Private Vermieter müssen neben der KfW-Reihenfolge auch Kostenstaffel und § 559e BGB beachten. Die vollständige Checkliste steht im Ratgeber Wärmepumpe für Vermieter 2026.

Moderne Wärmepumpe neben einem deutschen Einfamilienhaus mit Garten
Wärmepumpen werden 2026 mit bis zu 70% KfW-Zuschuss 458 gefördert. Der richtige Antrag entscheidet über Tausende Euro.

Wärmepumpe Förderung 2026: Das Wichtigste in 60 Sekunden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht 2026 den Umstieg auf eine Wärmepumpe so attraktiv wie nie zuvor. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: einer Grundförderung von 30%, verschiedenen Boni und einem KfW-Ergänzungskredit für den Restbetrag. Im besten Fall trägst Du nur 30% der Investitionskosten selbst. Das bedeutet: Bei einer Wärmepumpe für 28.000 Euro zahlst Du im Idealfall nur 8.400 Euro aus eigener Tasche.

Der entscheidende Punkt, den viele Eigentümer übersehen: Der Förderantrag muss zwingend vor dem Vertragsabschluss mit dem Installateur gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt und dann fördert, geht leer aus. Keine Ausnahmen, keine Nachsicht. Allein dieser Fehler kostet jedes Jahr Tausenden Hauseigentümern in Deutschland fünfstellige Beträge. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir exakt, wie Du den Antrag richtig stellst und keinen Euro verschenkst.

Kernaussage

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 beträgt bis zu 70% der Investitionskosten (maximal 19.600 Euro Zuschuss bei 28.000 Euro förderfähiger Investition). Wichtigste Regel: Antrag IMMER vor Vertragsabschluss stellen. Die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, die Auszahlung weitere 4 bis 8 Wochen nach Einbau.

Die Förderung gilt für alle gängigen Wärmepumpen-Typen: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme), Wasser-Wasser-Wärmepumpen und auch Luft-Luft-Wärmepumpen, sofern sie bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Die Förderung umfasst nicht nur das Gerät selbst, sondern alle Kosten, die mit dem Heizungstausch verbunden sind: Demontage der alten Anlage, Installation der neuen Wärmepumpe, Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich, Anpassungen am Wärmeverteilsystem und sogar die Energieberatung.

bis 70%
maximaler Fördersatz (alle Boni)
28.000€
maximale förderfähige Kosten
19.600€
maximaler Zuschuss pro Wohneinheit

BEG-Förderung im Detail: Alle Boni und Sätze

Die Förderung für Wärmepumpen im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) setzt sich 2026 aus mehreren Bausteinen zusammen. Jeder Baustein hat eigene Voraussetzungen. Nicht jeder Haushalt kann alle Boni kombinieren, aber die Grundförderung steht jedem Eigentümer zu, der eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt.

Förderunterlagen und Dokumente für den KfW-Antrag auf einem Schreibtisch
Die richtige Dokumentation ist entscheidend für einen erfolgreichen Förderantrag

Baustein 1: Grundförderung (30%)

Die Grundförderung von 30% erhält jeder Eigentümer, der eine fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) oder eine mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Voraussetzung ist lediglich, dass das Gebäude älter als 5 Jahre ist (Bestandsgebäude) und die Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt (jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 175% bei Niedertemperaturanwendung). Nahezu alle am Markt erhältlichen Wärmepumpen renommierter Hersteller erfüllen diese Anforderungen.

Baustein 2: Klima-Geschwindigkeitsbonus (16%)

Der Klima-Geschwindigkeitsbonus belohnt den vorzeitigen Austausch einer noch funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung. Konkret: Wenn Deine bestehende Öl- oder Gasheizung noch funktioniert und Du sie trotzdem gegen eine Wärmepumpe tauschst, erhältst Du 16% zusätzlich. Dieser Bonus ist zeitlich befristet: Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er entfällt. Das ist ein starker Anreiz, den Heizungstausch nicht auf die lange Bank zu schieben.

Wichtig: Der Bonus gilt auch für den Austausch von funktionsfähigen Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Bei kaputten Heizungen, die bereits ausgefallen sind, gibt es keinen Klima-Geschwindigkeitsbonus. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in Betrieb sein. Außerdem gilt der Bonus ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer: Wer die Immobilie vermietet und nicht selbst darin wohnt, erhält den Klima-Geschwindigkeitsbonus nicht — für Vermieter bleibt es bei der Grundförderung von 30%.

Wie viel Förderung bekommst Du wirklich?

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Baustein 3: Einkommensbonus (30%)

Der Einkommensbonus ist nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen (zvE) festgelegt: 30% bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Mit mindestens einem Kind steigen die Einkommensgrenzen um jeweils 10.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut dem vorletzten Einkommensteuerbescheid. Bei einem Antrag im Jahr 2026 ist also der Steuerbescheid für 2024 relevant. Der Einkommensbonus kann mit allen anderen Boni kombiniert werden und macht die Wärmepumpe besonders für Geringverdiener und Rentner attraktiv.

Entfallen: Effizienzbonus für natürliche Kältemittel

Bis Juli 2026 gab es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5% für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan R290, CO2 R744, Isobutan R600a) oder mit Erdreich bzw. Wasser als Wärmequelle. Dieser Bonus ist mit der KfW-Änderung vom 21.07.2026 entfallen. Natürliche Kältemittel bleiben trotzdem die richtige Wahl: Sie haben ein extrem niedriges Treibhauspotenzial (GWP unter 5) im Vergleich zu synthetischen Kältemitteln (GWP 675 bis 1.400), und viele Hersteller setzen 2026 bereits auf Propan (R290), darunter Viessmann, Vaillant und Daikin.

