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Ratgeber Solar

Photovoltaik Einspeisevergütung 2026

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage. Seit 2023 gibt es neue Vergütungssätze und ein vereinfachtes System. Wir zeigen Ihnen alle aktuellen Sätze, wie die Abrechnung funktioniert und wann Teil- oder Volleinspeisung sinnvoller ist.

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Einspeisevergütung?
  2. Aktuelle Vergütungssätze 2026
  3. Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
  4. Abrechnung & Auszahlung
  5. Anmeldung & Inbetriebnahme
  6. Steuerliche Behandlung
  7. Wirtschaftlichkeit & Vergleich
  8. Fazit & Empfehlung

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung (auch EEG-Vergütung) ist ein gesetzlich garantierter Preis, den Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Solarstrom zahlen, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das System wurde 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und ist der Motor für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland.

Grundprinzip der Einspeisevergütung

Das EEG funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

Beispiel: Sie nehmen Ihre 10-kWp-Anlage im März 2026 in Betrieb. Der Vergütungssatz beträgt 8,03 Ct/kWh (Teileinspeisung). Diesen Satz erhalten Sie bis März 2046 — egal wie sich die Strompreise, Politik oder Marktlage entwickeln. Diese Planungssicherheit macht Photovoltaik zu einer der sichersten Investitionen.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Nicht Ihr Stromversorger, sondern der lokale Netzbetreiber zahlt die Vergütung. Das ist das Unternehmen, das die Stromnetze betreibt (z.B. Bayernwerk, EnBW, Stromnetz Berlin). Sie haben mit Ihrem Stromversorger (z.B. Yello, Vattenfall) nichts zu tun — das sind zwei getrennte Zahlungsströme.

Entwicklung der Vergütungssätze (2000-2026)

Die Vergütung ist seit 2000 kontinuierlich gesunken, weil Solaranlagen billiger geworden sind:

Die niedrigere Vergütung ist kein Problem, weil auch die Anlagenkosten um über 70% gefallen sind (von €5.000/kWp im Jahr 2000 auf €1.400/kWp heute).

💡 Wichtig

Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (nicht Kauf, nicht Vertragsabschluss!) festgelegt. Daher sollten Sie die Anlage so schnell wie möglich beim Netzbetreiber anmelden, um von den aktuellen Sätzen zu profitieren.

Aktuelle Vergütungssätze 2026 (EEG 2023)

Seit der EEG-Novelle 2023 gibt es zwei getrennte Vergütungskategorien: Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung (komplette Einspeisung). Die Sätze unterscheiden sich deutlich.

Teileinspeisung (Standard für Privathaushalte)

AnlagengrößeVergütung (Ct/kWh)Typische Anwendung
Bis 10 kWp8,03Einfamilienhaus, kleines Doppelhaus
10-40 kWp6,95Großes Wohnhaus, kleines Gewerbe
40-100 kWp6,53Mehrfamilienhaus, Gewerbe
Über 100 kWpMarktprämie (Direktvermarktung)Industrie, Solarparks

Volleinspeisung (alle Produktion ins Netz)

AnlagengrößeVergütung (Ct/kWh)Differenz zu Teileinspeisung
Bis 10 kWp12,68+58% höher
10-40 kWp10,88+56% höher
40-100 kWp10,02+53% höher

Vergütung bei gestaffelten Anlagen

Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung gestaffelt berechnet. Beispiel: 15-kWp-Anlage (Teileinspeisung)

Monatliche Degression

Die Vergütungssätze sinken monatlich um etwa 1% (halbjährlich angepasst basierend auf Zubauvolumen). Für 2026 bedeutet das:

Die genauen Sätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht: bundesnetzagentur.de

⚠️ Wichtig

Ihre persönliche Vergütung wird am Tag der Inbetriebnahme festgelegt (Zählertausch, Freischaltung durch Netzbetreiber). Nicht am Tag der Bestellung oder Installation! Daher sollten Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber so früh wie möglich einreichen.

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was ist besser?

Die wichtigste Entscheidung bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage: Teileinspeisung (Sie nutzen einen Teil selbst) oder Volleinspeisung (alles geht ins Netz)? Diese Wahl ist für 20 Jahre bindend.

Teileinspeisung: Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung

Funktionsweise: Der selbst erzeugte Solarstrom fließt vorrangig in Ihre Haushaltsgeräte. Nur der Überschuss (wenn die PV-Anlage mehr produziert als Sie verbrauchen) wird ins Netz eingespeist.

