Kurz gesagt
Merksatz

Für eine typische Gewerbe-PV-Anlage ist 2026 die Förderfrage meist keine Zuschussfrage, sondern eine Kombination aus KfW-Finanzierung, EEG-Vergütung, Eigenverbrauchsvorteil und steuerlicher Investitionsplanung.

Was bedeutet Photovoltaik-Förderung für Gewerbe 2026?

Photovoltaik-Förderung für Gewerbe bedeutet 2026 nicht automatisch einen direkten Zuschuss auf die Rechnung. Für viele Betriebe besteht die Förderung aus vier Bausteinen: einem Förderkredit, der EEG-Vergütung oder Marktprämie, dem wirtschaftlichen Vorteil durch Eigenverbrauch und steuerlicher Planung. Diese Bausteine wirken unterschiedlich. Ein Kredit verbessert die Finanzierung, eine Einspeisevergütung vergütet Netzstrom, Eigenverbrauch senkt Strombezug und Steuerregeln verschieben Gewinnbelastung.

Modernes deutsches Gewerbegebäude mit Photovoltaikanlage auf dem Flachdach und sauberer Dachkante
Was bedeutet Photovoltaik-Förderung für Gewerbe 2026?

Für eine komplette PV-Anlage auf einem Betriebsdach ist die wichtigste Frage deshalb nicht: Welchen Zuschuss bekomme ich? Die bessere Frage lautet: Welches Betriebsmodell passt zu Deinem Stromprofil? Ein Handwerksbetrieb mit hohem Tagesverbrauch kann viel Solarstrom direkt nutzen. Ein Lager mit niedrigem Tagesverbrauch speist mehr ein. Ein Hotel, eine Bäckerei oder ein Kühlhaus hat andere Lastgänge als ein Bürogebäude. Diese Unterschiede entscheiden, ob KfW 270, KfW 293, Direktvermarktung, Speicher oder ein Power Purchase Agreement sinnvoller sind.

KfW und Bundesnetzagentur trennen die Logik klar. Die KfW beschreibt für gewerbliche Photovoltaik zwei relevante Förderprodukte: KfW 270 für Vorhaben mit EEG-Einspeisung und KfW 293 für Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze nach Inbetriebnahmedatum und installierter Leistung. Für Anlagen auf Gebäuden ab 01.08.2026 bis 31.01.2027 nennt sie bei Einspeisevergütung bis 100 kW gestaffelte Werte von 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW für Teileinspeisung.

Kernaussage

Gewerbliche PV-Förderung ist 2026 ein Finanzierungs- und Betriebsmodell, kein einzelner Rabattcode.

Diese Seite ist als Ratgeber geschrieben. Der Text ersetzt keine Bankzusage, keine Steuerberatung und keine Netzverträglichkeitsprüfung. Der Ratgeber gibt Dir aber eine belastbare Reihenfolge für die Angebotseinholung: Verbrauchsdaten auswerten, Anlagengröße bestimmen, Förderweg wählen, Finanzierung vor Vertragsbindung klären, Netzanschluss und MaStR einplanen, danach erst den Liefer- und Montageauftrag unterschreiben.

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Baustein Wirkung Typischer Einsatz Wichtig vor Auftrag
KfW 270 Förderkredit bis 100 % der Investitionskosten PV mit vollständiger oder teilweiser Einspeisung Antrag über Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn
KfW 293 zinsverbilligter Kredit mit Beihilfe PV ohne EEG-Förderung, mindestens 50 % Eigenverbrauch am Standort EEG-Verzicht und Beihilfeprüfung klären
EEG-Vergütung Zahlung für eingespeisten Strom Überschuss- oder Volleinspeisung Inbetriebnahmedatum, Leistungsklasse und Vermarktungsform prüfen
§ 7g EStG Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung kleine und mittlere Betriebe mit passendem Gewinn Steuerberater vor Bestellung einbinden

KfW 270: Standardweg für PV mit Einspeisung

KfW 270 Erneuerbare Energien Standard ist 2026 der zentrale Förderkredit für Photovoltaikanlagen, die zumindest teilweise Strom oder Wärme einspeisen. Laut KfW werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Batteriespeicher gefördert. Auch Planung, Projektierung und Installation gehören zu den zugehörigen Kosten, sofern die Anlage die Anforderungen des EEG erfüllt.