FörderkomponenteFördersatzVoraussetzungZeitlich befristet?
Grundförderung30%Austausch fossile Heizung, Gebäude älter 5 J.Nein (unbefristet)
Klima-Geschwindigkeitsbonus+16%Funktionierende Öl-/Gasheizung wird ersetzt, nur SelbstnutzerJa (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte)
Einkommensbonus30%Zu versteuerndes Einkommen max. 50.000 Euro/Jahr (gestaffelt)Nein (unbefristet)
EffizienzbonusentfallenSeit 21.07.2026 gestrichen (vorher 5% für natürliche Kältemittel)
Maximum kombiniert70%Alle Boni kumuliert (Deckel bei 70%)
Förderdeckel bei 70%

Selbst wenn die Summe der einzelnen Boni rechnerisch über 70% liegt (z.B. 30% + 16% + 30% = 76%), ist die maximale Förderung auf 70% gedeckelt. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bedeutet das maximal 19.600 Euro Zuschuss. Der Deckel von 70 % gilt unabhängig davon, wie hoch die Summe der einzelnen Bausteine rechnerisch ausfällt.

Förderbeispiele: So viel bekommst Du wirklich

Theorie ist gut, aber was bedeutet die Förderung in konkreten Zahlen? Hier drei realistische Szenarien, die die Bandbreite der möglichen Förderung zeigen.

Beispiel 1: Familie mit mittlerem Einkommen, Ölheizung

Die Schmidts (Haushaltseinkommen 65.000 Euro/Jahr) ersetzen ihre 25 Jahre alte, aber noch funktionierende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan-Kältemittel. Investition: 28.000 Euro (förderfähig: 28.000 Euro).

  • Grundförderung: 30% = 8.400 Euro
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 16% = 4.480 Euro
  • Gesamtförderung: 46% = 12.880 Euro
  • Eigenanteil: 15.120 Euro

Beispiel 2: Rentnerin mit niedrigem Einkommen, Gasheizung

Frau Müller (Haushaltseinkommen 32.000 Euro/Jahr) ersetzt ihre 18 Jahre alte, funktionierende Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (konventionelles Kältemittel). Investition: 30.000 Euro (förderfähig maximal 28.000 Euro).

  • Grundförderung: 30% = 8.400 Euro
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 16% = 4.480 Euro
  • Einkommensbonus (zvE unter 40.000 Euro): 30% = 8.400 Euro
  • Rechnerisch 76% — der Deckel greift: 70% Maximum
  • Gesamtförderung: 70% von 28.000 Euro = 19.600 Euro
  • Eigenanteil: 30.000 - 19.600 = 10.400 Euro

Beispiel 3: Gut verdienende Familie, Nachtspeicher

Die Webers (Haushaltseinkommen 120.000 Euro/Jahr) ersetzen ihre Nachtspeicherheizung durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme). Investition: 42.000 Euro (förderfähig maximal 28.000 Euro).

  • Grundförderung: 30% von 28.000 Euro = 8.400 Euro
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 16% von 28.000 Euro = 4.480 Euro
  • Gesamtförderung: 46% von 28.000 Euro = 12.880 Euro
  • Eigenanteil: 42.000 - 12.880 = 29.120 Euro
Fördertipp

Bei Investitionen über 28.000 Euro lohnt es sich, die Maßnahmen auf mehrere Wohneinheiten aufzuteilen, sofern das Gebäude das hergibt: Bei einem Mehrfamilienhaus gilt der Höchstbetrag von 28.000 Euro nur für die erste Wohneinheit, jede weitere Wohneinheit bringt einen eigenen (niedrigeren) Höchstbetrag mit.

Förderung nach Haushaltstyp (bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten)
bis 19.600€
maximaler Zuschuss für Deine Wärmepumpe
Bei 28.000 Euro Investition und 70% Fördersatz zahlst Du nur 8.400 Euro selbst

KfW-Antrag Schritt für Schritt: Komplette Anleitung

Der Förderantrag läuft vollständig online über das KfW-Portal. Der Prozess ist in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden, trotzdem solltest Du nichts dem Zufall überlassen. Ein falsch ausgefülltes Feld oder ein vergessenes Dokument kann die Bearbeitung um Wochen verzögern oder zur Ablehnung führen.

Hauseigentümer füllt den KfW-Förderantrag am Laptop aus
Der KfW-Antrag läuft komplett online. Mit unserer Anleitung brauchst Du 20 bis 30 Minuten.
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Fachbetrieb suchen und Angebot einholen

Bevor Du den Förderantrag stellst, brauchst Du mindestens ein schriftliches Angebot von einem qualifizierten Heizungsfachbetrieb. Das Angebot muss die genaue Wärmepumpe, alle Installationsarbeiten und die Gesamtkosten ausweisen. Ideal: Die Investitionssumme aus dem Angebot geht direkt in den Förderantrag ein.

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Optional: Energieberater beauftragen

Ein Energieberater aus der dena-Expertenliste ist Pflicht bei förderfähigen Kosten über 50.000 Euro. Bei Standard-Anträgen ist er optional, aber empfehlenswert: Er prüft die optimale Förderkombination, stellt sicher, dass die Wärmepumpe die technischen Anforderungen erfüllt, und übernimmt auf Wunsch die komplette Antragstellung. Kosten: 400 bis 800 Euro, davon 50% förderfähig (max. 650 Euro).