Volleinspeisung: Komplette Netzeinspeisung

Funktionsweise: Der gesamte Solarstrom wird ins Netz eingespeist, Sie nutzen nichts selbst. Ihr Haushalt bezieht weiterhin 100% Netzstrom.

Wirtschaftlicher Vergleich

Beispiel: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag, 4-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch

SzenarioEigenverbrauchEinspeisungErsparnis NetzstromVergütungGesamt-Ertrag
Teileinspeisung (35% EV)3.325 kWh6.175 kWh€1.164€496€1.660
Volleinspeisung (0% EV)0 kWh9.500 kWh€0€1.205€1.205
Teileinspeisung + Speicher (65% EV)6.175 kWh3.325 kWh€2.161€267€2.428

Fazit: Teileinspeisung ist in fast allen Fällen wirtschaftlicher — selbst mit niedrigem Eigenverbrauch (30-35%) liegt der Gesamtertrag €400-500 über Volleinspeisung. Mit Speicher ist der Vorteil noch größer.

Ausnahmen: Wann ist Volleinspeisung sinnvoll?

💡 Tipp

Für Privathaushalte ist Teileinspeisung in 95% der Fälle die richtige Wahl. Nur wenn Sie zwei separate Anlagen auf verschiedenen Gebäuden haben, kann eine davon als Volleinspeiser deklariert werden (höhere Vergütung, keine Eigenverbrauch-Überschneidung).

Abrechnung & Auszahlung der Einspeisevergütung

Die Abrechnung und Auszahlung läuft über den Netzbetreiber, nicht über Ihren Stromversorger. Der Prozess ist standardisiert und läuft automatisch.

Wie wird die Einspeisung gemessen?

Sie haben (mindestens) zwei Zähler:

Bei Teileinspeisung brauchen Sie zusätzlich einen PV-Produktionszähler (meist im Wechselrichter integriert), um den Gesamtertrag zu dokumentieren. Das ist wichtig für die Eigenverbrauchsberechnung:

Ablauf der Abrechnung

  1. Monatliche Ablesung: Der Netzbetreiber liest den Einspeisezähler ab (entweder automatisch bei Smart Meter oder Sie melden den Stand online)
  2. Berechnung: Eingespeiste kWh × Vergütungssatz = Vergütungsbetrag
  3. Auszahlung: Der Betrag wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen
  4. Jahresabrechnung: Am Jahresende erhalten Sie eine Gesamtabrechnung (wichtig für Steuererklärung, auch wenn seit 2023 steuerfrei)

Wann erfolgt die Auszahlung?

Das hängt vom Netzbetreiber ab:

Beispiel: Im März 2026 speisen Sie 620 kWh ein. Ende März melden Sie den Zählerstand (oder Smart Meter sendet automatisch). Mitte April erhalten Sie die Vergütung: 620 kWh × 8,03 Ct/kWh = €49,79.

Was ist bei Problemen zu tun?

Wenn die Auszahlung ausbleibt oder falsch ist:

Vergütung bei Anlagenerweiterung

Wenn Sie Ihre Anlage später erweitern (z.B. von 8 auf 12 kWp), bekommen Sie für die neuen Module eine neue Vergütung zum aktuellen Satz. Ihre bestehenden 8 kWp behalten den alten Satz. Das wird über getrennte Zähler oder rechnerisch aufgeteilt.

⚠️ Achtung

Speichern Sie alle Abrechnungen und Zählerstände! Bei Unstimmigkeiten oder steuerlichen Nachfragen (auch wenn steuerfrei) ist eine lückenlose Dokumentation Gold wert. Viele Netzbetreiber bieten PDF-Download der Jahresabrechnungen — nutzen Sie das.

Anmeldung & Inbetriebnahme beim Netzbetreiber

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden und in Betrieb nehmen. Der Prozess dauert 4-8 Wochen.

Schritt 1: Netzanschlussprüfung (vor Installation)

Ihr Installateur (oder Sie selbst) meldet die geplante Anlage beim Netzbetreiber an. Dafür brauchen Sie:

Der Netzbetreiber prüft, ob das Stromnetz die zusätzliche Einspeisung verkraftet (bei Anlagen bis 10 kWp fast immer unproblematisch). Sie erhalten eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) oder direkt die Zusage.

