Welche Anlagen sind betroffen?
Photovoltaik Altanlage – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Solaranlagen eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Das bedeutet: Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb gegangen sind, haben ihre Förderung seit dem 1. Januar 2021 verloren. 2026 sind Anlagen aus dem Jahr 2005 und früher betroffen. In den nächsten Jahren werden es immer mehr.
Laut Bundesnetzagentur haben bis Ende 2025 rund 150.000 PV-Anlagen ihre EEG-Vergütung verloren – Tendenz stark steigend. Viele Eigentümer wissen nicht, was nach dem Ende der Förderperiode passiert und welche Optionen sie haben. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick über alle Wege.
Was passiert, wenn die EEG-Vergütung ausläuft? Nichts Automatisches – der Strom wird weiterhin produziert und eingespeist. Aber ohne Vergütungsvertrag fließt der Strom zwar ins Netz, wird aber nicht bezahlt. Tatsächlich ist es so: Wer nach EEG-Ablauf nichts unternimmt, schenkt seinen Strom dem Netzbetreiber. Das ist natürlich nicht im Sinne des Anlagenbetreibers.
Prüfen Sie das Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage und rechnen Sie: Jahr der Inbetriebnahme + 20 Jahre = Ende der EEG-Vergütung. Wenn das Datum in den nächsten 1–2 Jahren liegt, sollten Sie jetzt planen, damit Sie nahtlos in eine neue Vermarktungsstrategie wechseln.
Die Optionen nach EEG-Ende
Nach dem Ablauf der EEG-Vergütung haben Anlagenbetreiber grundsätzlich vier Möglichkeiten: Direktvermarktung über einen Energiehändler, Volleinspeisung zu einem vergünstigten Tarif nach §21 EEG, Optimierung des Eigenverbrauchs (mit oder ohne Speicher), oder Repowering (Modernisierung der Anlage für eine neue Förderperiode).
Die beste Option hängt von der individuellen Situation ab: Wie alt ist die Anlage? Wie groß? Ist noch ein Wechselrichter vorhanden, der die technischen Anforderungen erfüllt? Und wie viel Eigenverbrauch ist möglich? Wir erläutern jede Option im Detail.
Option 1: Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den erzeugten Strom an einen Energiehändler zum aktuellen Marktpreis (Marktwert Solar). Dieser liegt 2026 je nach Tageszeit und Jahreszeit bei ca. 3–10 Cent pro kWh – im Jahresdurchschnitt etwa 5–8 Cent. Das ist weniger als die ursprüngliche EEG-Vergütung (die für 2000er-Anlagen oft über 50 Cent lag!), aber immerhin eine Einnahme.
Für die Direktvermarktung müssen Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen (z.B. Next Kraftwerke, Statkraft, Amprion). Die Anlagen müssen technisch für die Direktvermarktung geeignet sein – ältere Anlagen erfüllen das nicht immer ohne Nachrüstung. Die Kosten für die Direktvermarktung (Verwaltungsgebühr des Händlers) liegen bei 0,5–2 Cent/kWh.
Option 2: Volleinspeisung nach §21 EEG
Anlagen unter 100 kWp, die ihre EEG-Vergütung verloren haben, können unter §21 EEG den Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür den "anzulegenden Wert" minus Vermarktungskosten. In der Praxis liegt die Vergütung für ausgeförderte Anlagen bei ca. 6 Cent pro kWh. Das ist weniger als Direktvermarktung und deutlich weniger als Eigenverbrauch, bietet aber den Vorteil der Einfachheit – kein eigener Vermarktungsvertrag nötig.
Option 3: Eigenverbrauch optimieren
Die wirtschaftlich attraktivste Option für die meisten Eigenheimbesitzer: Den erzeugten Strom möglichst vollständig selbst verbrauchen. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh ist selbstverbrauchter Strom deutlich wertvoller als eingespeister (6–8 Cent/kWh). Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil auf 60–80%.
| Option | Vergütung/kWh | Aufwand | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Direktvermarktung | 5–8 ct | Mittel (Vertrag) | Große Anlagen >10 kWp |
| §21 EEG Volleinspeisung | ~6 ct | Gering | Kleine Anlagen, wenig EV |
| Eigenverbrauch optimiert | bis 35 ct (Ersparnis) | Mittel | Alle mit hohem Eigenverbrauch |
| Eigenverbrauch + Speicher | bis 35 ct | Hoch (Investition) | Haushalte mit viel Verbrauch |
| Repowering | 8+ ct (neue EEG) | Sehr hoch | Technisch veraltete Anlagen |
Option 4: Repowering
Repowering bedeutet die vollständige oder teilweise Modernisierung der Altanlage: Neue Module, neuer Wechselrichter, ggf. neue Kabelführung. Nach dem Repowering gilt die Anlage als Neuanlage und erhält für 20 weitere Jahre die aktuelle EEG-Einspeisevergütung (8,11 Cent/kWh für <10 kWp). Gleichzeitig steigt die Modulleistung erheblich – moderne Module leisten auf gleicher Fläche 30–50% mehr als Module von 2000–2005.
Repowering lohnt sich besonders dann, wenn der Wechselrichter bereits defekt ist oder kurz vor dem Ende seiner Lebensdauer steht, wenn die Modulleistung stark nachgelassen hat (unter 75% der Nennleistung), oder wenn durch moderne, leistungsstärkere Module deutlich mehr Strom erzeugt werden kann.