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BAFA-Konto erstellen und Antrag ausfüllen

Registriere Dich auf dem KfW-Portal (energie.bafa.de) mit Deiner E-Mail-Adresse. Fülle den Online-Antrag aus: Persönliche Daten, Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Wohnfläche), Angaben zur bestehenden Heizung, technische Daten der geplanten Wärmepumpe und geplante Investitionssumme. Das dauert mit vorbereitetem Angebot 20 bis 30 Minuten.

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Antrag absenden und Eingangsbestätigung erhalten

Nach dem Absenden erhältst Du sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Deiner Vorgangsnummer. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Bearbeitungsfrist. Du darfst jetzt noch KEINEN Vertrag unterschreiben. Warte auf den Bewilligungsbescheid oder den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

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Bewilligungsbescheid erhalten (4 bis 8 Wochen)

Das KfW prüft Deinen Antrag und sendet den Bewilligungsbescheid per Post und digital. Der Bescheid enthält die Höhe des bewilligten Zuschusses, die Bewilligungsfrist (36 Monate für die Umsetzung) und ggf. Auflagen. Wichtig: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darfst Du den Vertrag mit dem Fachbetrieb abschließen.

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Vertrag schließen und Wärmepumpe einbauen lassen

Jetzt unterschreibst Du den Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb. Die Installation erfolgt innerhalb der 36-monatigen Bewilligungsfrist. Nach dem Einbau erhältst Du vom Fachbetrieb die Schlussrechnung, das Inbetriebnahmeprotokoll und das Protokoll des hydraulischen Abgleichs.

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Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten

Nach Fertigstellung lädt Du alle Nachweise im KfW-Portal hoch: Rechnungen, Zahlungsbelege (Kontoauszüge), Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblatt der Wärmepumpe und Protokoll des hydraulischen Abgleichs. Das KfW prüft und zahlt den Zuschuss innerhalb von 4 bis 8 Wochen direkt auf Dein Konto aus.

WICHTIGSTE REGEL: Antrag VOR Vertrag!

Der KfW-Antrag muss zwingend vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt sein. Wer zuerst den Vertrag unterschreibt und dann den Förderantrag stellt, verliert den kompletten Förderanspruch. Es gibt keine Ausnahmen und keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit. Diesen Fehler machen jedes Jahr Tausende Hauseigentümer. Er kostet im Schnitt 10.000 bis 19.600 Euro.

Welche Unterlagen brauchst Du? Checkliste

Damit Dein Antrag zügig bearbeitet wird, solltest Du alle Unterlagen vorbereitet haben. Fehlende Dokumente sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Hier ist die komplette Checkliste, aufgeteilt nach den beiden Phasen des Prozesses.

Phase 1: Für den Förderantrag (vor dem Einbau)

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Eigentümer)
  • Grundstücksadresse und Gebäudedaten: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Heizfläche
  • Angaben zur bestehenden Heizungsanlage: Typ (Öl, Gas, Nachtspeicher), Baujahr, Nennleistung
  • Schriftliches Angebot vom Fachbetrieb: Genaue Bezeichnung der Wärmepumpe, Modell, Leistungsdaten, Installationskosten
  • Bei Einkommensbonus: Letzter (oder vorletzter) Einkommensteuerbescheid als Nachweis des Haushaltseinkommens
  • Bei Energieberater: Bestätigung des Energieberaters mit dena-Registrierungsnummer
  • Bankverbindung: IBAN für die spätere Auszahlung

Phase 2: Für den Verwendungsnachweis (nach dem Einbau)

  • Schlussrechnung(en) des Fachbetriebs (Netto + Mehrwertsteuer separat ausgewiesen)
  • Zahlungsbelege: Kontoauszüge, die die vollständige Bezahlung nachweisen
  • Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum und Unterschrift des Fachbetriebs
  • Technisches Datenblatt der eingebauten Wärmepumpe (COP-Nachweis, Kältemittel)
  • Protokoll hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Fotos der Installation (optional, aber empfehlenswert für eventuelle Rückfragen)

Tipp: Digitale Kopien vorbereiten

  • Scanne oder fotografiere alle Dokumente in guter Qualität (mindestens 300 dpi)
  • Benenne die Dateien sinnvoll (z.B. "Rechnung_Fachbetrieb_Müller_2026.pdf")
  • Speichere alles in einem Ordner, damit der Upload reibungslos läuft
  • Behalte immer eine Kopie aller eingereichten Unterlagen für Deine eigenen Akten
Fachbetrieb installiert Wärmepumpe im Heizungskeller
Professionelle Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Alle Rechnungen und Protokolle für den Verwendungsnachweis sorgfältig aufbewahren.

Die 10 häufigsten Fehler und wie Du sie vermeidest

Aus den Erfahrungen zehntausender Förderanträge haben sich typische Stolperfallen herauskristallisiert. Wer diese Fehler kennt, kann sie leicht vermeiden. Die meisten sind simpel, aber ihre Konsequenzen sind es nicht: Ablehnung, Verzögerung oder erhebliche finanzielle Verluste.

Fehler 1: Vertrag vor Antrag unterschrieben

Der absolute Klassiker und mit Abstand teuerste Fehler. Das BAFA ist hier unnachgiebig: Liegt das Vertragsdatum vor dem Antragsdatum, wird der Antrag abgelehnt. Kompletter Förderungsverlust. Bei einem typischen Förderbetrag von 9.000 bis 19.600 Euro ist das ein extrem teurer Fehler. Manche Fachbetriebe drängen auf schnelle Vertragsunterschrift. Lass Dich davon nicht unter Druck setzen.