Schritt 2: Installation der Anlage

Nach Freigabe durch den Netzbetreiber kann die Anlage installiert werden. Wichtig: Nicht ohne Freigabe ans Netz gehen! Das ist technisch möglich, aber illegal und kann zu Strafen führen.

Schritt 3: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Das macht meist der Installateur, Sie können es aber auch selbst machen:

Schritt 4: Inbetriebsetzung durch Netzbetreiber

Der Netzbetreiber installiert den Einspeisezähler (oder tauscht den Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler). Erst ab diesem Zeitpunkt darf Strom eingespeist werden. Das Datum der Inbetriebnahme legt Ihren Vergütungssatz fest.

Schritt 5: Einspeisevertrag

Der Netzbetreiber schickt Ihnen einen Einspeisevertrag (auch EEG-Vertrag). Darin stehen:

Unterschreiben und zurücksenden! Ab jetzt läuft die Vergütung.

SchrittDauerWer macht es?
Netzanschlussprüfung1-3 WochenNetzbetreiber
Installation1-2 TageInstallateur
MaStR-Anmeldung10-30 MinInstallateur oder Sie
Zählertausch / Inbetriebnahme1-4 Wochen WartezeitNetzbetreiber
Einspeisevertrag1-2 WochenNetzbetreiber sendet zu
💡 Tipp

Die Wartezeit auf den Zählertausch kann nervig sein (1-6 Wochen je nach Region). Manche Installateure bieten an, die Anlage schon zu aktivieren und den Eigenverbrauch zu nutzen (ohne Einspeisung). Das ist legal, solange kein Strom ins Netz fließt. Aber: Sie verlieren die Vergütung für diese Tage.

Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung

Seit 2023 ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen drastisch vereinfacht worden: Kleinanlagen bis 30 kWp sind komplett steuerfrei.

Einkommensteuerfreiheit (§3 Nr. 72 EStG)

Für Anlagen auf Wohngebäuden (bis 30 kWp pro Gebäude, max. 100 kWp insgesamt) gilt seit 01.01.2023:

Das bedeutet: Null Steuer-Bürokratie. Sie müssen nichts in der Steuererklärung angeben. Die Einspeisevergütung landet steuerfrei auf Ihrem Konto.

Was ist mit Altanlagen (vor 2023)?

Anlagen, die vor 2023 in Betrieb genommen wurden, profitieren ebenfalls:

Ausnahmen: Wann fällt Steuer an?

In folgenden Fällen ist die Steuerfreiheit NICHT anwendbar:

Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug)

Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz (0% USt.) für:

Das bedeutet: Sie zahlen keine Umsatzsteuer beim Kauf (früher 19%). Dafür können Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für Privathaushalte ist das ein großer Vorteil (2.500-3.000 € Ersparnis bei einer 15.000-€-Anlage).

💡 Tipp

Heben Sie dennoch alle Abrechnungen auf! Auch wenn steuerfrei, kann das Finanzamt bei Nachfragen Belege sehen wollen (z.B. bei Immobilienverkauf mit PV-Anlage).

Wirtschaftlichkeit: Einspeisung vs. Eigenverbrauch

Die Einspeisevergütung allein macht eine Solaranlage nicht wirtschaftlich — erst die Kombination mit Eigenverbrauch bringt die Rendite.

Vergleich: Nur Einspeisung vs. Eigenverbrauch + Einspeisung

Annahme: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag, Investition €14.000

SzenarioJahresertragAmortisationGewinn über 20 Jahre
100% Volleinspeisung (12,68 Ct/kWh)€1.205/Jahr~11,6 Jahre€10.100
Teileinspeisung, 35% EV ohne Speicher€1.660/Jahr~8,4 Jahre€19.200
Teileinspeisung, 65% EV mit Speicher (€8k)€2.428/Jahr~9,1 Jahre€26.560

Erkenntnis: Eigenverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit. Die Einspeisevergütung allein (8-13 Ct/kWh) ist zu niedrig, um attraktive Renditen zu erzielen. Erst durch die Ersparnis von teurem Netzstrom (35 Ct/kWh) wird die Anlage hochprofitabel.

