Was ist ein Photovoltaik Mietermodell?
Photovoltaik Mietermodell beschreibt ein Konzept, bei dem Mieter in Mehrfamilienhäusern direkt vom Solarstrom profitieren, der auf dem Dach ihres Wohngebäudes erzeugt wird. Bisher war die Nutzung von Solarenergie vor allem Eigenheimbesitzern vorbehalten. Wer zur Miete wohnt, konnte bestenfalls einen Ökostromtarif abschließen oder ein kleines Balkonkraftwerk installieren. Das Photovoltaik Mietermodell ändert diese Situation grundlegend, denn es ermöglicht Mietern den Zugang zu günstigem, lokal erzeugtem Solarstrom, ohne selbst in eine Anlage investieren zu muessen.
In Deutschland leben rund 58 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Das sind über 21 Millionen Haushalte, die bislang kaum an der solaren Energiewende teilhaben konnten. Das Mieterstromgesetz von 2017, mehrfach novelliert und zuletzt 2024 nochmals vereinfacht, schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Vermieter und Energiedienstleister Solarstrom direkt an Mieter verkaufen können. Der Strom fließt dabei ohne Umweg über das öffentliche Netz vom Dach in die Wohnungen. Das spart Netzentgelte, Umlagen und einen Teil der Stromsteuer.
Es gibt dabei nicht nur ein einziges Modell. Je nach Eigentumsstruktur, Investitionsbereitschaft und organisatorischem Aufwand kommen verschiedene Varianten infrage: das klassische Mieterstrom Modell, bei dem der Vermieter selbst Strom verkauft, das PV Pachtmodell, bei dem die Anlage von einem externen Anbieter gepachtet wird, und das Contractor Modell, bei dem ein Drittanbieter die gesamte Abwicklung übernimmt. Alle drei Modelle haben ihre Berechtigung, und in diesem Ratgeber erklären wir die Unterschiede, Kosten, Förderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Detail.
58 Prozent der Deutschen leben zur Miete. Photovoltaik Mietermodelle ermöglichen es diesen über 21 Millionen Haushalten, erstmals direkt von Solarstrom zu profitieren, mit Ersparnissen von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem regulären Stromtarif.
Das Prinzip ist überraschend einfach: Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses wird eine PV Anlage installiert. Der erzeugte Strom wird über das gebäudeinterne Stromnetz direkt an die angeschlossenen Wohnungen geliefert. Der Preis pro Kilowattstunde muss laut Gesetz mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. In der Praxis bieten viele Anbieter sogar 15 bis 20 Prozent Rabatt. Was die Anlage nicht direkt an Mieter liefern kann, wird in das öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet.
Für Vermieter ist das Mietermodell attraktiv, weil es das Gebaeude aufwertet, die Vermietbarkeit verbessert und eine zusätzliche Einnahmequelle schafft. Für Mieter liegt der Vorteil in niedrigeren Stromkosten und einem aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Und für die Gesellschaft insgesamt erschließt Mieterstrom ein riesiges ungenutztes Potenzial: Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koennten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland mit Mieterstrom versorgt werden.
Mieterstrom: So funktioniert das Modell im Detail
Das Mieterstrom Modell basiert auf einem einfachen Kreislauf: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt Strom, der über das gebäudeinterne Netz direkt an die Mietparteien geliefert wird. Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Energiedienstleister tritt dabei als Stromlieferant auf. Jeder Mieterhaushalt erhaelt einen separaten Zaehler, über den der Verbrauch erfasst wird. Was die Mieter nicht verbrauchen, fließt ins öffentliche Netz und wird mit der aktuellen EEG Vergütung entlohnt.