Fehler 2: Falscher Antragsteller

Antragsberechtigt ist der Eigentümer der Immobilie. Wenn das Haus beiden Ehepartnern gehört, muss der Antragsteller als Eigentümer eingetragen sein. Mieter können keinen BEG-Zuschuss beantragen (das kann nur der Vermieter). Bei Erbengemeinschaften muss ein Bevollmächtigter den Antrag stellen.

Fehler 3: Investitionssumme falsch angegeben

Die förderfähigen Kosten im Antrag müssen mit den tatsächlichen Rechnungen übereinstimmen. Weichen die Kosten nach unten ab (billiger als geplant), wird der Zuschuss anteilig gekürzt. Weichen sie deutlich nach oben ab, kann das zu Rückfragen führen. Realistisch kalkulieren und im Zweifel den Betrag aus dem Angebot 1:1 übernehmen.

Fehler 4: Nicht förderfähige Kosten einreichen

Förderfähig sind alle Kosten, die direkt mit dem Heizungstausch zusammenhängen: Wärmepumpe, Pufferspeicher, Verrohrung, Elektroinstallation (WP-bezogen), hydraulischer Abgleich, Demontage der alten Heizung, Schornsteinanpassung. Nicht förderfähig: reine Malerarbeiten, Badsanierung, allgemeine Elektroarbeiten ohne WP-Bezug, Eigenleistungen.

Fehler 5: Bewilligungsfrist verstreichen lassen

Nach dem Bewilligungsbescheid hast Du 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Diese Frist ist verbindlich. In seltenen Fällen kann eine Fristverlängerung beantragt werden, aber darauf solltest Du Dich nicht verlassen. Plane realistisch und beauftrage den Fachbetrieb zeitnah nach der Bewilligung.

Fehler 6: Hydraulischen Abgleich vergessen

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist bei der BEG-Förderung Pflicht. Viele Fachbetriebe führen ihn standardmäßig durch, aber prüfe es explizit. Fehlt das Protokoll beim Verwendungsnachweis, kann das zur Kürzung oder Ablehnung führen. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich sind ebenfalls förderfähig.

Fehler 7: Einkommensbonus ohne korrekten Nachweis

Für den Einkommensbonus musst Du den Einkommensteuerbescheid hochladen. Manche Antragsteller laden den Lohnsteuerbescheid hoch (etwas anderes) oder vergessen, dass das Haushaltseinkommen beider Partner zählt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen, die zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen.

Fehler 8: Wärmepumpe erfüllt Mindestanforderungen nicht

Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der KfW (Zuschuss 458) legen fest, welche Effizienzwerte die Wärmepumpe mindestens erreichen muss. Prüfe vor dem Kauf, ob das gewünschte Modell auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen steht. Dein Fachbetrieb sollte das wissen, aber eine eigene Prüfung schadet nicht.

Fehler 9: Zu spät mit dem Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Installation hast Du 6 Monate Zeit, den Verwendungsnachweis einzureichen. Wer trödelt, riskiert den Zuschuss. Unser Tipp: Lade die Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach Inbetriebnahme hoch, solange alle Dokumente frisch und griffbereit sind.

Fehler 10: Keinen Energieberater hinzuziehen (wenn empfehlenswert)

Bei Investitionen ab 20.000 Euro und komplexen Gebäudesituationen (Altbau, Denkmalschutz, Mischnutzung) ist ein Energieberater Gold wert. Er kennt die Förderlandschaft, vermeidet Fehler beim Antrag und kann zusätzliche Fördermöglichkeiten aufzeigen, die Du allein übersehen würdest. Seine Kosten (400 bis 800 Euro) sind bei einem Förderbetrag von 10.000+ Euro eine extrem rentable Investition. Mehr zu den Gesamtkosten einer Wärmepumpe findest Du in unserem ausführlichen Ratgeber.

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KfW-Ergänzungskredit: So finanzierst Du den Eigenanteil

Selbst nach der KfW-Heizungsförderung 458 bleibt ein Eigenanteil. Für viele Haushalte ist dieser Restbetrag eine finanzielle Herausforderung. Genau hier setzt der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) an. Er wurde speziell geschaffen, um den Eigenanteil nach einer KfW-Heizungsförderung 458 zu günstigen Konditionen zu finanzieren.

Konditionen des KfW-Ergänzungskredits 2026

  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssatz: 0,01% bis 3,96% effektiv p.a. (je nach Haushaltseinkommen und Laufzeit)
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: Bis zu 3 Jahre möglich
  • Sondertilgung: Jederzeit vollständig möglich
  • Besonderer Vorteil: Für Haushalte unter 90.000 Euro Jahreseinkommen gilt ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 Prozentpunkten

Rechenbeispiel: BAFA + KfW kombiniert

Nehmen wir das Beispiel der Familie Schmidt: 28.000 Euro Investition, 12.880 Euro Zuschuss, Eigenanteil 15.120 Euro. Mit dem KfW-Ergänzungskredit bei 2,5% Zinsen über 10 Jahre:

  • Monatliche Rate: ca. 143 Euro
  • Gesamtzinskosten: ca. 1.980 Euro über 10 Jahre
  • Effektive Gesamtkosten der Wärmepumpe: 17.100 Euro statt 28.000 Euro

Zum Vergleich: Ein normaler Bankkredit über 15.120 Euro bei 6% Zinsen würde monatlich ca. 168 Euro kosten und insgesamt rund 5.000 Euro Zinsen verursachen. Der KfW-Ergänzungskredit spart also rund 3.000 Euro Zinskosten gegenüber einer normalen Bankfinanzierung.

