Was ist Mieterstrom? Definition und Grundlagen
Mieterstrom bezeichnet elektrischen Strom, der mithilfe einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Bewohner desselben Gebaeudes geliefert wird. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Netzeinspeisung besteht darin, dass der Solarstrom nicht den Umweg über das öffentliche Stromnetz nimmt, sondern innerhalb des Gebaeudes verbraucht wird. Das spart Netzentgelte, reduziert Verluste und ermöglicht es, den Strom günstiger an die Mieter weiterzugeben als den regulaeren Netzstrom.
Das Prinzip ist einfach: Der Vermieter, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein beauftragter Dienstleister installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Der dort erzeugte Strom fließt zunächst in den Allgemeinstrom des Gebaeudes (Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Heizungspumpe) und dann direkt in die angeschlossenen Wohnungen. Was die Mieter nicht sofort verbrauchen, wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Wenn die Sonne nicht scheint oder die PV-Anlage nicht genug Strom liefert, beziehen die Mieter den fehlenden Reststrom ganz normal von ihrem Stromanbieter oder dem Mieterstromanbieter selbst.
In Deutschland leben rund 58 Prozent aller Menschen zur Miete, und ein Großteil davon in Mehrfamilienhäusern. Bis vor wenigen Jahren profitierten fast ausschließlich Eigenheimbesitzer von Solarstrom auf dem eigenen Dach. Mieterstrom schließt diese Lücke und öffnet die Energiewende auch für Miethaushalte. Die Bundesregierung hat den rechtlichen Rahmen seit 2017 schrittweise verbessert, zuletzt mit dem Solarpaket I im Mai 2024, das die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung als deutlich einfachere Alternative zum klassischen Mieterstrommodell eingeführt hat.
Mieterstrom macht Solarstrom vom eigenen Dach für alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses zugaenglich. Der Strompreis muss mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen, und die Teilnahme ist für Mieter freiwillig.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mieter erhalten günstigeren und grüneren Strom, Vermieter steigern die Attraktivität ihrer Immobilie und erzielen zusaetzliche Einnahmen, und die Umwelt profitiert durch lokale, emissionsfreie Stromerzeugung. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage im Juli 2022 und der Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp seit Januar 2023 hat sich die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom nochmals deutlich verbessert. Laut dem Erfahrungsbericht Mieterstrom des Bundeswirtschaftsministeriums ist das Potenzial in Deutschland enorm: Rund 3,8 Millionen Mehrfamilienhäuser könnten grundsätzlich mit PV-Mieterstrom versorgt werden.
Allerdings ist Mieterstrom nicht gleich Mieterstrom. Je nach Modell, Gebaeudegröße und rechtlicher Gestaltung ergeben sich erhebliche Unterschiede bei Aufwand, Rendite und Buerokratie. Die beiden wichtigsten Varianten sind das klassische Mieterstrommodell nach dem EEG und die seit 2024 neue gemeinschaftliche Gebaudeversorgung (GGV). Beide haben ihre Berechtigung, aber die GGV hat den Markt grundlegend verändert, weil sie den buerokratischen Aufwand drastisch reduziert.
Mieterstrommodell vs. gemeinschaftliche Gebaudeversorgung (GGV)
Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 stehen Vermietern und WEGs in Deutschland zwei grundlegend verschiedene Wege offen, Solarstrom an die Hausbewohner zu liefern: das klassische Mieterstrommodell und die neue gemeinschaftliche Gebaudeversorgung. Beide Varianten haben spezifische Vor- und Nachteile, die wir hier detailliert vergleichen.
Das klassische Mieterstrommodell
Beim klassischen Mieterstrommodell wird der Anlagenbetreiber zum vollwertigen Stromlieferanten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er schließt mit jedem teilnehmenden Mieter einen eigenen Stromliefervertrag ab und übernimmt die Vollversorgung: sowohl den Solarstrom vom Dach als auch den Reststrom aus dem Netz, wenn die Anlage nicht genug produziert. Der Anlagenbetreiber muss den Reststrom einkaufen und an die Mieter weiterverkaufen.
Das klassische Modell bringt einige Pflichten mit sich. Der Betreiber muss sich beim Netzbetreiber als Lieferant anmelden, ein Energieversorgungsunternehmen gruenden oder als solches agieren, die Stromkennzeichnung nach Paragraph 42 EnWG einhalten, und er unterliegt der Pflicht zur Grundversorgung, falls er der größte Anbieter im Netzgebiet wird. Dafür erhält er den Mieterstromzuschlag als zusaetzliche Vergütung und kann die gesamte Stromlieferkette kontrollieren.
In der Praxis haben diese Pflichten dazu geführt, dass viele Vermieter vor dem Aufwand zurückschreckten. Nur wenige hundert Mieterstromprojekte wurden in den ersten Jahren nach Einführung des Mieterstromgesetzes 2017 realisiert, weit weniger als erhofft. Genau hier setzt die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung an.