Die technischen Voraussetzungen
Damit ein Mieterstrom Projekt funktioniert, muessen einige technische Grundvoraussetzungen erfuellt sein. Das Dach muss ausreichend Fläche bieten, idealerweise mit Sued, Suedwest oder Suedost Ausrichtung. Für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen rechnet man mit einer PV Anlage zwischen 20 und 40 kWp, je nach verfügbarer Dachfläche und Verbrauch der Mieter. Flachdaecher eignen sich besonders gut, weil die Module optimal ausgerichtet aufgeständert werden können.
Jede Wohnung benötigt einen digitalen Stromzaehler, der den Bezug aus der PV Anlage und den Reststrombezug aus dem öffentlichen Netz separat erfasst. Moderne Messkonzepte mit sogenannten Summenzaehlern vereinfachen die Abrechnung erheblich. Seit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes 2024 ist der Einbau intelligenter Messsysteme für Mieterstrom Projekte deutlich günstiger geworden, was die Wirtschaftlichkeit verbessert.
Der Mieterstromvertrag
Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag, der unabhängig vom Mietvertrag geschlossen wird. Dieser Grundsatz ist wichtig: Der Vermieter darf den Abschluss eines Mieterstromvertrags nicht zur Bedingung für den Mietvertrag machen. Das schuetzt die Wahlfreiheit der Mieter bei ihrem Stromanbieter. Der Vertrag regelt den Preis pro Kilowattstunde, die Vertragslaufzeit (maximal ein Jahr bei Erstvertrag), Kündigungsfristen und den Anteil an Solarstrom im Verhaeltnis zum Reststrom.
Ein entscheidender gesetzlicher Rahmen: Der Mieterstrompreis darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen. Bei einem durchschnittlichen Grundversorgertarif von rund 42 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2026 darf der Mieterstrompreis also höchstens 37,8 Cent pro Kilowattstunde betragen. In der Praxis liegen die Preise oft bei 33 bis 36 Cent pro Kilowattstunde, was die Mieter deutlich entlastet. Laut Verbraucherzentrale sparen Mieter so durchschnittlich 100 bis 250 Euro im Jahr.
Der Reststrom: Was passiert bei Dunkelheit?
Natürlich scheint die Sonne nicht immer. An bewölkten Tagen, nachts und im Winter erzeugt die PV Anlage weniger oder gar keinen Strom. Für diese Zeiten muss der Mieterstrom Anbieter Reststrom aus dem öffentlichen Netz liefern. In der Praxis bedeutet das, dass der Anbieter sowohl Solarstrom als auch konventionellen Strom zu einem Mischpreis anbietet. Je höher der solare Anteil, desto günstiger für die Mieter. Typische solare Deckungsraten in Mieterstrom Projekten liegen bei 30 bis 45 Prozent des Gesamtverbrauchs.
Um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, setzen immer mehr Mieterstrom Projekte auf Batteriespeicher. Ein Speicher mit 20 bis 40 kWh Kapazität kann die solare Deckungsrate auf 50 bis 65 Prozent steigern. Allerdings erhöhen Speicher die Investitionskosten erheblich, weshalb die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall genau geprüft werden muss.
PV Anlage pachten statt kaufen: Das Pachtmodell
Das PV Pachtmodell richtet sich primaer an Hauseigentümer, die eine Solaranlage nutzen möchten, aber kein Eigenkapital investieren wollen oder können. Beim Pachtmodell installiert ein Anbieter eine schlüsselfertige PV Anlage auf dem Dach des Gebaeudes. Der Eigentümer zahlt dafür eine monatliche Pachtrate, typischerweise zwischen 80 und 200 Euro, abhängig von der Anlagengröße. Im Gegenzug übernimmt der Anbieter die gesamte Investition, die Installation, die Wartung, die Versicherung und oft auch den Austausch defekter Komponenten.