Antrag beim KfW-Ergänzungskredit: Reihenfolge beachten

Der KfW-Ergänzungskredit wird NACH dem KfW-Bewilligungsbescheid beantragt. Die Reihenfolge ist: 1. Zuschussantrag 458 im KfW-Portal stellen, 2. Zuwendungsbescheid der KfW erhalten, 3. Ergänzungskredit bei der Hausbank beantragen, 4. Vertrag mit Fachbetrieb schließen. Diese Reihenfolge ist zwingend.

Energieberater: Wann Pflicht, wann freiwillig?

Energieberater prüft alte Heizungsanlage im Keller
Ein Energieberater kann die optimale Förderkombination ermitteln und den Antrag fehlerfrei stellen

Die Frage, ob Du einen Energieberater brauchst, hängt von Deiner Situation ab. In manchen Fällen ist er gesetzlich vorgeschrieben, in anderen freiwillig, aber dringend empfohlen.

Pflicht bei:

  • Förderfähigen Kosten über 50.000 Euro
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Komplexen Gebäudesituationen (Denkmalschutz, Mischnutzung Gewerbe/Wohnen)
  • Mehrfamilienhäusern mit mehr als 5 Wohneinheiten

Dringend empfohlen bei:

  • Investitionen ab 20.000 Euro (die Beratungskosten amortisieren sich durch Fehlervermeidung)
  • Erstmaligem Förderantrag (keine Erfahrung mit dem BAFA-Prozess)
  • Altbauten mit unklarem energetischem Zustand
  • Wenn mehrere energetische Maßnahmen geplant sind (Heizung + Dämmung + Fenster)

Kosten eines Energieberaters

Die Erstberatung und Antragserstellung für eine Wärmepumpen-Förderung kostet typischerweise 400 bis 800 Euro. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) liegen die Kosten bei 800 bis 1.600 Euro für ein Einfamilienhaus. Die gute Nachricht: Die Energieberatung ist selbst förderfähig. Die BAFA fördert Energieberatungskosten mit 50% (max. 650 Euro). Bei 800 Euro Beratungskosten zahlst Du also 400 Euro selbst. Den passenden Energieberater findest Du über die dena-Expertenliste oder über die Verbraucherzentrale.

Unsere Empfehlung

Bei einer Investition von 20.000 Euro und mehr: Immer einen Energieberater hinzuziehen. Die 200 bis 400 Euro Eigenanteil (nach Förderung) sind die beste Investition des gesamten Projekts. Der Berater sichert Deine Förderung ab, vermeidet teure Fehler und findet oft zusätzliche Sparpotenziale.

Zeitplan und Fristen: So läuft der Prozess ab

Der gesamte Prozess vom ersten Gedanken bis zur Förderauszahlung dauert typischerweise 4 bis 8 Monate. Das klingt lang, aber die meiste Zeit entfällt auf Warte- und Bearbeitungszeiten. Dein aktiver Zeitaufwand ist überschaubar: insgesamt ca. 8 bis 15 Stunden verteilt über mehrere Monate.

PhaseDauerDein AufwandWas passiert
Angebote einholen1 bis 3 Wochen2 bis 4 StundenFachbetriebe vergleichen, Angebot einholen
KfW-Antrag stellen1 Tag30 bis 60 MinutenOnline-Formular ausfüllen, Dokumente hochladen
BAFA-Bearbeitung4 bis 8 WochenKeine (Warten)KfW prüft den Antrag
KfW-Kredit beantragen2 bis 4 Wochen1 bis 2 StundenTermin bei Hausbank, Unterlagen einreichen
Vertrag und Einbau2 bis 8 WochenKoordinationFachbetrieb beauftragen, Installation
Verwendungsnachweis1 Tag1 bis 2 StundenRechnungen und Belege hochladen
BAFA-Auszahlung4 bis 8 WochenKeine (Warten)KfW prüft und überweist
Gesamt4 bis 8 Monate8 bis 15 Stunden

Wichtige Fristen auf einen Blick

  • Bewilligungsfrist: 36 Monate nach Bewilligungsbescheid für die Umsetzung der Maßnahme
  • Verwendungsnachweis: Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzureichen
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: aktuell 16%; ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er entfällt
  • Widerspruchsfrist bei Ablehnung: 1 Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids

Förderung für verschiedene Wärmepumpen-Typen

Nicht jede Wärmepumpe ist gleich. Die verschiedenen Typen unterscheiden sich in Kosten, Effizienz und Förderhöhe. Hier ein Überblick, welche Förderung Du für welchen Typ erwarten kannst. Detaillierte Kosten für jeden Typ findest Du in unseren Spezialratgebern zu Luft-Wasser-Wärmepumpe Kosten und Wärmepumpe Einbau Kosten.

