BEG 2026: Das wichtigste Förderprogramm für Wärmepumpen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für Heizungstausch und Wärmepumpen in Deutschland. In ihrer aktuellen Form (Stand 2026) bietet die BEG für den Einbau einer Wärmepumpe Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten – ein außergewöhnliches Förderniveau, das Wärmepumpen 2026 so attraktiv macht wie nie zuvor. Die Förderung wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Direktzuschuss ausgezahlt. Der KfW-Kredit 358/359 ergänzt die BAFA-Förderung als Finanzierungskomponente.
Wichtig zu verstehen: Die BEG-Förderung ist kein Kredit, der zurückgezahlt werden muss – es ist ein echter, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er wird direkt auf Ihr Konto überwiesen, nachdem Sie den Verwendungsnachweis (Rechnung des Installateurs) bei der BAFA eingereicht haben. Das macht die BEG-Förderung zu einem der attraktivsten Investitionsprogramme, die Deutschland je für private Hausbesitzer aufgelegt hat.
Die BEG gilt für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude sowie für Gewerbegebäude (hier gelten teilweise andere Konditionen). Für den Privathaushalt entscheidend: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, und die neue Heizung muss die gesetzlichen Anforderungen des GEG erfüllen (65% erneuerbare Energien). Wärmepumpen erfüllen diese Anforderung per Definition, da sie ausschließlich auf erneuerbaren Wärmequellen (Luft, Erde, Wasser) basieren. Mehr zur Strategie der Bundesregierung zum klimafreundlichen Heizen.
BEG-Fördertabelle: Alle Boni im Überblick
Die BEG-Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die addiert werden können. Hier die vollständige Übersicht aller Förderkomponenten 2026:
| Förderkomponente | Fördersatz | Voraussetzung | Wer profitiert |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Wärmepumpe (alle Typen), Gebäude mind. 5 Jahre alt | Alle Eigentümer |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Heizungstausch von Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicher | Eigentümer mit fossil beheiztem Gebäude |
| Einkommensbonus | +30% | Selbstnutzung + Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr | Einkommensschwächere Eigentümer |
| Effizienzbonus | +5% | Natürliche Kältemittel (z.B. R290) oder Sole/Wasser-WP | Technologieaffine Käufer |
| Maximale Gesamtförderung | bis 70% (Grundförderung 30% + KGB 20% + Einkommensbonus 30% – max. Cap) | ||
Hinweis zum Effizienzbonus: Dieser ist nicht mit dem Einkommensbonus kombinierbar, wenn dadurch die Gesamtförderung 70% übersteigen würde (da 70% das gesetzliche Maximum ist). In der Praxis bedeutet das: Mit Einkommensbonus (30%) + Grundförderung (30%) + Klimageschwindigkeitsbonus (20%) = 80% wäre möglich, wird aber auf 70% gekappt. Der Effizienzbonus (+5%) ist dann nicht mehr wirksam, wenn man schon beim Maximum ist.
BAFA-Zuschuss berechnen: Konkrete Beispiele
Wie hoch ist Ihr konkreter BAFA-Zuschuss? Hier drei praxisnahe Beispielrechnungen für typische Haushalte:
Beispiel 1: Familie mittleres Einkommen, Heizungstausch
- Anlagengröße: Luft-Wasser-WP 10 kW + Installation + Pufferspeicher
- Brutto-Anlagenkosten: 22.000 Euro
- Förderfähige Kosten: 22.000 Euro (max. 30.000 €, also alles)
- Grundförderung 30%: 6.600 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 20% (alte Gasheizung): 4.400 €
- Gesamtförderung 50%: 11.000 Euro Zuschuss
- Eigenanteil nach Förderung: 11.000 Euro
Beispiel 2: Einkommensschwacher Haushalt, Heizungstausch
- Anlagengröße: Luft-Wasser-WP 8 kW + Installation
- Brutto-Anlagenkosten: 18.000 Euro
- Grundförderung 30%: 5.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 20%: 3.600 €
- Einkommensbonus 30% (Einkommen ≤ 40.000 €): nicht addierbar über 70%
- Gesamtförderung (Cap: 70%): 12.600 Euro Zuschuss
- Eigenanteil nach Förderung: 5.400 Euro
Beispiel 3: Hohe Investition, alle Boni
- Anlagengröße: Sole-Wasser-WP 12 kW + Erdkollektor + Installation
- Brutto-Anlagenkosten: 35.000 Euro
- Förderfähige Kosten: max. 30.000 Euro (Cap)
- Effizienzbonus Sole-WP (+5%) + Klima-Bonus (20%) + Grundförderung (30%): 55%
- Zuschuss: 55% × 30.000 € = 16.500 Euro Zuschuss
- Eigenanteil: 35.000 – 16.500 = 18.500 Euro
Die BAFA bietet auf ihrer Website einen Förderrechner an, mit dem Sie Ihren persönlichen Zuschuss vorab abschätzen können. Geben Sie Anlagentyp, Investitionssumme und Bonuskriterien ein – und erhalten Sie eine realistische Schätzung. Wichtig: Der Rechner ist ein Orientierungswerkzeug; der genaue Zuschuss wird erst nach Antragsprüfung festgesetzt. Stellen Sie Ihren Antrag auf der Website der BAFA.