Die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung (GGV)
Die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung, eingeführt durch Paragraph 42b EnWG (Solarpaket I), ist ein völlig neues Konzept. Der Anlagenbetreiber liefert nur den Solarstrom, der gerade auf dem Dach erzeugt wird, und zwar anteilig an alle teilnehmenden Parteien. Den Reststrom bezieht jeder Mieter weiterhin individuell von seinem eigenen Stromanbieter. Der Anlagenbetreiber wird nicht zum Energieversorger und hat daher deutlich weniger Pflichten.
Die wichtigsten Vereinfachungen der GGV gegenüber dem klassischen Modell:
- Keine Pflicht als Energieversorgungsunternehmen zu agieren
- Keine Stromkennzeichnungspflicht
- Keine Grundversorgungspflicht
- Kein Reststromvertrieb nötig
- Jeder Mieter behält seinen eigenen Stromanbieter für den Reststrom
- Verteilung nach einem transparenten, festen Schlüssel (Wohnfläche oder Verbrauchsanteil)
Der Nachteil: Für die GGV gibt es keinen Mieterstromzuschlag. Der Anlagenbetreiber erhält nur die regulaere Einspeisevergütung für den an Mieter gelieferten Strom. Trotzdem ist die GGV in vielen Faellen wirtschaftlich attraktiver, weil der deutlich geringere Verwaltungsaufwand die fehlende Zusatzvergütung mehr als ausgleicht. Besonders für kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 20 Wohneinheiten ist die GGV häufig die bessere Wahl.
| Merkmal | Klassisches Mieterstrommodell | Gemeinschaftliche Gebaudeversorgung |
|---|---|---|
| Energieversorgerpflicht | Ja | Nein |
| Reststromversorgung | Durch Anlagenbetreiber | Durch eigenen Anbieter des Mieters |
| Mieterstromzuschlag | Ja (1,65 bis 2,67 Ct/kWh) | Nein |
| Verwaltungsaufwand | Hoch | Gering |
| Vertragsverhaltnis | Stromliefervertrag | Gebaudeversorgungsvertrag |
| Stromkennzeichnung | Pflicht | Keine Pflicht |
| Geeignet für | Große Projekte, Dienstleister | Kleine bis mittlere MFH, WEGs |
Die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung (GGV) seit Mai 2024 hat die größte Huerde für Mieterstrom beseitigt: den buerokratischen Aufwand. Vermieter müssen nicht mehr zum Energieversorger werden. Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist die GGV heute die empfohlene Variante.
Wirtschaftlichkeit: Kosten und Rendite für Vermieter
Die zentrale Frage für jeden Vermieter lautet: Lohnt sich eine Mieterstromanlage finanziell? Die Antwort ist in den meisten Faellen ja, allerdings haengt die konkrete Rendite von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind die Anlagengröße, der Eigenverbrauchsanteil im Gebaeude, der vereinbarte Mieterstrompreis und die gewahlte Modellvariante.
Investitionskosten 2026
Die Kosten für eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus liegen 2026 bei etwa 1.000 bis 1.400 Euro pro Kilowatt Peak (kWp) inklusive Montage. Hinzu kommen die Kosten für die Zählerinfrastruktur, die je nach Modell und Gebaeude zwischen 2.000 und 8.000 Euro betragen können. Bei der gemeinschaftlichen Gebaudeversorgung ist die Zählerinfrastruktur einfacher und damit günstiger als beim klassischen Mieterstrommodell, das einen Summenzähler und separate Zähler für jeden Mieter erfordert.
Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten und einer 30 kWp Anlage ergeben sich folgende Investitionskosten:
| Kostenposition | Klassisches Modell | GGV-Modell |
|---|---|---|
| PV-Module und Wechselrichter | 24.000 bis 33.000 Euro | 24.000 bis 33.000 Euro |
| Montage und Installation | 6.000 bis 9.000 Euro | 6.000 bis 9.000 Euro |
| Zählerinfrastruktur | 5.000 bis 8.000 Euro | 2.000 bis 4.000 Euro |
| Elektroinstallation Gebaeude | 3.000 bis 5.000 Euro | 2.000 bis 4.000 Euro |
| Planung und Genehmigung | 2.000 bis 3.000 Euro | 1.500 bis 2.500 Euro |
| Gesamtinvestition | 40.000 bis 58.000 Euro | 35.500 bis 52.500 Euro |
Seit Januar 2023 entfaellt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp komplett, was die Investition um 19 Prozent reduziert. Dieser Steuervorteil gilt für Lieferung und Installation der Anlage einschließlich aller wesentlichen Komponenten wie Module, Wechselrichter, Speicher und Montagesystem.
Laufende Einnahmen und Ausgaben
Die Einnahmen eines Mieterstromprojekts setzen sich aus mehreren Quellen zusammen. Der größte Posten ist der Verkauf des Solarstroms an die Mieter, typischerweise zu einem Preis von 22 bis 28 Cent pro kWh. Die zweite Einnahmequelle ist die Einspeisevergütung für den Überschussstrom, der nicht im Gebaeude verbraucht wird (aktuell 8,03 Ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung). Beim klassischen Mieterstrommodell kommt als dritte Einnahmequelle der Mieterstromzuschlag hinzu.