Querschnitt eines Hauses mit Wärmepumpen-System und Fußbodenheizung
Verschiedene Wärmepumpen-Typen eignen sich für unterschiedliche Gebäude und Anforderungen
Wärmepumpen-TypTypische KostenFörderung (30 bis 70%)Eigenanteil (bei 46%)Besonderheiten
Luft-Wasser-WP15.000 bis 25.000 €4.500 bis 17.500 €8.100 bis 13.500 €Am häufigsten, einfache Installation
Luft-Wasser-WP (Propan)17.000 bis 28.000 €5.100 bis 19.600 €9.180 bis 15.120 €Natürliches Kältemittel, zukunftssicher
Sole-Wasser-WP (Erdwärme)25.000 bis 45.000 €7.500 bis 19.600 €13.500 bis 32.120 €Höhere Effizienz, Erdbohrung nötig
Wasser-Wasser-WP28.000 bis 50.000 €8.400 bis 19.600 €15.120 bis 37.120 €Höchste Effizienz, Wasserrecht nötig
Luft-Luft-WP (Split)8.000 bis 18.000 €2.400 bis 12.600 €4.320 bis 9.720 €Nur mit Lüftungskonzept förderfähig

Luft-Wasser-Wärmepumpe: Der Klassiker

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist mit Abstand die häufigste Variante in Deutschland. Sie nutzt die Außenluft als Wärmequelle und gibt die Wärme über einen Wasserkreislauf an Heizkörper oder Fußbodenheizung ab. Typische Kosten liegen bei 15.000 bis 25.000 Euro inklusive Installation. Der große Vorteil: Keine aufwändigen Erdarbeiten, relativ schnelle Installation (1 bis 3 Tage) und die niedrigsten Anschaffungskosten aller Wärmepumpen-Typen. Bei einer Förderung von 46% (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus) zahlst Du für eine 20.000-Euro-Anlage nur noch 10.800 Euro selbst.

Sole-Wasser-Wärmepumpe: Premium mit höchster Effizienz

Die Erdwärme-Wärmepumpe ist teurer in der Anschaffung (25.000 bis 45.000 Euro), bietet aber die höchste Effizienz (COP 4,5 bis 5,5 gegenüber 3,5 bis 4,0 bei Luft-Wasser). Die Erdbohrung verursacht die höhere Investition. Dafür sind die laufenden Stromkosten um 20 bis 30% niedriger als bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Bei der Förderung gilt: Erdbohrungskosten sind voll förderfähig, aber der Förderdeckel bei 28.000 Euro greift bei den höheren Investitionen früher. Alles über den Einsatz im Altbau findest Du in unserem Spezialratgeber.

Vorteile des KfW-Förderantrags

  • Bis zu 70% Zuschuss spart Tausende Euro bei der Investition
  • Kein Kredit nötig: Zuschuss wird direkt auf Dein Konto überwiesen
  • KfW-Ergänzungskredit für Eigenanteil zu Topkonditionen
  • Energieberatungskosten zu 50% förderfähig (max. 650 Euro)
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus belohnt schnelles Handeln
  • Einkommensbonus macht WP auch für Geringverdiener erschwinglich
  • Online-Antrag in 20 bis 30 Minuten möglich
  • 36 Monate Zeit für die Umsetzung nach Bewilligung

Nachteile und Einschränkungen

  • Antrag zwingend vor Vertragsabschluss (kein Spielraum)
  • Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen (Wartezeit einplanen)
  • Förderdeckel bei 28.000 Euro pro Wohneinheit
  • Nicht alle WP-Modelle sind förderfähig (TMA prüfen)
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Pflicht
  • Kein Zuschuss für Neubauten (andere Programme)

Förderung vs. Eigeninvestition: Was lohnt sich wann?

Die Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell sehr attraktiv. Aber lohnt sich die Wärmepumpe auch ohne Förderung? Und wie sieht die langfristige Wirtschaftlichkeitsrechnung aus? Wir vergleichen drei Szenarien: Wärmepumpe mit voller Förderung, Wärmepumpe mit Grundförderung und Wärmepumpe ohne Förderung.

Szenario-Vergleich: 20-Jahres-Kostenrechnung

Ausgangslage: Luft-Wasser-Wärmepumpe für 25.000 Euro, aktueller Gasverbrauch 20.000 kWh/Jahr bei 12 ct/kWh = 2.400 Euro/Jahr Gaskosten. Wärmepumpe COP 3,5, Stromkosten 30 ct/kWh, Stromverbrauch ca. 5.700 kWh/Jahr = 1.710 Euro/Jahr. Jährliche Ersparnis gegenüber Gas: ca. 690 Euro.

  • Mit 46% Förderung (Grund + Klimageschwindigkeitsbonus): Eigenanteil 13.500 Euro. Amortisation: 19,6 Jahre. 20-Jahres-Ersparnis: 300 Euro
  • Mit 30% Grundförderung: Eigenanteil 17.500 Euro. Amortisation: 25,4 Jahre (länger als 20 Jahre, aber Module halten 25+ Jahre)
  • Ohne Förderung: Eigenanteil 25.000 Euro. Amortisation: 36,2 Jahre (wirtschaftlich grenzwertig)

Die Rechnung zeigt deutlich: Ohne Förderung ist die Wärmepumpe nur langfristig wirtschaftlich. Mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus und weiteren Boni wird sie zur rentablen Investition. Der Einkommensbonus macht sie auch für einkommensschwache Haushalte erschwinglich. Bedenke dabei: Steigende Gaspreise (Trend: +3 bis 5% pro Jahr) und steigende CO2-Abgabe verbessern die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe jedes Jahr weiter. Die laufenden Stromkosten der Wärmepumpe sind dabei deutlich stabiler als Gaspreise.

