Photovoltaik Einspeisevergütung 2026
📋 Inhaltsverzeichnis
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung (auch EEG-Vergütung) ist ein gesetzlich garantierter Preis, den Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Solarstrom zahlen, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das System wurde 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und ist der Motor für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland.
Grundprinzip der Einspeisevergütung
Das EEG funktioniert nach einem einfachen Prinzip:
- Feste Vergütung: Der Vergütungssatz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt
- 20 Jahre Garantie: Sie erhalten diese Vergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
- Abnahmepflicht: Der Netzbetreiber MUSS Ihren Solarstrom abnehmen
- Degression: Für neue Anlagen sinkt die Vergütung monatlich um ca. 1%
Beispiel: Sie nehmen Ihre 10-kWp-Anlage im März 2026 in Betrieb. Der Vergütungssatz beträgt 8,03 Ct/kWh (Teileinspeisung). Diesen Satz erhalten Sie bis März 2046 — egal wie sich die Strompreise, Politik oder Marktlage entwickeln. Diese Planungssicherheit macht Photovoltaik zu einer der sichersten Investitionen.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Nicht Ihr Stromversorger, sondern der lokale Netzbetreiber zahlt die Vergütung. Das ist das Unternehmen, das die Stromnetze betreibt (z.B. Bayernwerk, EnBW, Stromnetz Berlin). Sie haben mit Ihrem Stromversorger (z.B. Yello, Vattenfall) nichts zu tun — das sind zwei getrennte Zahlungsströme.
Entwicklung der Vergütungssätze (2000-2026)
Die Vergütung ist seit 2000 kontinuierlich gesunken, weil Solaranlagen billiger geworden sind:
- 2000: 50,62 Ct/kWh (damals mussten Module noch subventioniert werden)
- 2010: 33,03 Ct/kWh (erste Massenproduktion)
- 2015: 12,31 Ct/kWh (globale Überproduktion, Preisverfall)
- 2020: 9,44 Ct/kWh
- 2023: 8,20 Ct/kWh (EEG-Reform mit Teil-/Volleinspeisung)
- 2026: 8,03 Ct/kWh (heute)
Die niedrigere Vergütung ist kein Problem, weil auch die Anlagenkosten um über 70% gefallen sind (von €5.000/kWp im Jahr 2000 auf €1.400/kWp heute).
Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (nicht Kauf, nicht Vertragsabschluss!) festgelegt. Daher sollten Sie die Anlage so schnell wie möglich beim Netzbetreiber anmelden, um von den aktuellen Sätzen zu profitieren.
Aktuelle Vergütungssätze 2026 (EEG 2023)
Seit der EEG-Novelle 2023 gibt es zwei getrennte Vergütungskategorien: Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung (komplette Einspeisung). Die Sätze unterscheiden sich deutlich.
Teileinspeisung (Standard für Privathaushalte)
| Anlagengröße | Vergütung (Ct/kWh) | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 8,03 | Einfamilienhaus, kleines Doppelhaus |
| 10-40 kWp | 6,95 | Großes Wohnhaus, kleines Gewerbe |
| 40-100 kWp | 6,53 | Mehrfamilienhaus, Gewerbe |
| Über 100 kWp | Marktprämie (Direktvermarktung) | Industrie, Solarparks |
Volleinspeisung (alle Produktion ins Netz)
| Anlagengröße | Vergütung (Ct/kWh) | Differenz zu Teileinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 12,68 | +58% höher |
| 10-40 kWp | 10,88 | +56% höher |
| 40-100 kWp | 10,02 | +53% höher |
Vergütung bei gestaffelten Anlagen
Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung gestaffelt berechnet. Beispiel: 15-kWp-Anlage (Teileinspeisung)
- Erste 10 kWp: 8,03 Ct/kWh
- Restliche 5 kWp: 6,95 Ct/kWh
- Durchschnittliche Vergütung: (10×8,03 + 5×6,95) / 15 = 7,66 Ct/kWh
Monatliche Degression
Die Vergütungssätze sinken monatlich um etwa 1% (halbjährlich angepasst basierend auf Zubauvolumen). Für 2026 bedeutet das:
- Januar 2026: 8,15 Ct/kWh (bis 10 kWp, Teileinspeisung)
- März 2026: 8,03 Ct/kWh (aktuell)
- Juni 2026: ~7,88 Ct/kWh (prognostiziert)
- Dezember 2026: ~7,60 Ct/kWh (prognostiziert)
Die genauen Sätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht: bundesnetzagentur.de
Ihre persönliche Vergütung wird am Tag der Inbetriebnahme festgelegt (Zählertausch, Freischaltung durch Netzbetreiber). Nicht am Tag der Bestellung oder Installation! Daher sollten Sie die Anmeldung beim Netzbetreiber so früh wie möglich einreichen.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was ist besser?
