BAFA BEG: Was wird für Wärmepumpen gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das wichtigste Förderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland. Seit 2024 verwaltet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschusskomponente. Das Programm fördert den Austausch alter Heizungen (Gas, Öl, Nachtspeicher, Direktstromheizung) durch klimafreundliche Alternativen – Wärmepumpe ist dabei die meistgeförderte Maßnahme.

Gefördert werden alle Kosten rund um die Wärmepumpenanlage: Gerät, Einbau, Pufferspeicher, Regelungstechnik, Erdbohrung, hydraulischer Abgleich, Energieberatung und Planung. Die maximale förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum (Erstantrag).

30%
Grundförderung WP
+5%
Effizienzbonus (nat. Kältemittel)
+30%
Einkommensbonus (unter 40.000 € netto)

Förderquoten 2026 im Detail

Die BAFA-Förderung setzt sich aus mehreren Boni zusammen:

FörderkomponenteBetragVoraussetzung
Grundförderung WP30%Austausch alter Heizung
Effizienzbonus+5%Natürliches Kältemittel (Propan R290, CO₂)
Einkommensbonus+30%zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/J.
Klima-Geschwindigkeitsbonus+20%Funktionsfähige Öl-/Gasheizung wird ersetzt (bis 2028)
Maximum kombiniert70%Alle Boni kumuliert

Wichtig: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus (+20%) gilt nur bis 2028 und nur bei vorzeitigem Austausch einer noch funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung. Ab 2029 entfällt dieser Bonus. Wer eine alte Ölheizung hat, sollte jetzt handeln – die Förderung wird nie besser sein als 2026/2027.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

Der BAFA-Antrag läuft komplett online über das BAFA-Portal (energie.bafa.de). Dauert ca. 15–30 Minuten, wenn alle Unterlagen vorliegen:

  1. Energieberater beauftragen: Für Anlagen über 50.000 Euro förderfähige Kosten oder für Inanspruchnahme des Klima-Geschwindigkeitsbonus ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Liste Pflicht. Bei kleineren Anlagen: optional, aber empfehlenswert.
  2. Handwerksangebot einholen: Vor dem Antrag mindestens ein schriftliches Angebot vom Fachbetrieb. Investitionsvolumen muss feststehen.
  3. Antrag stellen (BAFA-Portal): Vor Vertragsabschluss! Das ist die häufigste Ursache für abgelehnte Förderanträge.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten: Typisch 4–8 Wochen. Erst dann Vertrag unterschreiben und Einbau beauftragen.
  5. Anlage einbauen lassen: Innerhalb der 36-monatigen Bewilligungsfrist.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen + Zahlungsbelege + Inbetriebnahmeprotokoll im BAFA-Portal hochladen.
  7. Auszahlung: Typisch 4–8 Wochen nach vollständigem Verwendungsnachweis.
⚠️ WICHTIG: Antrag VOR Vertragsabschluss!

Der BAFA-Antrag MUSS vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt und dann Förderung beantragt, geht leer aus. Keine Ausnahmen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler beim WP-Kauf.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Antrag im BAFA-Portal:

  • Grundstücksadresse und Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Heizfläche)
  • Angaben zur bestehenden Heizungsanlage (Typ, Baujahr)
  • Art und technische Daten der geplanten Wärmepumpe (aus dem Handwerksangebot)
  • Bei Einkommensbonus: letzter Einkommensteuerbescheid (als Nachweis)
  • Personalausweis / Identifikationsdaten des Antragstellers

Für den Verwendungsnachweis nach Einbau:

  • Originalrechnung(en) des Fachbetriebs (Netto + MwSt. ausgewiesen)
  • Kontoauszug als Zahlungsnachweis
  • Inbetriebnahmeprotokoll / Übergabeprotokoll des Fachbetriebs
  • Datenblatt der eingebauten Wärmepumpe (COP-Nachweis)
  • Protokoll hydraulischer Abgleich

Typische Fehler beim Förderantrag

  • Antrag nach Vertragsabschluss: Führt zu vollständiger Ablehnung. Häufigster und teuerster Fehler.
  • Falscher Antragsteller: Antragsberechtigt ist der Eigentümer der Immobilie. Mieter können nicht beantragen (außer bei Eigentumsübertragung).
  • Fehlende Heizlastberechnung: Bei bestimmten Programmen Pflicht – ohne gibt es Abzüge.
  • Verwendungsnachweis zu spät: Fristen beachten (36 Monate Umsetzung, 6 Monate Auszahlung nach Fertigstellung).
  • Nicht förderfähige Kosten einreichen: z.B. reine Elektroarbeiten ohne direkten WP-Bezug, Malerarbeiten.

KfW-Kredit kombinieren

BEG-Zuschuss (BAFA) und KfW-Kredit (BEG EM Kredit, Programm 358/359) sind kombinierbar. Der KfW-Kredit finanziert den Eigenanteil nach Abzug der BAFA-Förderung zu günstigen Zinsen (typisch 3–5% p.a. Stand 2026). Für viele Haushalte sinnvoll: Eigenkapitalbedarf sinkt auf 15–30% der Gesamtinvestition.

Nach der Genehmigung: Auszahlung

Nach Einreichen des vollständigen Verwendungsnachweises zahlt das BAFA typisch innerhalb von 4–8 Wochen aus. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers (nicht des Fachbetriebs). Über den BAFA-Portal-Login können Sie den Bearbeitungsstand jederzeit verfolgen.

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Häufige Fragen

Kann ich den BAFA-Antrag selbst stellen oder brauche ich einen Energieberater?
Bis 50.000 Euro förderfähige Kosten können Sie den Antrag selbst stellen. Bei höheren Beträgen oder beim Klima-Geschwindigkeitsbonus: Energieeffizienz-Experte aus dena-Liste Pflicht. Energieberater-Kosten sind ebenfalls förderfähig.
Wie lange dauert die Bearbeitung des BAFA-Antrags?
Bewilligungsbescheid: 4–8 Wochen nach Antragstellung. Bei hohem Aufkommen auch länger. Die 36-monatige Umsetzungsfrist beginnt mit dem Bewilligungsdatum.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Die BEG EM gilt primär für Bestandsgebäude (Sanierung). Neubauten werden über die BEG WG (Wohngebäude) oder QNG-Programm gefördert – andere Konditionen, teilweise nur Kredit, kein Zuschuss.
Was passiert, wenn ich mehr als die 30.000 Euro investiere?
Die Förderung ist auf 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit gekappt (Erstantrag). Mehrkosten darüber werden nicht gefördert. Bei mehreren Wohneinheiten gilt das Limit pro Einheit.