Strompreisentwicklung einrechnen

Die obige Rechnung geht von konstanten Strompreisen aus. Realistisch ist eine jährliche Steigerung von 3-4%. Bei 3,5% Strompreissteigerung pro Jahr:

Der Eigenverbrauch wird also jedes Jahr wertvoller, während die Einspeisevergütung fix bleibt. Beispiel mit 65% Eigenverbrauch:

Gesamtertrag über 20 Jahre: €64.500 (bei 3,5% Strompreissteigerung). Abzüglich Investition (€22.000 inkl. Speicher) bleiben €42.500 Gewinn.

Fazit & Empfehlung

Die Einspeisevergütung ist das Fundament der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik — aber nicht der Hauptgewinnbringer. Erst die Kombination mit Eigenverbrauch macht die Investition hochattraktiv.

Kernempfehlungen

Ausblick: Nach 20 Jahren EEG-Vergütung

Was passiert 2046, wenn Ihre Vergütung ausläuft? Mehrere Optionen:

Fakt ist: Auch ohne EEG-Vergütung lohnt sich die Anlage weiter, weil Sie weiterhin Netzstrom sparen (dann wahrscheinlich €0,50-0,70/kWh).

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?

Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch): 8,03 Ct/kWh (bis 10 kWp) bis 6,53 Ct/kWh (über 100 kWp). Volleinspeisung (alles ins Netz): 12,68 Ct/kWh (bis 10 kWp) bis 10,02 Ct/kWh (über 100 kWp). Die Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme und ist gesetzlich garantiert.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung?

Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil des Solarstroms selbst, speisen nur den Überschuss ein. Vergütung niedriger (8,03 Ct/kWh), aber Sie sparen teuren Netzstrom (35 Ct/kWh). Volleinspeisung: Kompletter Solarstrom geht ins Netz, nichts für Eigenverbrauch. Vergütung höher (12,68 Ct/kWh), aber kein Netzstrom eingespart. Für Privathaushalte ist Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher (ca. €400-800 mehr Ertrag pro Jahr).

Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Monatlich oder quartalsweise, je nach Netzbetreiber. Die Auszahlung erfolgt 4-8 Wochen nach Monatsende, basierend auf den gemessenen Zählerständen. Der Netzbetreiber (z.B. Bayernwerk, EnBW) zahlt die Vergütung direkt auf Ihr Konto — nicht der Stromversorger!

Sinkt die Einspeisevergütung jedes Jahr?

Für neue Anlagen ja, monatlich um etwa 1% (Degression). Ihre persönliche Vergütung (für Ihre bereits installierte Anlage) bleibt aber 20 Jahre lang konstant. Beispiel: Anlage im März 2026 in Betrieb genommen → Sie erhalten bis März 2046 den festen Satz von 8,03 Ct/kWh, egal wie stark die Vergütung für neue Anlagen sinkt.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Nein, seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden einkommensteuerfrei (§3 Nr. 72 EStG). Sie müssen weder Einnahmen noch Kosten in der Steuererklärung angeben. Die Einspeisevergütung ist steuerfrei, ebenso der Eigenverbrauch. Auch die Umsatzsteuer entfällt (0% MwSt. auf Kauf + Montage). Null Steuer-Bürokratie.

Was ist die Marktprämie bei Photovoltaik?

Anlagen über 100 kWp erhalten eine Marktprämie statt fester Einspeisevergütung. Sie verkaufen den Strom direkt an der Börse (Direktvermarktung), die Prämie gleicht die Differenz zum EEG-Satz aus. Für Anlagen unter 100 kWp ist Direktvermarktung optional, aber meist nicht lohnend (Mehraufwand übersteigt Gewinn).

Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?

Nein, die gewählte Einspeiseart ist für die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer bindend. Sie müssen sich bei Anmeldung beim Netzbetreiber entscheiden. Nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Für Privathaushalte ist Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher (ca. 30-50% höherer Gesamtertrag durch Eigenverbrauch).

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Die garantierte EEG-Vergütung endet. Sie können dann: 1) Weiter einspeisen zum Marktpreis (aktuell 3-5 Ct/kWh), 2) Vollständig auf Eigenverbrauch umstellen (mit Speicher, viele Anlagen laufen noch 10-15 Jahre weiter), 3) Überschuss in Wärme umwandeln (Power-to-Heat), 4) Anlage stilllegen (selten sinnvoll). Eigenverbrauch wird dann noch attraktiver, weil Strompreise vermutlich bei €0,50-0,70/kWh liegen.