Die Laufzeiten betragen in der Regel 15 bis 20 Jahre. Während dieser Zeit nutzt der Eigentümer den erzeugten Strom entweder für seinen Eigenbedarf, speist ihn ins Netz ein oder liefert ihn als Mieterstrom an seine Mieter weiter. Der Pachtzins ist festgeschrieben und bietet somit Planungssicherheit. Nach Vertragsende kann der Eigentümer die Anlage zum symbolischen Restwert übernehmen, den Vertrag verlaengern oder die Anlage zurückgeben lassen.
Wann lohnt sich das Pachtmodell?
Das Pachtmodell ist dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn das verfügbare Eigenkapital für einen Kauf nicht vorhanden ist oder anderweitig besser eingesetzt werden kann. Ein typisches Rechenbeispiel: Eine 30 kWp Anlage für ein Mehrfamilienhaus kostet beim Kauf rund 30.000 bis 40.000 Euro. Bei einer Pachtrate von 160 Euro monatlich über 18 Jahre zahlt der Eigentümer insgesamt 34.560 Euro, also ungefaehr den gleichen Betrag. Allerdings entfallen beim Pachtmodell das Investitionsrisiko, der Wartungsaufwand und die Versicherungskosten.
Auf der anderen Seite muss man ehrlich kalkulieren: Die Gesamtkosten über die Laufzeit liegen beim Pachtmodell typischerweise 20 bis 40 Prozent über dem reinen Kaufpreis. Wer also das Kapital hat und sich um Wartung und Versicherung selbst kuemmern kann, faehrt mit dem Kauf langfristig günstiger. Das Pachtmodell ist eher ein Finanzierungsmodell als ein Sparmodell, vergleichbar mit Leasing beim Auto.
PV Pacht ist ideal für Eigentümer ohne Eigenkapital: Kein Investitionsrisiko, keine Wartungssorgen, feste monatliche Rate. Die Gesamtkosten liegen aber 20 bis 40 Prozent über dem Kaufpreis. Wer das Kapital hat, kauft besser direkt.
Bekannte Pachtanbieter in Deutschland
Der Markt für PV Pachtmodelle ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Zu den bekanntesten Anbietern gehören Enpal (mit über 80.000 installierten Anlagen), DZ4 (Tochter der EnBW), Yello Solar, Zolar und diverse regionale Stadtwerke. Die Konditionen unterscheiden sich erheblich: Manche Anbieter bieten Komplettlösungen mit Speicher und Wallbox, andere konzentrieren sich auf die reine PV Anlage. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist daher unbedingt empfehlenswert.
Wichtig bei der Anbieterauswahl: Prüfen Sie genau, welche Leistungen im Pachtzins enthalten sind. Seriöse Anbieter inkludieren Wartung, Fernüberwachung, Versicherung und den Austausch defekter Wechselrichter. Achten Sie auch auf die Bedingungen bei Hausverkauf, denn der Pachtvertrag muss in der Regel vom neuen Eigentümer übernommen werden, was den Verkauf erschweren kann.
Contractor Modell: Die dritte Alternative
Das Contractor Modell (auch Energieliefer-Contracting genannt) ist eine Erweiterung des Mieterstrom Gedankens, bei der ein externes Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette übernimmt. Der Contractor investiert in die PV Anlage, installiert sie auf dem Dach des Vermieters, betreibt die Anlage und verkauft den Strom direkt an die Mieter. Der Vermieter stellt lediglich die Dachfläche zur Verfuegung und erhaelt dafür eine Dachmiete oder eine Beteiligung am Gewinn.
Dieses Modell hat einen entscheidenden Vorteil: Der Vermieter muss sich um nichts kuemmern. Er wird nicht zum Energieversorger, muss kein Gewerbe anmelden, keine Abrechnungen erstellen und keine regulatorischen Pflichten erfuellen. All das übernimmt der Contractor. Für Vermieter, die den administrativen Aufwand scheuen, ist das Contractor Modell die einfachste Lösung.