Wir haben unsere Ölheizung 2025 durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Mit dem BAFA-Zuschuss von 55% und dem KfW-Kredit für den Rest war der Umstieg fast kostenneutral. Die monatliche Kreditrate liegt bei 95 Euro, wir sparen aber gleichzeitig 120 Euro Heizkosten im Monat. Unterm Strich haben wir sofort 25 Euro mehr im Monat. Der Antrag war einfacher als gedacht.
Markus und Sabine W.
Hauseigentümer aus Nürnberg, Wärmepumpe seit Januar 2026

Ein weiterer Aspekt, der in der reinen Kostenrechnung oft untergeht: Die Wertsteigerung der Immobilie. Ein Haus mit moderner Wärmepumpe und gutem Energieausweis (Klasse A oder B) erzielt bei einem Verkauf 5 bis 15% höhere Preise als ein vergleichbares Haus mit alter Öl- oder Gasheizung. Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro sind das 20.000 bis 60.000 Euro Mehrwert. Diesen Aspekt solltest Du in Deine Entscheidung einbeziehen, besonders wenn ein Verkauf in den nächsten 10 bis 15 Jahren möglich ist. Für die optimale Heizungswahl empfehlen wir unseren Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung.

CO2-Abgabe: Der unsichtbare Kostentreiber bei fossilen Heizungen

Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe steigt in den nächsten Jahren deutlich an. 2026 liegt sie bei 55 Euro pro Tonne CO2, für 2027 sind 65 Euro vorgesehen, und bis 2030 könnten es über 100 Euro werden. Für einen durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh/Jahr bedeutet das Mehrkosten von aktuell ca. 220 Euro/Jahr (2026), steigend auf geschätzt 440 Euro/Jahr (2030). Diese steigenden CO2-Kosten verbessern die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe automatisch und verkürzen die Amortisationszeit um 2 bis 5 Jahre gegenüber einer rein statischen Berechnung.

Ein weiterer finanzieller Vorteil: Solaranlage mit Speicher in Kombination mit einer Wärmepumpe. Wer den Strom für die Wärmepumpe vom eigenen Dach produziert, senkt die laufenden Heizkosten nochmals drastisch. Eine 10-kWp-Solaranlage kann 60 bis 80% des Wärmepumpen-Stroms abdecken und die jährlichen Heizkosten auf unter 500 Euro drücken. Die Solaranlage Förderung (0% Umsatzsteuer, EEG-Einspeisevergütung) läuft parallel und unabhängig von der Wärmepumpen-Förderung.

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Regionale Förderprogramme: Zusätzliches Geld vom Land

Neben der Bundesförderung (BAFA) gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderprogramme für Wärmepumpen. Diese können mit der KfW-Heizungsförderung 458 kombiniert werden (sofern die 70%-Obergrenze nicht überschritten wird oder das Landesprogramm eigene Regeln hat). Prüfe immer auch die Förderlandschaft in Deinem Bundesland:

  • Bayern: 10.000-Häuser-Programm, zusätzlich bis zu 4.500 Euro für Wärmepumpen im Bestand
  • Baden-Württemberg: Klimaschutzprogramm mit kommunalen Zuschüssen
  • NRW: progres.nrw mit Zusatzförderung für effiziente Wärmepumpen
  • Niedersachsen: Verschiedene kommunale Programme, z.B. Region Hannover
  • Berlin: BEK-Förderung mit städtischem Zuschuss
  • Sachsen: SAENA-Förderung für energetische Sanierung

Eine vollständige Übersicht regionaler BAFA BEG Förderprogramme findest Du in unserem Spezialratgeber. Weitere Informationen zu den Kosten verschiedener Wärmepumpen-Typen bietet unser Ratgeber zu Wärmepumpe Kosten 2026.

Familie vor ihrem Haus mit moderner Wärmepumpe
Mit der richtigen Förderung wird die Wärmepumpe für jede Familie erschwinglich

Sonderfälle: Vermietung, WEG, Denkmalschutz

Vermieter: Auch Vermieter können die KfW-Heizungsförderung 458 beantragen. Die Förderung gilt pro Wohneinheit, sodass bei Mehrfamilienhäusern hohe Gesamtfördersummen möglich sind. Bei einer Eigentumswohnung in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) stellt die WEG den Antrag für die Gesamtanlage. Die Kosten und die Förderung werden nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt.

Denkmalschutz: Wärmepumpen in denkmalgeschützten Gebäuden sind förderfähig, allerdings gelten besondere Auflagen bezüglich der Aufstellung der Außeneinheit (Sichtbarkeit, Lärmschutz). Ein Energieberater mit Denkmalschutz-Erfahrung ist hier unverzichtbar. Die gute Nachricht: Denkmalgeschützte Gebäude haben oft höheren energetischen Sanierungsbedarf, was die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der Wärmepumpe verstärkt.

Ferienhaus: Die BEG-Förderung gilt nur für Wohngebäude, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Reine Ferienhäuser ohne Dauerwohnsitz sind nicht förderfähig. Wenn das Ferienhaus jedoch als Zweitwohnsitz gemeldet ist und regelmäßig bewohnt wird, kann eine Förderung in Betracht kommen. Weitere Informationen zu Wärmepumpe Betriebskosten helfen Dir bei der Langzeitplanung.

Fazit: Wärmepumpe Förderung nutzen, richtig beantragen und Geld sparen

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 ist eines der großzügigsten staatlichen Förderprogramme Deutschlands. Bis zu 70% Zuschuss, günstige Ergänzungskredite und zusätzliche Landesförderung machen den Umstieg auf eine Wärmepumpe so erschwinglich wie nie zuvor. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im richtigen Timing und der sorgfältigen Antragstellung: Antrag vor Vertragsabschluss, alle Unterlagen vorbereiten, Fristen beachten.