Auf der Ausgabenseite stehen die jährlichen Wartungskosten (circa 150 bis 300 Euro für eine 30 kWp Anlage), die Versicherung (circa 80 bis 150 Euro pro Jahr), die Zählermiete und Abrechnungskosten (circa 200 bis 500 Euro pro Jahr beim GGV-Modell, 500 bis 1.500 Euro beim klassischen Modell) sowie ggf. die Kosten für einen Abrechnungsdienstleister.
Renditeberechnung: Praxisbeispiel
Ein Vermieter mit einem 10-Parteien-Haus in Sueddeutschland, 30 kWp PV-Anlage, GGV-Modell und einem Direktverbrauchsanteil von 50 Prozent kann mit folgender Rechnung kalkulieren:
- Jährliche Stromerzeugung: ca. 30.000 kWh (bei 1.000 kWh pro kWp)
- Davon Direktverbrauch im Gebaeude: ca. 15.000 kWh
- Einnahmen Mieterstrom (15.000 kWh mal 25 Ct): ca. 3.750 Euro
- Einnahmen Netzeinspeisung (15.000 kWh mal 8,03 Ct): ca. 1.205 Euro
- Gesamteinnahmen pro Jahr: ca. 4.955 Euro
- Jährliche Kosten (Wartung, Versicherung, Abrechnung): ca. 700 Euro
- Nettoertrag pro Jahr: ca. 4.255 Euro
- Investition (GGV-Modell): ca. 42.000 Euro
- Amortisationszeit: ca. 10 Jahre
- Rendite über 25 Jahre Anlagenlebensdauer: ca. 6 bis 8 Prozent pro Jahr
Diese Berechnung ist konservativ. Bei steigenden Netzstrompreisen, die langfristig erwartet werden, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit weiter, weil der Mieterstrompreis proportional steigen kann, während die Erzeugungskosten der bereits installierten PV-Anlage konstant bei nahe null liegen. Zudem sind zusaetzliche Einnahmen durch den Betrieb eines Batteriespeichers oder die Anbindung an ein lokales Energiemanagementsystem möglich.
Strompreisvorteile für Mieter
Für Mieter ist die Ersparnis der wichtigste Grund, am Mieterstrom teilzunehmen. Das Mieterstromgesetz schreibt vor, dass der Mieterstrompreis mindestens 10 Prozent unter dem Grundversorgertarif des örtlichen Versorgers liegen muss. In der Praxis liegt die Ersparnis häufig bei 15 bis 25 Prozent, weil die Anlagenbetreiber wettbewerbsfaehige Preise anbieten, um möglichst viele Mieter zur Teilnahme zu bewegen.
Ein konkretes Beispiel: Der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung liegt 2026 bei etwa 35 bis 38 Cent pro kWh. Ein Mieterstromanbieter kann den Solarstromanteil für 22 bis 28 Cent pro kWh anbieten. Bei einem durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch von 2.500 kWh pro Jahr und einem Solarstromanteil von 40 Prozent (1.000 kWh) ergibt sich folgende Ersparnis:
- Netzstromkosten ohne Mieterstrom: 2.500 kWh mal 36 Ct = 900 Euro pro Jahr
- Mieterstromkosten: 1.000 kWh mal 25 Ct + 1.500 kWh mal 36 Ct = 790 Euro pro Jahr
- Jährliche Ersparnis: circa 110 Euro
Bei größeren Haushalten oder höheren Solarstromquoten steigt die Ersparnis entsprechend. Eine vierkoepfige Familie mit 4.000 kWh Jahresverbrauch und 50 Prozent Solarstromanteil spart bereits rund 220 Euro pro Jahr. Über die typische Laufzeit eines Mieterstromvertrags von zwei Jahren summiert sich das auf 440 Euro, ohne dass der Mieter irgendetwas investieren oder installieren muss.
Neben der finanziellen Ersparnis profitieren Mieter von weiteren Vorteilen: Sie beziehen nachweislich grünen Strom direkt vom eigenen Dach, was den persoenlichen CO2-Fußabdruck reduziert. Bei der gemeinschaftlichen Gebaudeversorgung behalten sie zudem die volle Flexibilität bei der Wahl ihres Reststromanbieters, sie sind also nicht an den Mieterstromanbieter gebunden. Und die Teilnahme ist stets freiwillig. Kein Mieter kann gezwungen werden, den Solarstrom abzunehmen.
Achten Sie beim Mieterstromvertrag auf die Kündigungsfrist (maximal 3 Monate) und die Vertragslaufzeit (maximal 2 Jahre für den Erstvertrag). Vergleichen Sie den angebotenen Mieterstrompreis mit dem aktuellen Grundversorgertarif. Die 10-Prozent-Regel ist ein Mindeststandard, viele Anbieter unterbieten diesen deutlich.
Technische Voraussetzungen und Anlagenplanung
Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich gleichermaßen für eine Mieterstromanlage. Vor der Planung müssen mehrere technische Faktoren geprüft werden, die über die Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit entscheiden.