Der Nachteil liegt in der geringeren Rendite für den Vermieter, da der Contractor natürlich seinen eigenen Gewinn einkalkulieren muss. Auch die Mieter profitieren unter Umständen etwas weniger, weil die Kostenstruktur durch einen weiteren Beteiligten komplexer wird. Dafür ist die Einstiegshürde extrem niedrig: Der Vermieter braucht weder Kapital noch technisches Know-how.
Kosten und Wirtschaftlichkeit im Vergleich
Die Wirtschaftlichkeit eines Photovoltaik Mietermodells haengt von zahlreichen Faktoren ab: Anlagengröße, Anzahl der Mietparteien, Stromverbrauch, Sonneneinstrahlung, gewähltes Modell und regionale Strompreise. Um die verschiedenen Optionen vergleichbar zu machen, rechnen wir mit einem typischen Referenzobjekt: Ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen, einer 30 kWp PV Anlage und einem jährlichen Gesamtstromverbrauch aller Mieter von 25.000 kWh.
| Modell | Investition Eigentümer | Monatliche Kosten | Jährliche Rendite | Mieterersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Kauf (Eigeninvestition) | 32.000 - 40.000 Euro | 0 Euro (nach Kauf) | 5 - 8 % | 15 - 20 % |
| Pachtmodell | 0 Euro | 120 - 200 Euro | 2 - 4 % | 10 - 15 % |
| Contractor Modell | 0 Euro | 0 Euro (Dachmiete) | Dachmiete: 500 - 2.000 Euro/Jahr | 10 - 15 % |
Kostenstruktur einer 30 kWp Mieterstrom Anlage
Die Gesamtkosten einer Mieterstrom Anlage setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Die PV Module und der Wechselrichter machen rund 55 bis 60 Prozent der Kosten aus. Die Installation inklusive Geruest und Elektroarbeiten schlaegt mit 20 bis 25 Prozent zu Buche. Die Messtechnik (Smart Meter, Summenzaehler) kostet weitere 10 bis 15 Prozent. Hinzu kommen Planungs- und Genehmigungskosten sowie die Einrichtung der Abrechnungssoftware.
Für unser Referenzobjekt mit 30 kWp ergeben sich folgende typische Kosten:
- PV Module und Wechselrichter: 18.000 bis 22.000 Euro
- Montage und Elektroinstallation: 7.000 bis 10.000 Euro
- Messtechnik und Smart Meter: 3.000 bis 5.000 Euro
- Planung und Genehmigung: 1.500 bis 3.000 Euro
- Gesamtinvestition: 29.500 bis 40.000 Euro
Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ist der zeitliche Horizont entscheidend. Während das Pachtmodell in den ersten Jahren günstiger erscheint (keine Anfangsinvestition), kehrt sich das Bild nach 8 bis 12 Jahren um. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kaufpreis sich durch die laufenden Erträge amortisiert, während der Paechter weiterhin monatliche Raten zahlt. Über die gesamte Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren ist der Kauf in der Regel die wirtschaftlich überlegene Option.
Förderung für Mieterstrom und PV Pacht 2026
Die Förderung für Mieterstrom hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Der wichtigste Baustein ist der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Dieser Zuschlag wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die direkt an die Mieter geliefert wird, also den Solarstrom, der nicht ins Netz eingespeist, sondern im Gebaeude verbraucht wird.