Die wichtigste Entscheidung bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage: Teileinspeisung (Sie nutzen einen Teil selbst) oder Volleinspeisung (alles geht ins Netz)? Diese Wahl ist für 20 Jahre bindend.
Teileinspeisung: Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung
Funktionsweise: Der selbst erzeugte Solarstrom fließt vorrangig in Ihre Haushaltsgeräte. Nur der Überschuss (wenn die PV-Anlage mehr produziert als Sie verbrauchen) wird ins Netz eingespeist.
- Vorteile: Jede selbst genutzte kWh spart 35 Ct/kWh Netzstrom → viel lukrativer als Einspeisung (8 Ct/kWh)
- Nachteile: Niedrigere Vergütung für eingespeisten Strom
- Für wen geeignet: Alle Privathaushalte mit normalem Stromverbrauch
Volleinspeisung: Komplette Netzeinspeisung
Funktionsweise: Der gesamte Solarstrom wird ins Netz eingespeist, Sie nutzen nichts selbst. Ihr Haushalt bezieht weiterhin 100% Netzstrom.
- Vorteile: Höhere Vergütung pro kWh (12,68 statt 8,03 Ct/kWh)
- Nachteile: Kein Netzstrom eingespart, weiterhin volle Stromrechnung
- Für wen geeignet: Gewerbebetriebe mit sehr niedrigem Stromverbrauch tagsüber, oder als zweite Anlage zusätzlich zur Eigenverbrauchs-Anlage
Wirtschaftlicher Vergleich
Beispiel: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag, 4-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch
| Szenario | Eigenverbrauch | Einspeisung | Ersparnis Netzstrom | Vergütung | Gesamt-Ertrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Teileinspeisung (35% EV) | 3.325 kWh | 6.175 kWh | €1.164 | €496 | €1.660 |
| Volleinspeisung (0% EV) | 0 kWh | 9.500 kWh | €0 | €1.205 | €1.205 |
| Teileinspeisung + Speicher (65% EV) | 6.175 kWh | 3.325 kWh | €2.161 | €267 | €2.428 |
Fazit: Teileinspeisung ist in fast allen Fällen wirtschaftlicher — selbst mit niedrigem Eigenverbrauch (30-35%) liegt der Gesamtertrag €400-500 über Volleinspeisung. Mit Speicher ist der Vorteil noch größer.
Ausnahmen: Wann ist Volleinspeisung sinnvoll?
- Zweite Anlage: Sie haben bereits eine Eigenverbrauchs-Anlage auf einem Gebäude, installieren jetzt eine zweite (z.B. auf Garage, Carport). Hier kann Volleinspeisung die höhere Vergütung bringen.
- Sehr großes Dach, kleiner Verbrauch: Lagerhalle mit 100 kWp-Potenzial, aber nur 5.000 kWh Verbrauch/Jahr → Volleinspeisung lukrativer
- Steuerstrategie (vor 2023): Früher konnte Volleinspeisung steuerlich attraktiv sein. Seit 2023 (Steuerfreiheit) spielt das keine Rolle mehr.
Für Privathaushalte ist Teileinspeisung in 95% der Fälle die richtige Wahl. Nur wenn Sie zwei separate Anlagen auf verschiedenen Gebäuden haben, kann eine davon als Volleinspeiser deklariert werden (höhere Vergütung, keine Eigenverbrauch-Überschneidung).
Abrechnung & Auszahlung der Einspeisevergütung
Die Abrechnung und Auszahlung läuft über den Netzbetreiber, nicht über Ihren Stromversorger. Der Prozess ist standardisiert und läuft automatisch.
Wie wird die Einspeisung gemessen?