Dachfläche und Ausrichtung
Die verfügbare Dachfläche bestimmt die maximale Anlagengröße. Als Faustregel gilt: Pro kWp benötigt man bei einem Schraegdach etwa 5 bis 7 Quadratmeter, bei einem Flachdach mit Aufstaenderung etwa 8 bis 10 Quadratmeter (wegen der Abstandsflächen zur Vermeidung von Verschattung). Ein typisches Flachdach eines 10-Parteien-Hauses mit 300 Quadratmetern nutzbarer Fläche bietet Platz für eine 30 bis 40 kWp Anlage.
Die optimale Ausrichtung liegt in Deutschland bei Suedausrichtung mit einer Neigung von 30 bis 35 Grad. Allerdings sind Ost-West-Aufständerungen auf Flachdaechern zunehmend beliebt, weil sie eine gleichmäßigere Stromerzeugung über den Tag verteilen und dadurch den Eigenverbrauchsanteil erhöhen. Das ist für Mieterstrom besonders vorteilhaft, weil morgens und abends mehr Strom direkt im Gebaeude verbraucht wird als in der Mittagsspitze.
Statik und Dachzustand
Die Tragfaehigkeit des Dachs muss von einem Statiker geprüft werden. PV-Module wiegen je nach Montagesystem 12 bis 20 Kilogramm pro Quadratmeter. Bei älteren Gebaeuden kann eine Dachsanierung erforderlich sein, bevor die PV-Anlage installiert werden kann. Die gute Nachricht: Eine Dachsanierung in Kombination mit einer PV-Installation ist wirtschaftlich sinnvoll, weil Geruestkosten und Arbeitszeit nur einmal anfallen.
Elektrische Installation
Die Hauselektrik muss für die Einspeisung des Solarstroms geeignet sein. In den meisten Mehrfamilienhäusern ist der Hausanschlusskasten das zentrale Verteilungselement. Der PV-Wechselrichter wird hier angeschlossen, und der Strom fließt über die bestehende Hausinstallation in die einzelnen Wohnungen. Bei älteren Gebaeuden kann es nötig sein, die Hauptverteilung zu erneuern oder zu erweitern.
Für das klassische Mieterstrommodell ist ein Summenzähler erforderlich, der die gesamte Stromerzeugung und den Verbrauch im Gebaeude misst. Jede Wohnung benötigt einen separaten Zähler, idealerweise einen modernen Smart Meter, der den Verbrauch in Echtzeit erfasst und die Zuordnung des Solarstroms ermöglicht. Bei der GGV genügen in der Regel die vorhandenen Zähler plus ein Erzeugungszähler an der PV-Anlage.
Dimensionierung der Anlage
Die optimale Anlagengröße haengt vom Stromverbrauch im Gebaeude ab. Eine Überdimensionierung fuehrt dazu, dass mehr Strom eingespeist als direkt verbraucht wird, was die Wirtschaftlichkeit verschlechtert (Einspeisevergütung ist deutlich niedriger als der Mieterstrompreis). Als Richtwert gilt: Die Anlage sollte so dimensioniert werden, dass 40 bis 60 Prozent des erzeugten Stroms direkt im Gebaeude verbraucht werden.
Für ein 10-Parteien-Haus mit einem geschätzten Gesamtstromverbrauch von 25.000 bis 35.000 kWh pro Jahr (inklusive Allgemeinstrom) ist eine 25 bis 40 kWp Anlage typischerweise optimal. Bei Integration eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 Prozent gesteigert werden, was die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert.
Lassen Sie die Anlagendimensionierung von einem spezialisierten Fachplaner durchführen. Eine professionelle Simulation mit Lastprofilen des Gebaeudes kostet 500 bis 1.500 Euro, kann aber mehrere tausend Euro an Fehlinvestitionen vermeiden. Viele Solarfachbetriebe bieten diese Planung als Teil ihres Angebots an.
Rechtliche Rahmenbedingungen 2026
Die rechtlichen Grundlagen für Mieterstrom haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert und sind heute deutlich günstiger als noch vor einigen Jahren. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Überblick:
Mieterstromgesetz (seit Juli 2017)
Das Mieterstromgesetz fuehrte den Mieterstromzuschlag ein und schuf die rechtliche Grundlage für die Direktlieferung von Solarstrom an Mieter. Es definiert die Voraussetzungen: Die PV-Anlage muss auf dem Wohngebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe installiert sein, der Strom muss innerhalb dieses Gebaeudes an Letztverbraucher geliefert werden, und das Gebaeude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (mindestens 40 Prozent der Fläche).
EEG 2023 und Änderungen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hat die Rahmenbedingungen für Mieterstrom weiter verbessert. Die Einspeisevergütung wurde angehoben, die Anlagengrößengrenze für den Mieterstromzuschlag wurde auf 100 kWp festgelegt, und die Degression der Vergütung wurde ausgesetzt. Besonders wichtig: Seit dem EEG 2023 duerfen Mieterstrom-PV-Anlagen auch auf Nebenanlagen wie Garagen oder Carports im unmittelbaren raaeumlichen Zusammenhang installiert werden.