Mieterstromzuschlag 2026
Der Mieterstromzuschlag ist nach Anlagengröße gestaffelt:
| Anlagengröße | Zuschlag pro kWh | Beispiel: 30 kWp Anlage |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 2,67 Cent | Für die ersten 10 kWp |
| 10 bis 40 kWp | 2,48 Cent | Für die restlichen 20 kWp |
| 40 bis 100 kWp | 1,64 Cent | Nicht relevant bei 30 kWp |
Für unsere Referenzanlage mit 30 kWp und einem geschätzten Mieterstrom Anteil von 12.000 kWh pro Jahr ergibt sich ein jährlicher Zuschlag von rund 300 Euro. Das klingt auf den ersten Blick nicht nach viel, aber in Kombination mit den Erlösen aus dem Stromverkauf an Mieter und der Einspeisevergütung für den Reststrom summiert sich der Vorteil.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Mieterstromzuschlag gibt es weitere Fördertöpfe:
- KfW Förderung (Programm 270): Zinsgünstige Kredite für die Anschaffung von PV Anlagen, auch für Mieterstrom Projekte
- Landesförderungen: Einige Bundesländer bieten ergaenzende Zuschuesse, etwa Bayern mit dem PV Speicher Programm oder Berlin mit dem SolarPlus Programm
- Kommunale Förderungen: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme für Mieterstrom, etwa Hamburg, München oder Freiburg
- Steuerliche Vorteile: Seit 2023 gilt für PV Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden die Mehrwertsteuer Befreiung (0 Prozent MwSt. auf Lieferung und Installation)
Beim PV Pachtmodell gelten die gleichen Förderungen, allerdings fließt der Mieterstromzuschlag an den Anlagenbetreiber, also den Pachtanbieter. Ob und wie dieser den Zuschlag an den Eigentümer oder die Mieter weitergibt, haengt vom individuellen Vertrag ab. Achten Sie daher bei der Vertragsgestaltung darauf, wer von den Förderungen profitiert.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten
Wer Mieterstrom anbieten will, betritt rechtliches Neuland. Der Vermieter wird zum Energieversorger und unterliegt damit den Pflichten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das klingt komplizierter als es ist, denn der Gesetzgeber hat für Mieterstrom zahlreiche Vereinfachungen geschaffen. Dennoch gibt es wichtige Regeln zu beachten.
Pflichten als Mieterstrom Anbieter
Der Vermieter muss folgende Pflichten erfuellen:
- Gewerbeanmeldung: Der Verkauf von Strom ist eine gewerbliche Tätigkeit und erfordert eine Gewerbeanmeldung
- Meldung beim Netzbetreiber: Der Mieterstrom Anbieter muss sich beim örtlichen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur registrieren
- Transparente Preisgestaltung: Der Mieterstrompreis muss nachvollziehbar kalkuliert sein und darf 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs nicht überschreiten
- Freie Anbieterwahl: Mieter duerfen den Mieterstromvertrag jederzeit kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln
- Abrechnungspflichten: Der Anbieter muss regelmaessige, transparente Abrechnungen erstellen
- Datenschutz: Verbrauchsdaten der Mieter unterliegen den Datenschutzbestimmungen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
In Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Regeln. Seit der WEG Reform 2020 reicht für bauliche Veränderungen wie die Installation einer PV Anlage eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Die Kosten traegt derjenige, der die Maßnahme beantragt hat. In der Praxis bedeutet das: Wenn mindestens die Haelfte der Eigentümer zustimmt, kann die PV Anlage installiert werden. Die anderen Eigentümer muessen sich nicht an den Kosten beteiligen, profitieren aber auch nicht automatisch vom Mieterstrom.
Eine detaillierte Übersicht der rechtlichen Anforderungen bietet der Deutsche Energie-Agentur (dena) auf ihrer Website.
Schritt für Schritt: Mieterstrom einführen
In 7 Schritten zum Mieterstrom
- Machbarkeitscheck: Prüfen Sie Dachfläche, Ausrichtung, Statik und Verschattung. Ein Solarteur oder Energieberater macht eine Erstbegehung und bewertet das Potenzial. Kosten: meist kostenlos bei Angebotsanfrage.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung: Lassen Sie eine detaillierte Kalkulation erstellen, die Investitionskosten, Förderungen, erwartete Erträge, Mieterstrompreis und Amortisationszeit berücksichtigt. Vergleichen Sie Kauf, Pacht und Contractor Modell.
- Modellwahl und Anbietervergleich: Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch Serviceleistungen, Vertragsbedingungen und Referenzen. Unser Angebotsvergleich hilft dabei.
