis 300 Euro für den Einbau plus 50 bis 100 Euro jährliche Messstellengebühr.
Der Netzbetreiber muss das Messkonzept genehmigen, bevor die Mieterstromlieferung beginnen kann. Die Genehmigung dauert in der Praxis 4 bis 12 Wochen. Es empfiehlt sich, das Messkonzept fruehzeitig einzureichen, idealerweise parallel zur Planung der PV-Anlage. Spezialisierte Energieberater oder die PV-Installationsfirma können die Erstellung des Messkonzepts übernehmen.
Bei der technischen Umsetzung ist auch die Frage des Batteriespeichers relevant. Ein Speicher kann den Eigenverbrauchsanteil des Mieterstroms deutlich erhöhen, von typischerweise 40 bis 50 Prozent auf 60 bis 75 Prozent. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit des Modells, erhöhen aber auch die Investitionskosten um 8.000 bis 20.000 Euro (für einen 15 bis 30 kWh Speicher). Ob sich ein Speicher beim Mieterstrommodell lohnt, muss im Einzelfall berechnet werden.
Das Messkonzept ist der technisch und bürokratisch aufwendigste Teil des Mieterstrommodells. Plane dafür 4 bis 12 Wochen Vorlaufzeit ein. Moderne Smart Meter vereinfachen die Abrechnung erheblich. Die Kosten für die Zählerinfrastruktur betragen 300 bis 600 Euro pro Wohnung und sollten im Gesamtbudget berücksichtigt werden.
Gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung als Alternative
Mit dem EEG 2023 wurde die gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung als vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrommodell eingefuehrt. Dieses Modell richtet sich besonders an kleinere Mehrfamilienhäuser und Vermieter, die den administrativen Aufwand des Mieterstrommodells scheuen.
Bei der gemeinschaftlichen Gebaeudeversorgung installiert der Vermieter eine Solaranlage auf dem Dach und die Bewohner teilen sich den erzeugten Strom direkt. Der entscheidende Unterschied zum Mieterstrommodell: Der Vermieter tritt nicht als Stromlieferant auf. Stattdessen wird der Strom über den Netzbetreiber verteilt und abgerechnet. Der Vermieter muss keine Energieliefervertraege abschließen, sich nicht als Stromlieferant registrieren und keine eigene Abrechnung durchfuehren.
Die Vorteile der gemeinschaftlichen Gebaeudeversorgung liegen auf der Hand: deutlich weniger Bürokratie, kein Steueraufwand für den Stromverkauf, keine Registrierung als Energieversorger und geringere laufende Kosten. Der Nachteil: Die Einnahmen für den Vermieter sind geringer, weil er keinen Mieterstromzuschlag erhaelt und den Strom nicht direkt verkauft, sondern nur eine Dachflächen- oder Betriebspauschale erhaelt.
Für kleinere Objekte mit 3 bis 6 Wohneinheiten kann die gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung trotzdem attraktiver sein als das Mieterstrommodell, weil die Fixkosten für Abrechnung und Verwaltung beim Mieterstrom oft die Zusatzeinnahmen aus dem Zuschlag übersteigen. Ab 6 bis 8 Wohneinheiten kippt das Verhaeltnis zugunsten des Mieterstrommodells.
Eine weitere Alternative ist das sogenannte Energiegemeinschaft-Modell, das in Oesterreich bereits etabliert ist und in Deutschland im Rahmen des EU-Energiebinnenmarktpakets (EU Energy Communities) weiterentwickelt wird. Hier schließen sich Verbraucher und Erzeuger zusammen und teilen Strom direkt untereinander, auch gebäudeübergreifend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind hier allerdings noch in der Entwicklung.
Schritt für Schritt: So startest Du Dein Mieterstromprojekt
Ein Mieterstromprojekt ist komplexer als eine einfache PV-Installation auf dem Eigenheim. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Dir einen Überblick über den gesamten Prozess von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme.
In 8 Schritten zum Mieterstrom
- Machbarkeitsprüfung: Prüfe, ob Dein Gebaeude für Mieterstrom geeignet ist. Entscheidende Faktoren: Dachfläche (mind. 150 m2 empfohlen), Dachausrichtung und -neigung, Zustand der Elektroinstallation, Anzahl der Wohneinheiten (ab 6 wirtschaftlich sinnvoll). Ein Fachbetrieb kann eine kostenlose Erstbewertung vornehmen.