Solarpaket I (seit Mai 2024)
Das Solarpaket I brachte die größte Neuerung: die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung nach Paragraph 42b EnWG. Zusaetzlich wurden die Anschluss- und Anmeldeverfahren vereinfacht, die sogenannte Balkonkraftwerk-Regelung erweitert und die Meldepflichten reduziert. Für Mieterstrom ist die GGV der Gamechanger: Sie macht den Betrieb einer Mieterstromanlage auch ohne Erfahrung als Energieversorger möglich.
Steuerliche Regelungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind seit 2023 deutlich vorteilhafter. Die Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp entfaellt komplett (Nullsteuersatz). Zudem sind die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp seit dem Jahressteuergesetz 2022 einkommensteuerfrei. Für größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gilt eine Grenze von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Bei der gewerbesteuerlichen Betrachtung ist Vorsicht geboten: Der Verkauf von Strom an Dritte kann als gewerbliche Taetigkeit gewertet werden, was die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Vermietungseinkünfte gefaehrden könnte. Die GGV ist hier vorteilhaft, weil die Abgrenzung zum Stromhandel klarer ist. Eine steuerliche Beratung durch einen auf Immobilien und Energie spezialisierten Steuerberater ist für größere Projekte dringend empfohlen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom waren noch nie so günstig wie 2026. Nullsteuersatz, Einkommensteuerfreiheit bis 30 kWp, vereinfachte Meldepflichten und die neue GGV machen den Einstieg für Vermieter und WEGs attraktiver denn je.
Abrechnung und Messkonzepte
Die korrekte Abrechnung ist ein zentraler Aspekt jedes Mieterstromprojekts. Je nach Modell unterscheiden sich die Anforderungen erheblich. Wir erklären die gängigen Messkonzepte und zeigen, wie die Abrechnung in der Praxis funktioniert.
Messkonzept beim klassischen Mieterstrommodell
Beim klassischen Modell wird ein Summenzählkonzept verwendet. Es gibt drei Zählerebenen: den Erzeugungszähler an der PV-Anlage, den Netzübergabezähler (Zweirichtungszähler) am Hausanschluss und die einzelnen Wohnungszähler. Der Summenzähler erfasst die Differenz zwischen Erzeugung, Eigenverbrauch und Netzbezug. Der Anlagenbetreiber rechnet monatlich oder jährlich mit jedem Mieter den Mieterstromanteil und den Reststromanteil ab.
Dieses Messkonzept erfordert in der Regel den Einbau neuer Zähler, insbesondere Smart Meter, die den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen. Die Kosten für die Zählerinfrastruktur liegen bei 3.000 bis 8.000 Euro für ein 10-Parteien-Haus, abhängig vom vorhandenen Zählerbestand und den Anforderungen des zuständigen Messstellenbetreibers.
Messkonzept bei der GGV
Bei der gemeinschaftlichen Gebaudeversorgung ist das Messkonzept einfacher. Es genügt ein Erzeugungszähler an der PV-Anlage und die vorhandenen Wohnungszähler. Die Verteilung des erzeugten Solarstroms erfolgt nach einem festgelegten Verteilschlüssel, beispielsweise nach Wohnfläche oder gleichen Anteilen. Jeder Mieter erhält anteilig seinen Solarstrom gutgeschrieben, den Rest bezieht er über seinen regulaeren Stromanbieter.
Die Abrechnung kann über spezialisierte Dienstleister wie Metergrid oder Solarimo abgewickelt werden, die den gesamten Prozess automatisieren: von der Erfassung der Erzeugungsdaten über die Verteilung an die Mieter bis zur Rechnungsstellung. Die Kosten dafür liegen bei etwa 8 bis 15 Euro pro Wohneinheit und Monat.
Digitalisierung und Smart Meter
Die Digitalisierung der Zählerinfrastruktur schreitet voran. Seit dem Smart-Meter-Rollout sind intelligente Messsysteme (iMSys) für alle Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh verpflichtend. Für Mieterstrom bieten Smart Meter erhebliche Vorteile: viertelstundengenaue Verbrauchserfassung, automatische Datenübertragung an den Messstellenbetreiber und die Möglichkeit, den Solarstromanteil exakt zuzuordnen.
Allerdings sind Smart Meter noch nicht flächendeckend verfügbar, und der Einbau kann mehrere Monate dauern. Planen Sie diesen Aspekt fruehzeitig ein. Der zuständige Messstellenbetreiber (in der Regel der örtliche Netzbetreiber oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber) ist der richtige Ansprechpartner für den Zähleraustausch.
Förderung und Mieterstromzuschlag 2026
Die Förderung von Mieterstrom setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Vermieter und WEGs können verschiedene Förderprogramme kombinieren, um die Investitionskosten zu senken und die Rendite zu verbessern.