- Mieter informieren und Verträge vorbereiten: Informieren Sie Ihre Mieter fruehzeitig über das geplante Mieterstrom Angebot. Erklaeren Sie die Vorteile und den Ablauf. Bereiten Sie die Mieterstromverträge vor.
- Genehmigungen und Anmeldungen: Melden Sie die PV Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an. Klaeren Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater. Holen Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung ein.
- Installation und Inbetriebnahme: Der Fachbetrieb installiert die PV Anlage, die Messtechnik und das Abrechnungssystem. Die Inbetriebnahme dauert typischerweise 1 bis 3 Tage. Danach fließt der erste Solarstrom.
- Betrieb und Abrechnung: Starten Sie die Stromlieferung an die Mieter. Nutzen Sie digitale Abrechnungssysteme für eine effiziente Verwaltung. Überwachen Sie die Anlagenleistung per Fernüberwachung.
Die Umsetzung eines Mieterstrom Projekts dauert von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme typischerweise 3 bis 6 Monate. Der größte Zeitfresser ist dabei nicht die Installation selbst (2 bis 5 Arbeitstage), sondern die Planungsphase: Angebote einholen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen vergleichen, Mieter informieren und die Anmeldungen beim Netzbetreiber abwickeln. Wer ein Contractor Modell waehlt, kann den Prozess deutlich abkürzen, weil der Contractor die meisten dieser Aufgaben übernimmt.
Vorteile und Nachteile aller Modelle
Mieterstrom: Pro und Contra
Vorteile Mieterstrom
- 10 bis 20 % günstigerer Strom für Mieter
- Stabile, planbare Strompreise
- Aktiver Klimaschutz ohne eigene Investition
- Freie Anbieterwahl bleibt erhalten
- Aufwertung der Wohnung
- Unabhängigkeit von Strompreisspiralen
Nachteile Mieterstrom
- Nicht in jedem Gebaeude technisch möglich
- Vermieter muss als Energieversorger auftreten
- Administrativer Aufwand bei Eigenregie
- Abhängigkeit vom Vermieter Angebot
- Solarer Deckungsanteil begrenzt (30-45 %)
- Mieterstromzuschlag relativ gering
PV Pachtmodell: Pro und Contra
Vorteile Pacht
- Keine Anfangsinvestition noetig
- Wartung und Versicherung inklusive
- Kein technisches Risiko für den Eigentümer
- Planbare monatliche Kosten
- Sofortige Stromkostenersparnis ab Tag 1
- Übernahme zum Restwert nach Vertragsende
Nachteile Pacht
- 20 bis 40 % teurer als Kauf über Gesamtlaufzeit
- Lange Vertragsbindung (15 bis 20 Jahre)
- Eingeschraenkte Flexibilität bei Hausverkauf
- Nicht jeder Anbieter ist seriös
- Förderung fließt teilweise an den Anbieter
- Kündigung oft nur mit hohen Abloesekosten möglich
Wir haben 2024 eine Mieterstrom Anlage mit 25 kWp auf unserem Mehrfamilienhaus installieren lassen. Die Mieter sparen im Schnitt 180 Euro pro Jahr, und wir als Eigentümer haben eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Investition hat sich innerhalb von 9 Jahren amortisiert. Das Beste: Die Mieter sind begeistert und es gab seitdem keinen einzigen Mieterwechsel mehr.
Steuerliche Behandlung für Vermieter
Die steuerliche Behandlung von Mieterstrom ist ein Thema, das viele Vermieter zunächst abschreckt. Tatsaechlich hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren aber erhebliche Vereinfachungen eingeführt, die das Thema deutlich entschärft haben.