Wer den Klima-Geschwindigkeitsbonus mitnehmen möchte, sollte nicht zu lange warten. Die 16% Extra-Förderung sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und laufen damit bis 2028 aus. Jedes halbe Jahr des Wartens kostet also bares Geld. Der erste Schritt ist ein unverbindlicher Angebotsvergleich. Die Fachbetriebe kennen die Förderlandschaft und unterstützen Dich bei der Antragstellung.

Für Informationen rund um Solaranlage Kosten und die ideale Kombination mit Wärmepumpen empfehlen wir unseren umfassenden Kostenratgeber. Wer die Solaranlage kaufen möchte, findet dort alle Details. Einen vollständigen Überblick über alle Möglichkeiten bietet unsere Ratgeber-Übersicht, und für die schnelle Beratung steht unser Wärmepumpen-Quiz bereit. Weitere interessante Themen: 10 kWp Solaranlage Kosten, Solaranlage Finanzierung, Balkonkraftwerk Kosten und Solaranlage mit Speicher Kosten.

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Häufige Fragen zur Wärmepumpe Förderung 2026

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 458 für eine Wärmepumpe 2026?
Die KfW-Heizungsförderung 458 beträgt mindestens 30% Grundförderung. Mit allen Boni kombiniert sind bis zu 70% möglich: 30% Grundförderung + 16% Klima-Geschwindigkeitsbonus (funktionierende fossile Heizung wird ersetzt) + 30% Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro). Der frühere Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Die maximale förderfähige Investitionssumme liegt bei 28.000 Euro pro Wohneinheit, der maximale Zuschuss bei 19.600 Euro.
Muss ich den KfW-Antrag vor dem Vertragsabschluss stellen?
Ja, das ist die wichtigste Regel bei der Wärmepumpen-Förderung. Der KfW-Antrag muss zwingend vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Fachbetrieb gestellt werden. Wer zuerst den Vertrag unterschreibt und dann den Förderantrag stellt, verliert den kompletten Förderanspruch. Es gibt keine Ausnahmen und keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit.
Welche Unterlagen brauche ich für den KfW-Förderantrag?
Für den Antrag brauchst Du: Personalausweis, Grundstücksadresse und Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche), Angaben zur bestehenden Heizung (Typ, Baujahr), ein schriftliches Angebot vom Fachbetrieb mit technischen Daten der Wärmepumpe, und bei Einkommensbonus den letzten Einkommensteuerbescheid. Nach dem Einbau zusätzlich: Schlussrechnung, Zahlungsbelege, Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblatt der Wärmepumpe und Protokoll des hydraulischen Abgleichs.
Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?
Der Bewilligungsbescheid kommt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach Antragstellung. Bei besonders hohem Aufkommen (z.B. zum Jahresende) kann es auch 10 bis 12 Wochen dauern. Die Auszahlung nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises erfolgt in weiteren 4 bis 8 Wochen. Der gesamte Prozess vom Antrag bis zur Auszahlung dauert typischerweise 4 bis 8 Monate.
Kann ich KfW-Zuschuss 458 und KfW-Kredit kombinieren?
Ja, KfW-Zuschuss 458 (BEG EM) und KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) sind kombinierbar. Der KfW-Kredit finanziert den Eigenanteil nach Abzug der KfW-Heizungsförderung 458 zu günstigen Zinsen von 0,01 bis 3,96% effektiv p.a. Für Haushalte mit unter 90.000 Euro Jahreseinkommen ist der Zinssatz besonders günstig. Der KfW-Kredit wird nach dem KfW-Bewilligungsbescheid über die Hausbank beantragt.
Gilt die Wärmepumpen-Förderung auch für Neubauten?
Die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (KfW-Zuschuss 458) gilt primär für Bestandsgebäude (älter als 5 Jahre). Für Neubauten gibt es separate Programme über die KfW: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dort gelten andere Konditionen, und die Förderung läuft als Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss statt als direkter Zuschuss.
Was passiert wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung erhältst Du einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Häufige Gründe: Antrag nach Vertragsabschluss gestellt, fehlende oder unvollständige Unterlagen, Wärmepumpe erfüllt technische Mindestanforderungen nicht, oder nicht förderfähige Kosten eingereicht. Du kannst innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Am besten: Vor dem Antrag alle Voraussetzungen sorgfältig prüfen.
Wie viel spare ich konkret mit der Wärmepumpen-Förderung?
Bei einer typischen Luft-Wasser-Wärmepumpe für 25.000 Euro sparst Du mit 30% Grundförderung 7.500 Euro. Mit Klima-Geschwindigkeitsbonus (+16%) sind es 11.500 Euro. Mit dem maximalen Fördersatz von 70% zahlst Du bei 28.000 Euro Investition nur 8.400 Euro selbst. Zusätzlich spart die Wärmepumpe gegenüber Gas ca. 500 bis 1.000 Euro jährliche Heizkosten.
Brauche ich einen Energieberater für den Förderantrag?
Ein Energieberater ist Pflicht bei förderfähigen Kosten über 50.000 Euro. Für den Standard-KfW-Antrag ist er optional, aber empfehlenswert bei Investitionen ab 20.000 Euro. Er kostet 400 bis 800 Euro, davon übernimmt die KfW 50% (Eigenanteil ca. 200 bis 400 Euro). Er sichert die optimale Förderkombination und vermeidet teure Antragsfehler.
Gilt der Klima-Geschwindigkeitsbonus auch nach 2028?
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist zeitlich befristet: Aktuell beträgt er 16%, ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er entfällt. Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, sollte den Antrag möglichst vor dem 01.02.2027 stellen, um die vollen 16% mitzunehmen.