Sie haben (mindestens) zwei Zähler:
- Einspeisezähler: Misst, wie viel kWh Sie ins Netz einspeisen
- Bezugszähler: Misst, wie viel kWh Sie aus dem Netz beziehen
- Optional: Zweirichtungszähler: Ein Zähler, der beides messen kann (moderne Smart Meter)
Bei Teileinspeisung brauchen Sie zusätzlich einen PV-Produktionszähler (meist im Wechselrichter integriert), um den Gesamtertrag zu dokumentieren. Das ist wichtig für die Eigenverbrauchsberechnung:
- Produktion: 800 kWh (laut Wechselrichter-Zähler)
- Einspeisung: 520 kWh (laut Einspeisezähler)
- Eigenverbrauch: 800 – 520 = 280 kWh
Ablauf der Abrechnung
- Monatliche Ablesung: Der Netzbetreiber liest den Einspeisezähler ab (entweder automatisch bei Smart Meter oder Sie melden den Stand online)
- Berechnung: Eingespeiste kWh × Vergütungssatz = Vergütungsbetrag
- Auszahlung: Der Betrag wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen
- Jahresabrechnung: Am Jahresende erhalten Sie eine Gesamtabrechnung (wichtig für Steuererklärung, auch wenn seit 2023 steuerfrei)
Wann erfolgt die Auszahlung?
Das hängt vom Netzbetreiber ab:
- Monatlich: Die meisten großen Netzbetreiber (z.B. Bayernwerk, EnBW, Stromnetz Hamburg) zahlen monatlich aus, ca. 4-6 Wochen nach Monatsende
- Quartalsweise: Kleinere Stadtwerke oft nur vierteljährlich
- Jährlich: Sehr selten, meist nur bei Mini-Anlagen unter 1 kWp
Beispiel: Im März 2026 speisen Sie 620 kWh ein. Ende März melden Sie den Zählerstand (oder Smart Meter sendet automatisch). Mitte April erhalten Sie die Vergütung: 620 kWh × 8,03 Ct/kWh = €49,79.
Was ist bei Problemen zu tun?
Wenn die Auszahlung ausbleibt oder falsch ist:
- 1. Zählerstand prüfen: Haben Sie den Stand korrekt gemeldet?
- 2. Netzbetreiber kontaktieren: Kundenservice anrufen, Anlagennummer und Zählernummer bereithalten
- 3. Abrechnungsportal checken: Viele Netzbetreiber haben Online-Portale (z.B. Bayernwerk Netzportal)
- 4. Schriftlich reklamieren: Bei wiederholten Problemen schriftlich (E-Mail, Einschreiben) reklamieren
Vergütung bei Anlagenerweiterung
Wenn Sie Ihre Anlage später erweitern (z.B. von 8 auf 12 kWp), bekommen Sie für die neuen Module eine neue Vergütung zum aktuellen Satz. Ihre bestehenden 8 kWp behalten den alten Satz. Das wird über getrennte Zähler oder rechnerisch aufgeteilt.
Speichern Sie alle Abrechnungen und Zählerstände! Bei Unstimmigkeiten oder steuerlichen Nachfragen (auch wenn steuerfrei) ist eine lückenlose Dokumentation Gold wert. Viele Netzbetreiber bieten PDF-Download der Jahresabrechnungen — nutzen Sie das.
Anmeldung & Inbetriebnahme beim Netzbetreiber
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre Anlage beim Netzbetreiber anmelden und in Betrieb nehmen. Der Prozess dauert 4-8 Wochen.
Schritt 1: Netzanschlussprüfung (vor Installation)
Ihr Installateur (oder Sie selbst) meldet die geplante Anlage beim Netzbetreiber an. Dafür brauchen Sie:
- Anschrift der Anlage
- Geplante Anlagenleistung (kWp)
- Modultyp und Wechselrichtertyp
- Gewünschter Inbetriebnahme-Termin
Der Netzbetreiber prüft, ob das Stromnetz die zusätzliche Einspeisung verkraftet (bei Anlagen bis 10 kWp fast immer unproblematisch). Sie erhalten eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) oder direkt die Zusage.
Schritt 2: Installation der Anlage
Nach Freigabe durch den Netzbetreiber kann die Anlage installiert werden. Wichtig: Nicht ohne Freigabe ans Netz gehen! Das ist technisch möglich, aber illegal und kann zu Strafen führen.