- Angebote einholen und vergleichen: Hole mindestens 3 Angebote von spezialisierten Installationsbetrieben ein. Achte darauf, dass die Angebote alle Kosten enthalten: PV-Anlage, Zählerinfrastruktur, Messkonzept, Genehmigungen und erste Abrechnungseinrichtung. Über Leospardo kannst Du kostenlos bis zu 3 geprüfte Betriebe vergleichen.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen: Lass Dir eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen, die alle Einnahmen (Mieterstrom, Zuschlag, Einspeisung) und Kosten (Investition, Betrieb, Steuern) berücksichtigt. Achte besonders auf die Annahmen zur Eigenverbrauchsquote und zum Strompreisniveau.
- Finanzierung klaeren: Prüfe die Finanzierungsoptionen. Der KfW-Kredit 270 bietet günstige Konditionen für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern Förderprogramme speziell für Mieterstrom, etwa das Berliner SolarPLUS-Programm.
- Mieter informieren und Vertraege vorbereiten: Informiere Deine Mieter fruehzeitig über das geplante Mieterstromprojekt. Erstelle Mieterstromvertraege (ggf. mit anwaltlicher Unterstuetzung) und bereite eine Informationsveranstaltung für die Mieter vor. Die Teilnahme ist freiwillig, aber eine gute Kommunikation erhöht die Akzeptanz.
- Messkonzept erstellen und genehmigen lassen: Erstelle zusammen mit dem Installateur und dem Netzbetreiber das Messkonzept. Reiche es zur Genehmigung beim Netzbetreiber ein. Plane dafür 4 bis 12 Wochen Vorlaufzeit ein.
- Anlage installieren und in Betrieb nehmen: Nach Genehmigung des Messkonzepts erfolgt die Installation der PV-Anlage und der Zählerinfrastruktur. Die Montage einer 30-kWp-Anlage dauert typischerweise 2 bis 4 Tage. Registriere die Anlage im Marktstammdatenregister.
- Mieterstromlieferung starten und Abrechnung einrichten: Nach der Inbetriebnahme startet die Mieterstromlieferung. Richte die Abrechnungssoftware ein oder beauftrage einen Dienstleister. Beantrage den Mieterstromzuschlag beim Netzbetreiber. Richte ein Monitoring ein, um Erzeugung und Verbrauch kontinuierlich zu überwachen.
Der gesamte Prozess von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme dauert typischerweise 4 bis 8 Monate. Die längsten Wartezeiten entstehen bei der Messkonzept-Genehmigung und der Lieferung der PV-Komponenten. Eine fruehzeitige Planung ist daher entscheidend. Viele Installationsbetriebe bieten mittlerweile schlüsselfertige Mieterstrompakete an, bei denen alle Schritte aus einer Hand koordiniert werden.
Die Kosten für die professionelle Projektbegleitung durch einen Energieberater liegen bei 2.000 bis 5.000 Euro, je nach Projektgröße. Diese Investition kann sich lohnen, weil ein erfahrener Berater Fehler vermeidet, die spaeter teuer werden können, und die Wirtschaftlichkeit des Projekts optimiert.
Pro und Contra: Lohnt sich Mieterstrom?
Mieterstrom ist ein vielversprechendes Modell, hat aber auch seine Schattenseiten. Die folgende Übersicht zeigt Dir die wichtigsten Argumente für und gegen das Mieterstrommodell, damit Du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.
Vorteile
- Zusatzrendite von 3 bis 7 Prozent auf die PV-Investition
- Wertsteigerung der Immobilie durch bessere Energieeffizienz
- Günstigerer Strom für Mieter (mind. 10 Prozent unter Grundversorgung)
- 20 Jahre garantierter Mieterstromzuschlag
- Beitrag zur Energiewende und CO2-Reduktion
- Höhere Attraktivitaet der Wohnungen auf dem Mietmarkt
- Langfristige Mieterbindung
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Nachteile
- Hoher administrativer Aufwand (Registrierung, Abrechnung, Steuern)
- Komplexe steuerliche Behandlung erfordert Steuerberater
- Messkonzept-Genehmigung dauert oft mehrere Wochen
- Erst ab ca. 6 Wohneinheiten wirtschaftlich sinnvoll
- Umsatzsteuerpflicht auf den Stromverkauf (19 Prozent)
- Vermieter traegt das wirtschaftliche Risiko
- Mieter können Vertrag jederzeit kündigen
- Zählerinfrastruktur-Nachruestung bei Altbauten teuer
Unser Fazit: Mieterstrom lohnt sich vor allem für Eigentuemer von größeren Mehrfamilienhäusern (ab 8 bis 10 Wohneinheiten) mit ausreichend Dachfläche und einer langfristigen Investitionsperspektive. Für kleinere Objekte kann die gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung die bessere Alternative sein. In beiden Faellen ist eine sorgfaeltige Wirtschaftlichkeitsberechnung vor der Investitionsentscheidung Pflicht.