KfW-Kredit 358/359 – günstige Finanzierung
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss bietet die KfW zwei relevante Kreditprogramme für Wärmepumpen an:
KfW 358: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kredit Heizungsförderung
Der KfW 358 ist speziell für den Heizungstausch zu Erneuerbaren konzipiert. Er ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung des Eigenanteils nach BAFA-Förderung. Konditionen: bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, Zinssatz ab ca. 3,5% effektiv p.a. (bonitätsabhängig), Laufzeiten bis 30 Jahre, optional tilgungsfreie Anlaufjahre. Antrag: über die Hausbank, Koordination mit BAFA-Förderung möglich.
KfW 359: Bundes-Kredit mit Tilgungszuschuss
Der KfW 359 richtet sich an Eigentümer, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen (Effizienzhaus-Standard). Er bietet neben günstigen Zinsen zusätzliche Tilgungszuschüsse von 5 bis 45 Prozent je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard. Für den reinen Heizungstausch ohne Gesamtsanierung ist KfW 358 in der Regel der relevantere Kredit.
| Kredit | Max. Kreditbetrag | Zinssatz ab | Laufzeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| KfW 358 | 120.000 €/WE | ca. 3,5% eff. p.a. | bis 30 Jahre | Für Heizungstausch |
| KfW 359 | 150.000 €/WE | ca. 3,3% eff. p.a. | bis 30 Jahre | Plus Tilgungszuschuss |
Bonus-Kombinationen: Einkommens- und Effizienzbonus
Die BEG-Boni können in bestimmten Kombinationen gestapelt werden – das Ergebnis sind erhebliche Förderquoten. Hier sind die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:
Kombination 1: Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) + Grundförderung
Die häufigste Kombination: Ein Hausbesitzer tauscht eine Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Grundförderung 30% + KGB 20% = 50% Zuschuss. Geeignet für die meisten deutschen Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wichtig: Der KGB gilt nur, wenn die bisherige Heizung noch funktionsfähig ist und freiwillig ausgetauscht wird. Bei einer defekten Heizung, die ohnehin getauscht werden muss, gibt es keinen KGB.
Kombination 2: KGB + Einkommensbonus (maximale Förderung)
Haushalte mit niedrigem Einkommen (zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 Euro/Jahr) können alle drei Boni kombinieren: 30% + 20% + 30% = 80% – wird aber auf den gesetzlichen Cap von 70% begrenzt. Damit erhalten einkommensschwache Haushalte den maximalen Zuschuss von 70%. Der Einkommensbonus muss durch Vorlage des letzten Steuerbescheids nachgewiesen werden. Antrag über BAFA, separate Nachweispflichten.
Kombination 3: Effizienzbonus für Ökowärmepumpen
Wer eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z.B. R290/Propan, das deutlich klimafreundlicher ist als synthetische F-Gase wie R410A oder R32) oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe kauft, erhält zusätzlich 5% Effizienzbonus. Das ist ein Anreiz für besonders klimafreundliche Technologiewahl. In Kombination mit Grundförderung (30%) und KGB (20%) ergibt das 55% – ein sehr attraktiver Gesamtsatz.