Schritt 3: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Das macht meist der Installateur, Sie können es aber auch selbst machen:
- Online unter marktstammdatenregister.de
- Daten: Anlagenleistung, Modulanzahl, Inbetriebnahmedatum, Einspeiseart (Teil-/Volleinspeisung)
- Frist: Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme (sonst droht Bußgeld bis €50.000, wird selten durchgesetzt, aber Pflicht)
Schritt 4: Inbetriebsetzung durch Netzbetreiber
Der Netzbetreiber installiert den Einspeisezähler (oder tauscht den Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler). Erst ab diesem Zeitpunkt darf Strom eingespeist werden. Das Datum der Inbetriebnahme legt Ihren Vergütungssatz fest.
Schritt 5: Einspeisevertrag
Der Netzbetreiber schickt Ihnen einen Einspeisevertrag (auch EEG-Vertrag). Darin stehen:
- Vergütungssatz (z.B. 8,03 Ct/kWh)
- Laufzeit (20 Jahre ab Inbetriebnahme)
- Einspeiseart (Teil-/Volleinspeisung)
- Abrechnungsmodalitäten (monatlich, quartalsweise)
- Kontodaten für Auszahlung
Unterschreiben und zurücksenden! Ab jetzt läuft die Vergütung.
| Schritt | Dauer | Wer macht es? |
|---|---|---|
| Netzanschlussprüfung | 1-3 Wochen | Netzbetreiber |
| Installation | 1-2 Tage | Installateur |
| MaStR-Anmeldung | 10-30 Min | Installateur oder Sie |
| Zählertausch / Inbetriebnahme | 1-4 Wochen Wartezeit | Netzbetreiber |
| Einspeisevertrag | 1-2 Wochen | Netzbetreiber sendet zu |
Die Wartezeit auf den Zählertausch kann nervig sein (1-6 Wochen je nach Region). Manche Installateure bieten an, die Anlage schon zu aktivieren und den Eigenverbrauch zu nutzen (ohne Einspeisung). Das ist legal, solange kein Strom ins Netz fließt. Aber: Sie verlieren die Vergütung für diese Tage.
Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung
Seit 2023 ist die steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen drastisch vereinfacht worden: Kleinanlagen bis 30 kWp sind komplett steuerfrei.
Einkommensteuerfreiheit (§3 Nr. 72 EStG)
Für Anlagen auf Wohngebäuden (bis 30 kWp pro Gebäude, max. 100 kWp insgesamt) gilt seit 01.01.2023:
- Einspeisevergütung: Steuerfrei
- Eigenverbrauch: Steuerfrei (kein fiktiver Vorteil mehr)
- Keine Gewinnermittlung nötig: Sie müssen weder Einnahmen noch Betriebsausgaben erfassen
- Keine Umsatzsteuer: Ebenfalls befreit (0% MwSt. auf Kauf + Montage, keine USt-Voranmeldung)
Das bedeutet: Null Steuer-Bürokratie. Sie müssen nichts in der Steuererklärung angeben. Die Einspeisevergütung landet steuerfrei auf Ihrem Konto.
Was ist mit Altanlagen (vor 2023)?
Anlagen, die vor 2023 in Betrieb genommen wurden, profitieren ebenfalls:
- Rückwirkend steuerfrei: Auch für Altanlagen gilt die Steuerfreiheit ab 2022 rückwirkend
- Gewerbeanmeldung bleibt: Wenn Sie Ihre Anlage damals als Gewerbe angemeldet haben, bleibt das formal bestehen (aber keine Gewinnermittlung mehr nötig)
- EÜR entfällt: Keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr nötig
Ausnahmen: Wann fällt Steuer an?