Deutsche Logistikhalle mit großer Photovoltaikanlage auf dem flachen Betriebsdach
KfW 270: Standardweg für PV mit Einspeisung

Für Gewerbe ist der Rahmen breit. Die KfW nennt in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig von der Größe, Freiberufler, Körperschaften, Stiftungen, öffentliche Anstalten und kommunale Zweckverbände als mögliche Zielgruppen. Die Kredithöhe kann bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben betragen, ein Mindestbetrag wird nicht genannt und bis zu 100 % der Investitionskosten können finanziert werden. Damit ist KfW 270 auch für größere Betriebsdächer, mehrere Gebäudeteile oder PV plus Speicher grundsätzlich relevant.

Antrag vor Vertrag

Für KfW 270 muss Dein Förderkredit vor dem rechtlich bindenden Vorhabenstart über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Angebote einholen ist möglich, verbindlich beauftragen erst nach Klärung.

Der kritische Punkt ist die Reihenfolge. Die KfW verlangt, dass der Antrag beim Finanzierungspartner gestellt wird, bevor ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen wird. Planung darf vorbereitet werden. Der Auftrag für Bau, Lieferung und Montage darf aber nicht vor der Förderzusage beziehungsweise vor dem sauber abgestimmten Förderprozess ausgelöst werden. Für Dein Angebot heißt das: Lass Dir Preise, technische Auslegung und Wirtschaftlichkeitsannahmen geben, aber unterschreibe den verbindlichen Kaufvertrag erst, wenn Bank und Förderweg geklärt sind.

KfW 270 ist kein Zuschuss und keine Garantie für einen niedrigen Zinssatz. Die Bank ermittelt den individuellen Zinssatz anhand Standort, wirtschaftlicher Verhältnisse und Sicherheiten. In der Praxis musst Du den KfW-Kredit deshalb wie eine gewerbliche Finanzierung prüfen: Eigenkapitalanteil, Sicherheiten, Tilgungsfreie Zeit, Zinsbindung, Cashflow aus Eigenverbrauch und Einspeisung. Der Fördervorteil liegt in der Finanzierungsfähigkeit und dem Programmrahmen, nicht in einem pauschalen Prozent-Nachlass.

KfW 293: Alternative bei hohem Eigenverbrauch ohne EEG-Förderung

KfW 293 Klimaschutzoffensive für Unternehmen ist für gewerbliche Photovoltaik nicht einfach der zweite Name für KfW 270. Die KfW ordnet 293 für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen ein, wenn kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und keine Förderung nach dem EEG oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen wird. Zusätzlich nennt die KfW als Voraussetzung, dass mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort genutzt werden oder die Anlage im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens beantragt wird.

Gewerbliches Bürogebäude mit flacher Dachanlage für Photovoltaik und sauberer technischer Gebäudeumgebung
KfW 293: Alternative bei hohem Eigenverbrauch ohne EEG-Förderung

Das macht KfW 293 vor allem für Betriebe interessant, die sehr viel Solarstrom direkt verbrauchen können: Produktion mit Tageslast, Kühlung, Ladeinfrastruktur, elektrische Prozesswärme, Bürocampus mit hoher Grundlast oder mehrere Verbraucher am selben Standort. Wenn Dein Betrieb ohnehin fast die gesamte PV-Erzeugung selbst nutzt, kann der Verzicht auf EEG-Förderung prüfbar sein. Wenn regelmäßig große Überschüsse entstehen, ist KfW 270 mit EEG-Einspeisung häufig naheliegender.