Die wichtigste Regel der BEG-Förderung: Der Antrag bei der BAFA muss zwingend VOR dem Abschluss des Kaufvertrags für die Wärmepumpe gestellt werden. Wer erst kauft und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung vollständig und unwiderruflich. Eine sogenannte "Antragstellung nach Beauftragung" ist bei BEG EM Heizung nicht möglich. Der Antrag ist einfach online möglich – stellen Sie ihn als allererstes, noch bevor Sie Angebote annehmen.
Antrag Schritt für Schritt
So beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung 2026 korrekt und vollständig:
Schritt 1: Angebote einholen
Holen Sie mindestens drei Angebote von qualifizierten Heizungsinstallateuren ein. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Installateur Erfahrung mit der BEG-Förderung hat und Ihnen bestätigen kann, dass die Wärmepumpe die technischen Voraussetzungen für alle gewünschten Boni erfüllt (z.B. Effizienzbonus: Kältemitteltyp prüfen). Leospardo vermittelt kostenlos bis zu fünf geprüfte Fachbetriebe aus Ihrer Region.
Schritt 2: BAFA-Antrag online stellen
Gehen Sie auf die Website der BAFA und stellen Sie den Antrag über das Kundenportal "Mein BAFA". Sie benötigen: Stammdaten des Gebäudes, Angaben zur aktuellen und geplanten Heizungsanlage, Kostenschätzung des Installateurs, und – falls Einkommensbonus beantragt – den letzten Steuerbescheid. Der Antrag dauert ca. 20–30 Minuten. Danach erhalten Sie eine Antragsnummer und eine vorläufige Förderzusage.
Schritt 3: Kaufvertrag abschließen und installieren lassen
Erst nach BAFA-Antrag: Kaufvertrag mit dem Installateur unterzeichnen. Dann Installation durchführen lassen. Wichtig: Lassen Sie den Installateur alle notwendigen Dokumente ausstellen (Rechnung, Hydraulikabgleich-Nachweis, ggf. Fachunternehmererklärung).
Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Installation (Inbetriebnahmeprotokoll vorhanden): Verwendungsnachweis im BAFA-Portal hochladen. Dazu gehören: Originalrechnung mit allen relevanten Angaben, Nachweis der Zahlung, Fachunternehmererklärung (Pflicht), Nachweis Hydraulikabgleich, ggf. Steuerbescheid für Einkommensbonus. Nach erfolgreicher Prüfung (typisch 4–12 Wochen) wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
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Jetzt vergleichen →Typische Fehler beim Förderantrag
Diese Fehler kosten die häufig Tausende Euro an Förderung – und lassen sich leicht vermeiden:
Fehler 1: Antrag nach Vertragsabschluss
Der Klassiker: Erst wird die Wärmepumpe bestellt, dann der Antrag gestellt. Ergebnis: Keine Förderung. Die BAFA prüft das Vertragsdatum und lehnt rückwirkende Anträge konsequent ab. Lösung: BAFA-Antrag immer vor der Beauftragung – auch wenn das Angebot noch nicht final ist, können Sie einen Vorantrag stellen.
Fehler 2: Kein Hydraulikabgleich
Der Hydraulikabgleich ist bei BEG-Förderung für Heizungsanlagen Pflicht (§ 60c GEG). Ohne Nachweis eines Hydraulikabgleichs nach Verfahren B wird die Förderung vollständig versagt oder zurückgefordert. Stellen Sie sicher, dass der Installateur den Hydraulikabgleich durchführt und korrekt dokumentiert.
Fehler 3: Falsche technische Angaben
Die förderfähige Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen (COP-Werte nach EN 14511). Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Lassen Sie sich vom Installateur schriftlich bestätigen, dass das konkrete Modell die BEG-Anforderungen erfüllt. Prüfen Sie das auch selbst anhand der BAFA-Positivliste.
Fehler 4: Fehlende Fachunternehmererklärung
Die Fachunternehmererklärung (FUE) ist ein Pflichtdokument für die Auszahlung der BEG-Förderung. Es wird vom Installateur ausgestellt und bestätigt, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Stellen Sie vor der Abnahme sicher, dass diese Erklärung vorliegt.