In folgenden Fällen ist die Steuerfreiheit NICHT anwendbar:
- Anlagen über 30 kWp auf Wohngebäuden: Hier wird nur anteilig steuerfrei (erste 30 kWp steuerfrei, Rest steuerpflichtig)
- Gewerbliche Gebäude: Anlage auf Lagerhalle, Fabrik, Bürogebäude → steuerpflichtig
- Mehr als 100 kWp insgesamt: Wenn Sie mehrere Anlagen besitzen (z.B. auf 5 Häusern) und die Summe über 100 kWp liegt
Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug)
Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz (0% USt.) für:
- PV-Module
- Wechselrichter
- Montagesysteme
- Batteriespeicher (wenn mit PV kombiniert)
- Installationsarbeit
Das bedeutet: Sie zahlen keine Umsatzsteuer beim Kauf (früher 19%). Dafür können Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für Privathaushalte ist das ein großer Vorteil (2.500-3.000 € Ersparnis bei einer 15.000-€-Anlage).
Heben Sie dennoch alle Abrechnungen auf! Auch wenn steuerfrei, kann das Finanzamt bei Nachfragen Belege sehen wollen (z.B. bei Immobilienverkauf mit PV-Anlage).
Wirtschaftlichkeit: Einspeisung vs. Eigenverbrauch
Die Einspeisevergütung allein macht eine Solaranlage nicht wirtschaftlich — erst die Kombination mit Eigenverbrauch bringt die Rendite.
Vergleich: Nur Einspeisung vs. Eigenverbrauch + Einspeisung
Annahme: 10-kWp-Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag, Investition €14.000
| Szenario | Jahresertrag | Amortisation | Gewinn über 20 Jahre |
|---|---|---|---|
| 100% Volleinspeisung (12,68 Ct/kWh) | €1.205/Jahr | ~11,6 Jahre | €10.100 |
| Teileinspeisung, 35% EV ohne Speicher | €1.660/Jahr | ~8,4 Jahre | €19.200 |
| Teileinspeisung, 65% EV mit Speicher (€8k) | €2.428/Jahr | ~9,1 Jahre | €26.560 |
Erkenntnis: Eigenverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit. Die Einspeisevergütung allein (8-13 Ct/kWh) ist zu niedrig, um attraktive Renditen zu erzielen. Erst durch die Ersparnis von teurem Netzstrom (35 Ct/kWh) wird die Anlage hochprofitabel.
Strompreisentwicklung einrechnen
Die obige Rechnung geht von konstanten Strompreisen aus. Realistisch ist eine jährliche Steigerung von 3-4%. Bei 3,5% Strompreissteigerung pro Jahr:
- 2026: €0,35/kWh
- 2030: €0,40/kWh
- 2035: €0,48/kWh
- 2040: €0,58/kWh
- 2045: €0,70/kWh
Der Eigenverbrauch wird also jedes Jahr wertvoller, während die Einspeisevergütung fix bleibt. Beispiel mit 65% Eigenverbrauch:
- Jahr 1-5: Durchschnittlich €2.500/Jahr
- Jahr 6-10: Durchschnittlich €2.900/Jahr
- Jahr 11-15: Durchschnittlich €3.400/Jahr
- Jahr 16-20: Durchschnittlich €4.000/Jahr
Gesamtertrag über 20 Jahre: €64.500 (bei 3,5% Strompreissteigerung). Abzüglich Investition (€22.000 inkl. Speicher) bleiben €42.500 Gewinn.
Fazit & Empfehlung
Die Einspeisevergütung ist das Fundament der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik — aber nicht der Hauptgewinnbringer. Erst die Kombination mit Eigenverbrauch macht die Investition hochattraktiv.
Kernempfehlungen
- Für Privathaushalte: Teileinspeisung wählen (Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung). In 95% der Fälle wirtschaftlicher als Volleinspeisung.
- Eigenverbrauch optimieren: Mit Batteriespeicher, zeitversetztem Laden (E-Auto, Waschmaschine) und intelligentem Lastmanagement 60-75% Eigenverbrauch erreichen.
- Schnell anmelden: Die Vergütung sinkt monatlich um ~1%. Je früher Sie in Betrieb gehen, desto besser.
- Steuern vergessen: Anlagen bis 30 kWp sind komplett steuerfrei. Null Bürokratie.
- Langfristig planen: Nach 20 Jahren endet die EEG-Vergütung, aber die Anlage läuft oft noch 10+ Jahre weiter. Eigenverbrauch wird dann noch wertvoller (Marktpreis für Einspeisung: nur 3-5 Ct/kWh).