Die Entscheidung darf nicht isoliert aus dem Förderprogramm heraus getroffen werden. Du musst den entgangenen EEG-Ertrag gegen den möglichen Finanzierungsvorteil und die Beihilfevorgaben stellen. Bei 100 kWp kann schon eine kleine Differenz in der jährlichen Einspeisemenge spürbar werden. Wenn 30.000 kWh pro Jahr eingespeist würden, entscheidet der jeweilige EEG-Wert über mehrere tausend Euro über die Förderlaufzeit. Wenn dieselbe Energiemenge im Betrieb Netzstrom ersetzt, zählt dagegen Dein gewerblicher Strompreis.

Kernaussage

KfW 293 passt nur, wenn das Betriebsmodell ohne EEG-Förderung sauber tragfähig ist und mindestens 50 % Eigenverbrauch am Standort plausibel erreicht werden.

Wichtig ist: KfW 293 sollte nicht als pauschale Empfehlung formuliert werden. Der richtige Ton ist neutral: prüfen, wenn hoher Eigenverbrauch vorliegt und keine EEG-Förderung genutzt werden soll. Für die konkrete Auswahl gehört der Finanzierungspartner, eine steuerliche Einordnung und gegebenenfalls eine Beihilfeprüfung dazu.

EEG 2026: Einspeisevergütung, Marktprämie und Leistungsklassen

Das EEG bleibt für gewerbliche Photovoltaik wichtig, auch wenn Eigenverbrauch oft wirtschaftlicher ist. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden Fördersätze. Für Inbetriebnahmen ab 01.08.2026 bis 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen und Lärmschutzwänden in der Einspeisevergütung bis 100 kW folgende Teileinspeisungswerte: 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Für Volleinspeisung nennt die Tabelle 12,22 ct/kWh bis 10 kW und 10,24 ct/kWh bis 40 beziehungsweise 100 kW.

Detail einer großen Photovoltaikanlage auf einem gewerblichen Flachdach mit realistischen Modulreihen
EEG 2026: Einspeisevergütung, Marktprämie und Leistungsklassen

Für Gewerbedächer ist häufig die Marktprämie relevanter, sobald Anlagen größer werden oder Direktvermarktung eingeplant ist. Die Bundesnetzagentur nennt für Marktprämie bei Gebäudeanlagen ab 01.08.2026 bis 31.01.2027 anzulegende Werte bis 1.000 kW. In der Teileinspeisung liegen sie bei 8,10 ct/kWh bis 10 kW, 7,06 ct/kWh bis 40 kW und 5,84 ct/kWh ab 100 kW bis 1.000 kW. In der Volleinspeisung sinkt der Wert stufenweise von 12,62 ct/kWh bis 10 kW auf 7,63 ct/kWh bis 1.000 kW.

Diese Werte sind keine pauschale Einnahmeprognose für Dein Dach. Die konkrete Vergütung hängt von Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenart, Leistungsklasse, Veräußerungsform, Messkonzept und möglichen Direktvermarktungskosten ab. Außerdem weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW bei den veröffentlichten Werten noch nicht berücksichtigt ist, weil die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission noch nicht erteilt wurde.

Für einen Betrieb ist die wirtschaftliche Leitfrage einfach: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Strombezug, jede eingespeiste Kilowattstunde erhält EEG-Vergütung oder Marktprämie. Destatis meldete für Nicht-Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 19,22 ct/kWh Strompreis ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Kleine Nicht-Haushalte unter 20 MWh Jahresverbrauch lagen bei 32,58 ct/kWh, sehr große Verbraucher über 150.000 MWh bei 13,07 ct/kWh. Deshalb muss die Rechnung mit Deinem tatsächlichen Tarif und Lastprofil erfolgen.

Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027 Leistung Teileinspeisung Volleinspeisung
Einspeisevergütung Gebäude bis 10 kW 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
Einspeisevergütung Gebäude bis 40 kW 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
Einspeisevergütung Gebäude bis 100 kW 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh
Marktprämie Gebäude bis 1.000 kW 5,84 ct/kWh ab 100 kW 7,63 ct/kWh bis 1.000 kW

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Steuerliche Förderung: § 7g EStG richtig prüfen

Steuerliche Regeln sind keine Förderung im Sinn eines Zuschusses, können aber die Investition stark beeinflussen. § 7g EStG erlaubt unter Voraussetzungen Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe. Der Gesetzestext nennt für Investitionsabzugsbeträge bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Gleichzeitig gilt eine Gewinngrenze: Der Gewinn darf im maßgeblichen Wirtschaftsjahr ohne Berücksichtigung der Abzugsbeträge 200.000 € nicht überschreiten.

Fertig belegtes Betriebsdach eines deutschen Unternehmens mit sauber ausgerichteten Solarmodulen
Steuerliche Förderung: § 7g EStG richtig prüfen

Nach Anschaffung oder Herstellung können unter den Voraussetzungen des § 7g EStG außerdem Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren genutzt werden. Entscheidend ist unter anderem, dass das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird und die gesetzlichen Nutzungszeiträume eingehalten werden. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften gelten besondere Zuordnungsregeln.

Steuerberater früh einbinden

§ 7g kann die Liquiditätsplanung verbessern, aber nur bei passenden betrieblichen Voraussetzungen. Die Entscheidung gehört vor die verbindliche Bestellung, nicht in die Nachbereitung.

Für PV im Gewerbe heißt das: Eine Anlage kann steuerlich interessant sein, aber nicht jeder Betrieb erfüllt automatisch die Voraussetzungen. Gewinnermittlung, Gewinngrenze, betriebliche Nutzung, Investitionszeitpunkt, Speicheranteil, Dachsanierung und Eigentumsstruktur müssen vor der Bestellung mit dem Steuerberater geklärt werden. Das gilt besonders, wenn die Anlage auf einem gemischt genutzten Gebäude steht oder wenn Betreiber, Gebäudeeigentümer und Stromnutzer nicht identisch sind.

Der Artikel sollte § 7g deshalb nicht als garantierte Steuerförderung verkaufen. Seriös ist die Formulierung als Prüfschritt: Vor Angebotsannahme klären, ob Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nutzbar sind, ob die PV-Anlage als abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut behandelt wird und wie die Finanzierung im Jahresabschluss abgebildet wird.

MaStR, Netzanschluss und Zahlungsfähigkeit

Förderung endet nicht mit Kreditvertrag und Montage. Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss sauber angemeldet, angeschlossen und registriert werden. Die Bundesnetzagentur beschreibt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarkts. Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen zu registrieren. Für Solaranlagen gilt nach der FAQ der Bundesnetzagentur: Jede EE-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden.

Diese Registrierung ist nicht nur Bürokratie. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Förderzahlungen erst fällig werden, wenn der Anlagenbetreiber insbesondere die abrechnungserforderlichen Angaben an den Netzbetreiber mitgeteilt und die Anlage im Marktstammdatenregister registriert hat. Ohne Fälligkeit darf der Netzbetreiber noch keine Zahlungen leisten. Für Gewerbebetriebe kann das bei großen Anlagen spürbare Liquiditätsfolgen haben.

Praktisch brauchst Du deshalb im Angebot klare Zuständigkeiten. Wer stellt das Netzanschlussbegehren? Wer liefert Inbetriebnahmeprotokoll, Einheitenzertifikate, Messkonzept und MaStR-Daten? Wer koordiniert Direktvermarkter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber? Wer dokumentiert Speicher und Wallbox, wenn sie Teil des Projekts sind? Ein günstiges Komplettangebot ist nur vollständig, wenn diese Aufgaben enthalten sind.