Fazit
Die Wärmepumpe Förderung 2026 durch BEG, BAFA und KfW ist so attraktiv wie noch nie. Mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent und günstiger KfW-Finanzierung wird aus einer Investition, die viele abschreckt, ein wirtschaftlich überzeugendes Projekt. Der Schlüssel: Den Antrag bei der BAFA zwingend vor Vertragsabschluss stellen, alle relevanten Boni kombinieren (Klimageschwindigkeitsbonus + ggf. Einkommensbonus + Effizienzbonus), den Hydraulikabgleich durchführen lassen und alle Pflichtdokumente sorgfältig sammeln. Mit Leospardo erhalten Sie kostenlos Angebote von geprüften Fachbetrieben – inklusive Unterstützung bei der Antragstellung.
Regionale Förderung und Länderprogramme 2026
Neben der Bundesförderung durch BEG/BAFA bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene, zusätzliche Förderprogramme an. Diese können die bundesweite Förderung deutlich ergänzen – und sind oft weniger bekannt als sie sein sollten.
Bayern: Solaroffensive und BayernFonds
Bayern bietet über die LfA Förderbank verschiedene Programme für erneuerbare Energien an. Für Wärmepumpen relevante Förderungen umfassen zinsgünstige Kredite über den BayernFonds sowie Zuschüsse im Rahmen der bayerischen Klimaschutzoffensive. Die genauen Konditionen und Kombinierbarkeit mit BEG sollten direkt bei der LfA Bayern erfragt werden.
NRW: Progres.NRW
Das Programm Progres.NRW fördert unter anderem Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen. Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst; 2026 gibt es Zuschüsse für Luft-Wasser-Wärmepumpen (typisch 500–2.000 Euro) und höhere Beträge für Sole-Wasser-Wärmepumpen. Antrag über die NRW.Bank, kombinierbar mit BEG. Programme sind oft schnell ausgeschöpft – frühzeitig beantragen!
Baden-Württemberg: L-Bank Förderprogramme
Die L-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Energiemaßnahmen an Wohngebäuden. Direkte Zuschüsse für Wärmepumpen gibt es in Baden-Württemberg derzeit primär über Kommunalprogramme einzelner Städte und Kreise (z.B. Stuttgart, Mannheim, Heidelberg bieten lokale Ergänzungsförderungen an).
Kommunale Förderprogramme – der verborgene Schatz
Viele Gemeinden, Stadtwerke und regionale Energieversorger bieten eigene Boni für Wärmepumpeninstallationen an: Günstigere Wärmepumpenstromtarife, einmalige Installationsboni (100–1.000 Euro), Gratiswartungsverträge für das erste Jahr oder vergünstigte Energieberatung. Diese Programme sind kaum bekannt, weil sie lokal begrenzt sind. Fragen Sie beim zuständigen Stadtwerk oder Energieversorger nach – oder suchen Sie online nach "[Ihre Stadt] Wärmepumpe Förderung 2026".
Steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerkosten
Wer keine BEG-Förderung in Anspruch nehmen kann oder möchte (z.B. weil die Anlage gewerblich genutzt wird oder die Fristen verpasst wurden), kann die Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich absetzen. 20% der Lohnkosten sind absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig: BEG-Förderung und § 35a EStG können für dasselbe Objekt nicht kombiniert werden. Sie müssen wählen – in der Regel lohnt sich BEG deutlich mehr.
Energieberatung als Türöffner für maximale Förderung
Eine geförderte Energieberatung (BAFA-Zuschuss von 80% für Ein- und Zweifamilienhäuser, max. 1.300 Euro Zuschuss) lohnt sich fast immer vor einer größeren Sanierungsmaßnahme. Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der: alle sinnvollen Maßnahmen identifiziert, die optimale Reihenfolge empfiehlt, den iSFP-Bonus von 5% auf alle BEG EM-Förderungen freischaltet, und die Förderantragsstellung unterstützt. Ein guter Energieberater ist quasi der Schlüssel zur maximalen Förderausschöpfung. Suchen Sie nach BAFA-zugelassenen Energieberatern auf der BAFA-Website oder bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).