Wir haben 2025 für unser 14-Parteien-Haus in Leipzig Mieterstrom eingefuehrt. Die Anfangsphase mit Messkonzept und Registrierung war aufwendig, aber jetzt laeuft alles reibungslos. Unsere Mieter sparen ca. 120 Euro pro Jahr und sind begeistert. Die PV-Anlage amortisiert sich in 14 Jahren und bringt uns danach jedes Jahr rund 4.000 Euro Zusatzeinnahmen.
Wann lohnt sich Mieterstrom besonders?
Das Mieterstrommodell rechnet sich besonders gut in folgenden Situationen:
- Neubau: Bei Neubauten kann die Zählerinfrastruktur von Anfang an eingeplant werden, was die Zusatzkosten minimiert. Viele Bundeslaender verlangen ohnehin eine Solarpflicht bei Neubauten.
- Kernsanierung: Wird das Gebaeude ohnehin energetisch saniert, können PV-Anlage und Zählerinfrastruktur elegant integriert werden. Die Kosten für die Zählerumruestung entfallen, wenn neue Zähler ohnehin eingeplant sind.
- Großere Wohnanlagen: Ab 15 bis 20 Wohneinheiten sinken die Fixkosten pro Einheit deutlich und die Rendite steigt überproportional.
- Hohe Grundversorgungstarife: Je höher der lokale Grundversorgungstarif, desto größer die Marge für den Vermieter. In teuren Stromregionen (z.B. Schleswig-Holstein, Hamburg) ist Mieterstrom besonders attraktiv.
- Flachdach mit guter Ausrichtung: Flachdaecher auf Mehrfamilienhäusern bieten oft große Flächen für PV-Anlagen und können optimal ausgerichtet werden (Aufstaenderung).
Tipps für maximale Wirtschaftlichkeit
Um die Rendite Deines Mieterstromprojekts zu maximieren, beachte folgende Empfehlungen:
- Waehle die Anlagengröße so, dass möglichst viel Strom als Mieterstrom geliefert werden kann (hohe Eigenverbrauchsquote).
- Nutze einen erfahrenen Abrechnungsdienstleister, um die Verwaltungskosten niedrig zu halten.
- Prüfe, ob ein Batteriespeicher die Eigenverbrauchsquote so stark erhöhen kann, dass die Zusatzinvestition sich rentiert.
- Sichere Dir die aktuellen Mieterstromzuschläge, bevor die jährliche Degression sie weiter senkt.
- Informiere die Mieter aktiv und positiv über das Projekt, um eine hohe Teilnahmequote zu erreichen.
- Kombiniere Mieterstrom ggf. mit einer Wärmepumpe oder Wallbox-Ladeinfrastruktur für E-Autos, um den Eigenverbrauch weiter zu steigern.
Der Markt für Mieterstrom waechst rasant: 2025 wurden in Deutschland über 15.000 neue Mieterstrom-Anlagen installiert, Tendenz steigend. Die Bundesregierung hat angekündigt, die bürokratischen Anforderungen weiter zu vereinfachen und die Zuschlagssätze stabil zu halten. Für Vermieter, die langfristig denken, ist jetzt ein guter Zeitpunkt zum Einstieg.
Wenn Du unsicher bist, ob Mieterstrom für Dein Gebaeude in Frage kommt, empfehlen wir eine kostenlose Erstberatung durch einen Solar-Fachbetrieb in Deiner Region. Über Leospardo kannst Du bis zu 3 geprüfte Fachbetriebe vergleichen, die Erfahrung mit Mieterstromprojekten haben. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
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