Kernaussage

MaStR-Registrierung und vollständige Netzbetreiberangaben sind Voraussetzungen dafür, dass EEG-Zahlungen praktisch fließen können.

Für größere Gewerbeanlagen sollte der Netzanschluss nicht erst kurz vor Montage geprüft werden. Trafo, Mittelspannung, Wandlermessung, Einspeisemanagement, technische Anschlussregeln und Netzverträglichkeitsprüfung können Zeit kosten. Ein Förderkredit hilft nicht, wenn die Anlage wegen Netzanschlussdetails später in Betrieb geht und dadurch andere EEG-Werte oder Projektfristen greifen.

Rechenbeispiel: 100 kWp auf einem Gewerbedach

Ein neutrales Beispiel zeigt, warum die Förderung nie isoliert bewertet werden sollte. Angenommen, ein Betrieb plant 100 kWp auf einem Dach, nutzt 65 % des Solarstroms direkt und speist 35 % ein. Bei 950 kWh Jahresertrag pro kWp wären das 95.000 kWh Solarstrom pro Jahr. Davon würden 61.750 kWh im Betrieb genutzt und 33.250 kWh eingespeist. Der tatsächliche Ertrag kann je nach Standort, Dachneigung, Verschattung und Anlagenqualität abweichen.

Wenn der Betrieb für Netzstrom 22 ct/kWh zahlt, ersetzt der Eigenverbrauch rechnerisch rund 13.585 € Strombezug pro Jahr. Für die eingespeisten 33.250 kWh kommt je nach Vermarktung und Leistungsklasse ein EEG-Wert hinzu. Bei 5,44 ct/kWh Einspeisevergütung für die relevante Leistungsklasse bis 100 kW entspräche das grob 1.809 € pro Jahr. Zusammen ergibt sich ein jährlicher Bruttovorteil von rund 15.394 € vor Betriebskosten, Finanzierung, Versicherung, Wartung, Messstellenkosten, Direktvermarktung und Steuern.

Dasselbe Dach sieht anders aus, wenn der Strompreis 15 ct/kWh beträgt oder der Eigenverbrauch nur 35 % erreicht. Dann sinkt der Eigenverbrauchsvorteil deutlich. Ein Speicher kann helfen, wenn Lastspitzen und Abendverbrauch vorhanden sind. Er kann aber auch Kapital binden, wenn der Betrieb tagsüber ohnehin genug Verbraucher hat oder wenn saisonale Überschüsse nicht sinnvoll gespeichert werden können.

Nach Leospardo-Berechnung sollte ein Gewerbeangebot deshalb mindestens drei Szenarien enthalten: konservativer Ertrag, realistischer Eigenverbrauch und Sensitivität bei Strompreis und Einspeiseanteil. Ohne diese Varianten ist nicht erkennbar, ob die Förderentscheidung von KfW 270, KfW 293 oder EEG-Verzicht robust ist.

Annahme Wert Einordnung
Anlagengröße 100 kWp typisches größeres Gewerbedach
Jahresertrag 95.000 kWh bei 950 kWh je kWp als Modellwert
Eigenverbrauch 65 % 61.750 kWh im Betrieb
Einspeisung 35 % 33.250 kWh ins Netz
Strompreis 22 ct/kWh muss mit echtem Gewerbetarif ersetzt werden
Jährlicher Bruttovorteil ca. 15.394 € vor Kosten, Finanzierung und Steuern

So gehst Du vor, bevor Du Angebote einholst

Der richtige Ablauf reduziert Förderfehler. Sammle zuerst 15-Minuten-Lastgangdaten oder mindestens zwölf Monatsabrechnungen. Bei Gewerbe ist der Jahresverbrauch allein zu grob. Wichtig ist, wann Strom verbraucht wird: tagsüber, nachts, an Wochenenden, saisonal oder in Schichten. Aus diesem Profil ergibt sich, welche Anlagengröße den Eigenverbrauch erhöht und welche Überschüsse realistisch bleiben.