Mieterstromzuschlag nach EEG
Der Mieterstromzuschlag ist eine zusaetzliche Vergütung, die der Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde erhält, die er an Mieter innerhalb des Gebaeudes liefert. Er wird zusaetzlich zur regulaeren Einspeisevergütung ausgezahlt und gilt nur für das klassische Mieterstrommodell (nicht für die GGV). Die Höhe des Zuschlags haengt von der Anlagengröße ab:
| Anlagengröße | Mieterstromzuschlag 2026 | Plus Einspeisevergütung (Teileinspeisung) |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 2,67 Ct/kWh | 8,03 Ct/kWh |
| Bis 40 kWp | 2,48 Ct/kWh | 6,95 Ct/kWh |
| Bis 100 kWp | 1,65 Ct/kWh | 5,68 Ct/kWh |
Wichtig: Der Mieterstromzuschlag wird auf den selbst verbrauchten Mieterstrom gezahlt, nicht auf den ins Netz eingespeisten Strom. Für die Netzeinspeisung erhält der Betreiber die regulaere Einspeisevergütung. Bei einer 30 kWp Anlage, die 15.000 kWh pro Jahr an Mieter liefert, betraegt der zusaetzliche Ertrag durch den Mieterstromzuschlag etwa 370 Euro pro Jahr.
KfW-Förderkredite
Die KfW bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard) zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen einschließlich Mieterstromanlagen. Die Zinssaetze liegen deutlich unter dem Marktdurchschnitt, und es gibt tilgungsfreie Anlaufjahre. Für Wohnungsbaugesellschaften und größere Vermieter kann dies die Finanzierung erheblich erleichtern.
Länder- und Kommunalförderung
Zahlreiche Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für Mieterstrom an. Einige Beispiele:
- Berlin: Masterplan Solarcity mit Zuschüssen für Mieterstrom-Machbarkeitsstudien und Anlageninstallation
- Nordrhein-Westfalen: Programm progres.nrw mit bis zu 900 Euro pro kWp für Mieterstrom auf Mehrfamilienhäusern
- Baden-Württemberg: Förderung von Batteriespeichern in Mieterstromprojekten
- Hamburg: Solaroffensive mit besonderen Zuschüssen für Mieterstrom im sozialen Wohnungsbau
- Bayern: 10.000-Häuser-Programm mit Speicherförderung
Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig. Prüfen Sie vor Projektbeginn die aktuellen Förderprogramme auf den Webseiten der jeweiligen Landesfoerderbanken und der zuständigen Kommunalverwaltung. Der Förderdatenbank des BMWK bietet einen guten Überblick über alle verfügbaren Programme.
Mieterstrom in der WEG: Eigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gelten besondere Regelungen. Die WEG-Reform von Dezember 2020 hat den Weg für PV-Anlagen auf Gemeinschaftseigentum deutlich vereinfacht. Bis dahin war für bauliche Veränderungen häufig die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was in größeren WEGs praktisch unmöglich war. Heute genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.
Beschlussfassung in der WEG
Die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach ist eine bauliche Veränderung im Sinne des WEG. Nach dem reformierten Paragraph 20 WEG kann sie mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stimmen beschlossen werden. Allerdings tragen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten, es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel als wirtschaftlich vorteilhaft angesehen, wenn die Amortisation unter 15 Jahren liegt) oder es wird eine andere Kostenverteilung vereinbart.
In der Praxis empfiehlt es sich, den Beschluss sorgfaeltig vorzubereiten: mit einem detaillierten Wirtschaftlichkeitsgutachten, konkreten Angeboten von Fachbetrieben und einer klaren Darstellung der Vorteile für alle Eigentümer (Wertsteigerung der Immobilie, günstigerer Strom, CO2-Reduktion). Eine fruehzeitige Information und Diskussion in der WEG erhöhen die Zustimmungsquote erheblich.
Betriebsmodelle für WEGs
WEGs haben mehrere Möglichkeiten, die PV-Anlage zu betreiben:
- Eigenbetrieb durch die WEG: Die WEG installiert und betreibt die Anlage selbst. Der erzeugte Strom wird zunächst für den Allgemeinstrom genutzt und der Überschuss eingespeist. Vorteil: einfach, keine Drittanbieter nötig. Nachteil: kein Mieterstrom an die einzelnen Wohnungen.
- GGV durch die WEG: Die WEG betreibt die Anlage und verteilt den Strom über die gemeinschaftliche Gebaudeversorgung an die teilnehmenden Eigentümer und Mieter. Vorteil: jeder profitiert, geringer Verwaltungsaufwand. Dies ist für die meisten WEGs die empfohlene Variante.
- Dachverpachtung an Contractor: Die WEG verpachtet das Dach an einen externen Dienstleister, der die Anlage auf eigene Kosten errichtet und betreibt. Vorteil: keine Investitionskosten für die WEG. Nachteil: geringere Rendite, da der Contractor seinen Gewinn einkalkuliert.
- Klassisches Mieterstrommodell mit Dienstleister: Ein externer Anbieter übernimmt den gesamten Betrieb und die Stromlieferung. Vorteil: kein Aufwand für die WEG. Nachteil: höchste Kosten, Abhängigkeit vom Dienstleister.