Einkommensteuer
Einnahmen aus dem Mieterstromverkauf sind grundsätzlich gewerbliche Einnahmen und muessen in der Einkommensteuererklarung angegeben werden. Für Vermieter besteht das Risiko der sogenannten gewerblichen Infektion: Wenn die gewerblichen Einnahmen aus dem Stromverkauf eine bestimmte Grenze überschreiten, können auch die Mieteinnahmen als gewerblich eingestuft werden. Seit einer Gesetzesänderung 2021 gilt allerdings eine Bagatellgrenze: Solange die Einnahmen aus dem Mieterstromverkauf nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Mieteinnahmen betragen, droht keine gewerbliche Infektion.
Umsatzsteuer
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das vereinfacht die steuerliche Behandlung erheblich. Für den Stromverkauf an Mieter faellt allerdings weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent an. Vermieter mit geringen Umsaetzen können die Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG in Anspruch nehmen und auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.
Ein erfahrener Steuerberater mit Kenntnissen im Energierecht kann hier individuell beraten und die optimale steuerliche Gestaltung finden. Die Kosten für die Steuerberatung sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Solange die Mieterstrom Einnahmen unter 10 Prozent der Mieteinnahmen bleiben, droht keine gewerbliche Infektion der Vermietungseinkuenfte. PV Anlagen bis 30 kWp profitieren zudem von der 0 Prozent Umsatzsteuer auf Kauf und Installation.
Praxisbeispiele und Erfahrungen
Fallbeispiel 1: Genossenschaft in Berlin Neukölln
Die Wohnungsbaugenossenschaft Ideal eG hat 2023 auf fuenf Mehrfamilienhäusern in Berlin Neukölln PV Anlagen mit insgesamt 150 kWp installiert. Als Mieterstrom Modell wurde das Contractor Modell gewählt: Ein lokaler Energiedienstleister betreibt die Anlagen und versorgt die 120 Wohnungen direkt mit Solarstrom. Der Mieterstrompreis liegt bei 33 Cent pro Kilowattstunde, rund 18 Prozent unter dem Berliner Grundversorgertarif. Die Teilnahmequote der Mieter betraegt 78 Prozent. Die Genossenschaft erhaelt eine jährliche Dachmiete von insgesamt 4.500 Euro.
Fallbeispiel 2: Privatvermieter in München
Ein privater Vermieter in München Schwabing hat für sein 8 Parteien Haus eine 20 kWp Anlage im Pachtmodell installieren lassen. Die monatliche Pachtrate betraegt 130 Euro. Der Mieterstrom wird für 35 Cent pro Kilowattstunde an die Mieter verkauft. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.200 kWh pro Mieterhaushalt und einer solaren Deckungsrate von 38 Prozent ergibt sich eine jährliche Ersparnis von rund 140 Euro pro Mieter. Der Vermieter erzielt nach Abzug der Pachtrate einen kleinen Jahresgewinn von rund 1.200 Euro und profitiert vor allem von der Wertsteigerung des Gebaeudes.
Fallbeispiel 3: WEG in Hamburg
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Hamburg Eimsbüttel hat sich 2024 für den Kauf einer 35 kWp Anlage entschieden. Die Investition von 38.000 Euro wurde über die KfW finanziert. Sechs der acht Eigentümer haben sich beteiligt und liefern den Strom an ihre jeweiligen Mieter. Die beiden nicht teilnehmenden Eigentümer nutzen weiterhin ihren bisherigen Stromanbieter. Nach zwei Jahren Betrieb liegt die Rendite bei 6,8 Prozent, und die Amortisation wird in 10 Jahren erwartet. Die Mieter sparen durchschnittlich 210 Euro pro Jahr.
Diese Praxisbeispiele zeigen: Mieterstrom Projekte funktionieren in der Realität. Die Wirtschaftlichkeit ist aber stark vom individuellen Fall abhängig. Eine professionelle Beratung und ein sorgfaeltiger Angebotsvergleich sind der Schluessel zum Erfolg. Weitere Praxisbeispiele finden sich beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).