Danach definierst Du das Betriebsmodell. Variante A: PV mit Teil-Einspeisung und KfW 270. Variante B: hoher Eigenverbrauch ohne EEG-Förderung und Prüfung von KfW 293. Variante C: größere Anlage mit Direktvermarktung oder PPA. Variante D: PV plus Speicher und Ladeinfrastruktur. Erst wenn diese Variante klar ist, sind Angebote vergleichbar.

Beim Angebotsvergleich sollte jede Position vollständig sein: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Statikprüfung, Dacharbeiten, Gerüst, Brandschutz, Kabelwege, Zählerschrank, Messkonzept, Netzanschluss, MaStR, Monitoring, Wartung, Versicherung, Speicher, Wallboxen und Projektsteuerung. Für KfW-Anträge brauchst Du außerdem einen Kostenplan, der förderfähige und nicht förderfähige Bestandteile sauber trennt.

Die letzte Prüfung gehört der Reihenfolge. Förderkredit vor verbindlichem Vertrag, Netzanschluss vor Bauzeitplan, steuerliche Einordnung vor Investitionsentscheidung, MaStR nach Inbetriebnahme innerhalb der Frist. Wenn diese vier Punkte stehen, kann das PV-Angebot nicht nur technisch, sondern auch förderseitig belastbar bewertet werden.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik im Gewerbe?
Für Gewerbe sind 2026 vor allem KfW 270, KfW 293, EEG-Vergütung oder Marktprämie und steuerliche Regeln wie § 7g EStG relevant. Einen bundesweit einfachen Zuschuss für jede Gewerbe-PV-Anlage gibt es nicht.
Ist KfW 270 für Unternehmen nutzbar?
Ja. KfW 270 fördert unter anderem Unternehmen und Freiberufler. Voraussetzung ist bei PV typischerweise, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn.
Wann passt KfW 293 besser als KfW 270?
KfW 293 kommt eher infrage, wenn keine EEG-Förderung oder vergleichbare Förderung genutzt wird und mindestens 50 % des erzeugten Stroms am Unternehmensstandort verbraucht werden. Das muss gegen den entgangenen EEG-Ertrag gerechnet werden.
Wie hoch ist die EEG-Vergütung für Gewerbe-PV ab August 2026?
Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 nennt die Bundesnetzagentur bei Einspeisevergütung bis 100 kW in der Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW.
Muss eine gewerbliche PV-Anlage ins Marktstammdatenregister?
Ja. Netzgekoppelte PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Laut Bundesnetzagentur gilt für EE-Anlagen grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.
Kann ein Betrieb § 7g EStG für Photovoltaik nutzen?
Möglich ist das nur bei passenden Voraussetzungen. § 7g EStG nennt unter anderem Investitionsabzugsbeträge bis zu 50 %, Sonderabschreibungen bis zu 40 % und eine Gewinngrenze von 200.000 €. Die konkrete Anwendung gehört zum Steuerberater.
Sollte eine Gewerbe-PV-Anlage mit Speicher geplant werden?
Ein Speicher ist sinnvoll, wenn Lastspitzen, Abendverbrauch, Ladeinfrastruktur oder hohe Eigenverbrauchsziele vorliegen. Bei hohem Tagesverbrauch ohne große Überschüsse kann ein Speicher wirtschaftlich schwächer sein als eine gut ausgelegte PV-Anlage ohne Batterie.
Wann darf der Auftrag unterschrieben werden?
Bei KfW-Förderkrediten sollte der verbindliche Auftrag erst nach Förderklärung und Antrag über den Finanzierungspartner erfolgen. Planung und Angebotseinholung sind möglich, aber der rechtlich bindende Vorhabenstart darf nicht zu früh passieren.