Wir haben als WEG mit 16 Einheiten das GGV-Modell umgesetzt. Die Vorbereitung hat etwa vier Monate gedauert, von der ersten Eigentümerversammlung bis zur Inbetriebnahme. Jetzt spart jede Partei zwischen 80 und 180 Euro pro Jahr, und der Wert unserer Immobilie ist nachweislich gestiegen. Ich kann das jedem empfehlen.
Schritt für Schritt: Mieterstrom im Mehrfamilienhaus umsetzen
Die Umsetzung eines Mieterstromprojekts lässt sich in klar definierte Phasen gliedern. Der folgende Fahrplan zeigt den typischen Ablauf von der ersten Idee bis zur Stromlieferung.
Ihr Fahrplan zum Mieterstrom
- Machbarkeitspruefung (2 bis 4 Wochen): Prüfen Sie Dachfläche, Ausrichtung, Statik und den Gesamtstromverbrauch im Gebaeude. Holen Sie eine erste Potenzialanalyse ein. Viele Energieberater und Solarfachbetriebe bieten kostenlose Erstberatungen an.
- Modellwahl treffen (1 bis 2 Wochen): Entscheiden Sie sich zwischen dem klassischen Mieterstrommodell und der gemeinschaftlichen Gebaudeversorgung. Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist die GGV die bessere Wahl. Bei WEGs ist dieser Schritt Teil der Eigentümerversammlung.
- Angebote einholen und vergleichen (3 bis 6 Wochen): Fordern Sie mindestens drei Angebote von spezialisierten Solarfachbetrieben an. Achten Sie auf die Gesamtkosten inklusive Zählerinfrastruktur und Inbetriebnahme. Vergleichen Sie Garantieleistungen und Servicepakete.
- Förderung beantragen (2 bis 8 Wochen): Prüfen Sie alle verfügbaren Förderprogramme (KfW, Landesförderung, Kommunalförderung) und stellen Sie die Antraege vor Auftragserteilung. Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird.
- Mieter informieren und einbeziehen (2 bis 4 Wochen): Informieren Sie alle Mieter schriftlich über das geplante Mieterstromprojekt, die erwarteten Preisvorteile und die freiwillige Teilnahme. Bei der GGV reicht ein einfacher Gebaudeversorgungsvertrag.
- Installation und Inbetriebnahme (2 bis 6 Wochen): Der Fachbetrieb installiert die PV-Anlage, den Wechselrichter und die Zählerinfrastruktur. Nach der Abnahme durch den Netzbetreiber und der Anmeldung im Marktstammdatenregister beginnt die Stromproduktion.
- Betrieb und Abrechnung (laufend): Überwachen Sie die Anlage über das Monitoring-Portal des Wechselrichter-Herstellers. Die Abrechnung kann über spezialisierte Dienstleister automatisiert werden. Planen Sie jährliche Wartungstermine ein.
Die Gesamtdauer von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme betraegt typischerweise vier bis acht Monate. Der laengste Zeitraum entfaellt häufig auf die Beschaffung der Smart Meter und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Planen Sie hierfür ausreichend Puffer ein, insbesondere in städtischen Gebieten mit langen Wartezeiten bei den Messstellenbetreibern.
Ein häufiger Fehler bei der Umsetzung: Vermieter unterschätzen den Kommunikationsaufwand mit den Mietern. Transparente Information, die Betonung der Freiwilligkeit und realistische Angaben zur Ersparnis erhöhen die Teilnahmequote erheblich. Eine Teilnahmequote von 70 bis 90 Prozent ist erreichbar und verbessert die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projekts deutlich.
Praxisbeispiel: 12-Parteien-Haus in Berlin
Ein konkretes Praxisbeispiel verdeutlicht die Wirtschaftlichkeit und den Ablauf eines Mieterstromprojekts. Wir betrachten ein reales Szenario in Berlin-Lichtenberg, Baujahr 1998, 12 Wohneinheiten, Flachdach mit 280 Quadratmetern nutzbarer Fläche.