Ausblick: Nach 20 Jahren EEG-Vergütung
Was passiert 2046, wenn Ihre Vergütung ausläuft? Mehrere Optionen:
- Marktpreis-Einspeisung: Sie können weiter einspeisen, erhalten aber nur den Marktpreis (aktuell 3-5 Ct/kWh statt 8 Ct/kWh)
- 100% Eigenverbrauch: Mit großem Speicher (15-20 kWh) komplett autark werden, nichts mehr einspeisen
- Power-to-Heat: Überschüssigen Strom in Wärme umwandeln (Heizstab, Wärmepumpe)
- Community-Vermarktung: Strom direkt an Nachbarn verkaufen (noch in Entwicklung)
Fakt ist: Auch ohne EEG-Vergütung lohnt sich die Anlage weiter, weil Sie weiterhin Netzstrom sparen (dann wahrscheinlich €0,50-0,70/kWh).
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?
Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch): 8,03 Ct/kWh (bis 10 kWp) bis 6,53 Ct/kWh (über 100 kWp). Volleinspeisung (alles ins Netz): 12,68 Ct/kWh (bis 10 kWp) bis 10,02 Ct/kWh (über 100 kWp). Die Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme und ist gesetzlich garantiert.
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung?
Teileinspeisung: Sie nutzen einen Teil des Solarstroms selbst, speisen nur den Überschuss ein. Vergütung niedriger (8,03 Ct/kWh), aber Sie sparen teuren Netzstrom (35 Ct/kWh). Volleinspeisung: Kompletter Solarstrom geht ins Netz, nichts für Eigenverbrauch. Vergütung höher (12,68 Ct/kWh), aber kein Netzstrom eingespart. Für Privathaushalte ist Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher (ca. €400-800 mehr Ertrag pro Jahr).
Wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Monatlich oder quartalsweise, je nach Netzbetreiber. Die Auszahlung erfolgt 4-8 Wochen nach Monatsende, basierend auf den gemessenen Zählerständen. Der Netzbetreiber (z.B. Bayernwerk, EnBW) zahlt die Vergütung direkt auf Ihr Konto — nicht der Stromversorger!
Sinkt die Einspeisevergütung jedes Jahr?
Für neue Anlagen ja, monatlich um etwa 1% (Degression). Ihre persönliche Vergütung (für Ihre bereits installierte Anlage) bleibt aber 20 Jahre lang konstant. Beispiel: Anlage im März 2026 in Betrieb genommen → Sie erhalten bis März 2046 den festen Satz von 8,03 Ct/kWh, egal wie stark die Vergütung für neue Anlagen sinkt.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Nein, seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden einkommensteuerfrei (§3 Nr. 72 EStG). Sie müssen weder Einnahmen noch Kosten in der Steuererklärung angeben. Die Einspeisevergütung ist steuerfrei, ebenso der Eigenverbrauch. Auch die Umsatzsteuer entfällt (0% MwSt. auf Kauf + Montage). Null Steuer-Bürokratie.
Was ist die Marktprämie bei Photovoltaik?
Anlagen über 100 kWp erhalten eine Marktprämie statt fester Einspeisevergütung. Sie verkaufen den Strom direkt an der Börse (Direktvermarktung), die Prämie gleicht die Differenz zum EEG-Satz aus. Für Anlagen unter 100 kWp ist Direktvermarktung optional, aber meist nicht lohnend (Mehraufwand übersteigt Gewinn).
Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?
Nein, die gewählte Einspeiseart ist für die gesamte 20-jährige Vergütungsdauer bindend. Sie müssen sich bei Anmeldung beim Netzbetreiber entscheiden. Nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Für Privathaushalte ist Teileinspeisung fast immer wirtschaftlicher (ca. 30-50% höherer Gesamtertrag durch Eigenverbrauch).
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?
Die garantierte EEG-Vergütung endet. Sie können dann: 1) Weiter einspeisen zum Marktpreis (aktuell 3-5 Ct/kWh), 2) Vollständig auf Eigenverbrauch umstellen (mit Speicher, viele Anlagen laufen noch 10-15 Jahre weiter), 3) Überschuss in Wärme umwandeln (Power-to-Heat), 4) Anlage stilllegen (selten sinnvoll). Eigenverbrauch wird dann noch attraktiver, weil Strompreise vermutlich bei €0,50-0,70/kWh liegen.