Zukunft: Mieterstrom ab 2027
Die Zukunft des Mieterstroms sieht vielversprechend aus. Die Bundesregierung hat in ihrer Photovoltaik Strategie das Ziel formuliert, den Anteil von Mieterstrom am Gesamtstromverbrauch bis 2030 deutlich zu steigern. Dafür sind weitere regulatorische Vereinfachungen geplant, die das Thema noch attraktiver machen werden.
Geplante Änderungen
Für die kommenden Jahre sind folgende Entwicklungen absehbar:
- Gemeinschaftliche Gebaeude Versorgung (GGV): Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebaeude Versorgung nach Paragraph 42b EnWG vereinfacht Mieterstrom weiter. Der Strom wird nicht mehr direkt verkauft, sondern über einen finanziellen Ausgleich weitergegeben. Das reduziert den regulatorischen Aufwand erheblich.
- Energy Sharing: Das EU Konzept des Energy Sharing soll auch in Deutschland umgesetzt werden. Dabei können Buerger innerhalb einer Region gemeinsam Solarstrom erzeugen und nutzen, auch über Gebaeudegrenzen hinweg.
- Digitalisierung der Messtechnik: Günstigere und leistungsfaehigere Smart Meter werden die Messkostenproblematik weiter entschaerfen.
- Steigende konventionelle Strompreise: Je teurer der Netzstrom wird, desto attraktiver wird Mieterstrom. Experten rechnen mit weiter steigenden Strompreisen durch höhere CO2 Kosten und Netzausbauumlagen.
Laut einer Studie des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) koennte der Mieterstromanteil in Deutschland bis 2035 auf über 10 Prozent der gesamten PV Stromerzeugung steigen. Das entspricht einer installierten Leistung von rund 30 Gigawatt auf Mehrfamilienhäusern.
Checkliste: Das richtige Modell finden
Die Wahl des richtigen Photovoltaik Mietermodells haengt von Ihrer individuellen Situation ab. Beantworten Sie folgende Fragen, um das passende Modell zu identifizieren:
| Frage | Kauf | Pacht | Contractor |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital vorhanden? | Ja, 30.000+ Euro | Nein | Nein |
| Technisches Know-how? | Hilfreich | Nicht noetig | Nicht noetig |
| Bereitschaft zur Gewerbeanmeldung? | Ja | Ja | Nein |
| Maximale Rendite gewuenscht? | Mittel | Gering | |
| Minimaler Aufwand gewuenscht? | Nein | Mittel | |
| Flexibilität bei Hausverkauf? | Eingeschraenkt | Mittel | |
| Langfristige Kostenoptimierung? | Mittel | Gering |
Unabhängig vom gewahlten Modell gilt: Vergleichen Sie immer mehrere Angebote, prüfen Sie Referenzen der Anbieter und lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten. Die BAFA fördert Energieberatungen mit bis zu 80 Prozent der Kosten.
Das Photovoltaik Mietermodell ist eine der großen Chancen der Energiewende. Es bringt Solarstrom dorthin, wo die Mehrheit der Deutschen lebt: in Mietwohnungen. Ob als klassischer Mieterstrom, per PV Pacht oder über einen Contractor, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen waren nie besser als jetzt. Die Förderung steigt, die Regulierung wird einfacher, und die Strompreise machen den Eigenverbrauch immer wirtschaftlicher. Wer jetzt handelt, profitiert als Erster von dieser Entwicklung.
Der Weg zum Mieterstrom beginnt mit einem einfachen Schritt: Lassen Sie prüfen, ob Ihr Gebaeude geeignet ist. In den meisten Faellen dauert diese Erstbeurteilung nur wenige Minuten und ist völlig kostenlos. Die Fachbetriebe in unserem Netzwerk haben Erfahrung mit Mieterstrom Projekten jeder Größe und beraten Sie umfassend zu allen Optionen.
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