Ausgangssituation
- Gebaeude: 12 Wohneinheiten, 870 m2 Gesamtwohnfläche
- Gesamtstromverbrauch: ca. 32.000 kWh pro Jahr (inkl. 4.000 kWh Allgemeinstrom)
- Grundversorgertarif: 36,5 Ct/kWh
- Dach: Flachdach, guter Zustand, keine Verschattung
- Gewahltes Modell: Gemeinschaftliche Gebaudeversorgung (GGV)
Anlagenplanung und Installation
- Anlagengröße: 35 kWp Ost-West-Aufstaenderung
- Erwarteter Jahresertrag: ca. 33.250 kWh
- Investitionskosten: 42.500 Euro (MwSt.-frei, inkl. Zähler und Installation)
- Jährliche Betriebskosten: 850 Euro (Wartung, Versicherung, Abrechnung)
Wirtschaftlichkeit
- Direktverbrauchsanteil im Gebaeude: 55 Prozent = ca. 18.290 kWh
- Mieterstrompreis: 26 Ct/kWh (29 Prozent unter Grundversorger)
- Einnahmen Mieterstrom: 18.290 kWh mal 26 Ct = 4.755 Euro
- Einnahmen Netzeinspeisung: 14.960 kWh mal 7,94 Ct = 1.188 Euro
- Gesamteinnahmen pro Jahr: 5.943 Euro
- Abzueglich Betriebskosten: 5.093 Euro Nettoertrag
- Amortisation: ca. 8,3 Jahre
- Rendite über 25 Jahre: ca. 8,5 Prozent pro Jahr
Ergebnis für die Mieter
Jeder der 12 Haushalte spart im Durchschnitt 135 Euro pro Jahr gegenüber dem normalen Netzstrompreis. Das entspricht einer Preisreduktion von etwa 17 Prozent. Zehn der zwölf Mietparteien haben sich für die Teilnahme an der GGV entschieden, was einer Teilnahmequote von 83 Prozent entspricht. Die beiden nicht teilnehmenden Haushalte beziehen ihren Strom weiterhin von ihrem bisherigen Anbieter und sind durch das Projekt in keiner Weise eingeschraenkt.
Das Projekt wurde im September 2025 in Betrieb genommen. Nach sechs Monaten Betrieb zeigt sich, dass die prognostizierten Werte realistisch waren: Der tatsaechliche Eigenverbrauchsanteil liegt sogar bei 58 Prozent, leicht über der Prognose, was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert.
Pro und Contra: Mieterstrom im Überblick
Mieterstrom bietet zahlreiche Vorteile, hat aber auch einige Herausforderungen. Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
✓ Vorteile
- Guenstigerer Strom für Mieter (10 bis 25 % Ersparnis)
- Zusaetzliche Einnahmen für Vermieter
- Wertsteigerung der Immobilie
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
- GGV-Modell mit minimalem Verwaltungsaufwand
- Steuervorteile (Nullsteuersatz, Einkommensteuerfreiheit)
- Förderung durch Bund, Länder und Kommunen
- Höhere Attraktivität der Immobilie am Mietmarkt
✗ Nachteile
- Anfangsinvestition von 30.000 bis 60.000 Euro
- Amortisation dauert 8 bis 14 Jahre
- Verwaltungsaufwand beim klassischen Modell
- Abhängigkeit von Mieterteilnahme-Quote
- Technische Voraussetzungen müssen stimmen
- Smart-Meter-Verfügbarkeit kann verzoegern
- Steuerliche Komplexität bei größeren Anlagen
- WEG-Beschluss kann schwierig sein
Insgesamt überwiegen die Vorteile deutlich, insbesondere seit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebaudeversorgung. Die größten Herausforderungen liegen in der Anfangsinvestition und der Projektplanung. Wer diese Huerden nimmt, profitiert über Jahrzehnte von günstigem, grünen Strom und stabilen Einnahmen.
Zukunftsaussichten: Mieterstrom ab 2027
Die Zukunft des Mieterstroms sieht vielversprechend aus. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, 80 Prozent des Stroms bis 2030 aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Mieterstrom ist ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, denn die großen Dachflächen der rund 3,8 Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland bieten ein enormes ungenutztes Potenzial.
Mehrere Entwicklungen werden den Mieterstrommarkt in den kommenden Jahren weiter vorantreiben:
- Solarpflicht in immer mehr Bundesländern: Bereits 2026 gilt in Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und weiteren Bundesländern eine Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichen Dachsanierungen. Diese Pflicht wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet und macht Mieterstrom für immer mehr Gebaeude relevant.
- Sinkende Technologiekosten: Die Preise für PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher sinken weiterhin. Branchenexperten erwarten, dass die Systemkosten für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bis 2028 um weitere 15 bis 20 Prozent fallen.
- Steigende Netzstrompreise: Die CO2-Bepreisung, der Netzausbau und die allgemeine Inflation lassen die Netzstrompreise langfristig steigen. Jeder Cent, den der Netzstrom teurer wird, verbessert die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom.
- Digitalisierung der Abrechnung: Neue Plattformen und Abrechnungsdienstleister machen die Verwaltung von Mieterstromprojekten immer einfacher und günstiger. Vollautomatisierte Abrechnungslösungen reduzieren den laufenden Aufwand auf ein Minimum.
- Energy Sharing: Die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien sieht das sogenannte Energy Sharing vor, bei dem Buerger und Gemeinschaften Strom über Gebaeudegrenzen hinweg teilen können. Wenn Deutschland diese Richtlinie vollständig umsetzt, erweitert sich das Potenzial für gemeinschaftliche Stromversorgung nochmals erheblich.
Langfristig wird Mieterstrom kein Nischenprodukt mehr sein, sondern zum Standard für Mehrfamilienhäuser in Deutschland werden. Vermieter und WEGs, die jetzt investieren, sichern sich einen fruehen Wettbewerbsvorteil am Mietmarkt und profitieren von steigenden Strompreisen, während ihre Erzeugungskosten langfristig konstant bei nahe null liegen. Die beste Zeit für den Einstieg in Mieterstrom ist genau jetzt.