Steuerliche Einordnung nach 20-Jahres-Ende
Die steuerliche Situation nach dem EEG-Ablauf ist komplex und hängt davon ab, wie die Anlage bisher steuerlich behandelt wurde. Wer bisher als Kleinunternehmer oder Gewerbebetrieb eingestuft war, muss prüfen, ob das nach EEG-Ende noch zutrifft. Wer durch die Liebhaberei-Regelung 2022 bereits von der Steuer befreit ist, hat es einfacher – die Regelung gilt auch für ausgeförderte Anlagen bis 30 kWp.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2022, die bisher Gewinne versteuert haben, gilt: Nach EEG-Ende sinken die Einnahmen drastisch. Wenn die Einkünfte unter die Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro Jahresumsatz) fallen, kann ein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Konsultieren Sie für individuelle Beratung einen Steuerberater.
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Was wirklich nach 20 Jahren EEG-Vergütung passiert
Viele Betreiber von Photovoltaik Altanlagen fragen sich, was konkret am Tag des EEG-Ablaufs passiert. Die kurze Antwort: Nichts Spektakuläres – die Anlage produziert weiterhin Strom, der Wechselrichter läuft normal. Aber: Der bisher festgelegte Vergütungspreis entfällt sofort. Wer nicht rechtzeitig handelt, speist Strom ins Netz ein und bekommt dafür keinen Cent.
Technisch bleiben Altanlagen nach 20 Jahren vollständig betriebsfähig. Die Module haben zwar an Leistung verloren (typischerweise 0,5–0,7% pro Jahr, also nach 20 Jahren noch 86–90% der Nennleistung), sind aber weiterhin produktiv. Der Wechselrichter ist nach 15–20 Jahren oft das schwächste Glied – Wechselrichter haben eine typische Lebensdauer von 15–20 Jahren und können nach dem EEG-Ablauf ausfallen.
Wichtig: Der Netzbetreiber ist nach §21 EEG verpflichtet, auch ausgeförderten Strom abzunehmen – allerdings nur zu einem sehr niedrigen Tarif (ca. 6 Cent/kWh). Um diesen Tarif zu erhalten, muss der Betreiber aktiv werden: Einen neuen Einspeisevertrag nach §21 EEG schließen. Wer das nicht tut, einspeist faktisch umsonst.
Spätestens 3 Monate vor dem Ende der 20-jährigen Förderperiode sollten Sie tätig werden: Inbetriebnahmedatum prüfen, Optionen abwägen (Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Repowering) und den neuen Vertrag abschließen. Verpassen Sie den Zeitpunkt, verlieren Sie rückwirkend keine Vergütung – aber es entsteht eine Lücke im Einspeisevertrag.
Eigenverbrauch umrüsten: So nutzen Sie Ihre Altanlage optimal
Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die Eigenverbrauchsoptimierung die wirtschaftlich attraktivste Option nach dem EEG-Ablauf. Das Prinzip: Statt den Strom für 6–8 Cent ins Netz einzuspeisen, nutzen Sie ihn selbst und ersparen sich damit den Kauf von Netzstrom für 35 Cent/kWh. Die Wertdifferenz ist enorm: Eigenverbrauch ist 4–5 Mal wertvoller als Einspeisung.
Konkrete Maßnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung bei einer Altanlage:
- Verbrauch zeitlich verschieben: Waschmaschine, Spülmaschine und Wäschetrockner mit Zeitprogramm auf die Mittagsstunden (11–15 Uhr) stellen, wenn die PV maximale Leistung erzeugt.
- E-Auto laden: Falls vorhanden, Ladevorgang tagsüber starten. Selbst ohne smarte Wallbox erhöht das den Eigenverbrauchsanteil erheblich.
- Warmwasser-Wärmepumpe: Eine Brauchwasserwärmepumpe (BWP) läuft idealerweise mittags mit Solarstrom. Kosten: 1.500–3.500 Euro, Amortisation ca. 3 Jahre durch Einsparung.
- Smart Meter / Monitoring: Ein intelligenter Stromzähler zeigt exakt, wann wie viel Strom erzeugt und verbraucht wird. Mit diesen Daten können Sie gezielt optimieren.
Ohne Speicher liegt der typische Eigenverbrauchsanteil einer ausgeförderten Altanlage bei 20–30% (je nach Haushaltsgröße und -verhalten). Mit gezielter Lastverlagerung steigt er auf 35–45%.
Neue Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch: Der Zahlenvergleich
Für eine ausgeförderte 5-kWp-Anlage in Süddeutschland, die jährlich ca. 5.000 kWh produziert, sehen die Optionen im Vergleich so aus:
| Strategie | Anteil | Erlös/Einsparung p.a. | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung §21 EEG (~6 ct) | 100% Einspeisung | ~300 € | Gering (Vertrag) |
| Direktvermarktung (~7 ct) | 100% Einspeisung | ~350 € | Mittel (Händlervertrag) |
| Eigenverbrauch 30% (kein Speicher) | 30% EV, 70% Einsp. | ~630 € | Gering |
| Eigenverbrauch 60% (mit Speicher) | 60% EV, 40% Einsp. | ~1.120 € | Mittel (Investition) |
| Repowering (neue EEG 8 ct) | Neustart | ~400 € + mehr Leistung | Hoch (Kosten) |
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Eigenverbrauch ist die attraktivste Option, besonders in Kombination mit einem Batteriespeicher. Die §21-Volleinspeisung und Direktvermarktung bringen nur dann gute Ergebnisse, wenn der Eigenverbrauch strukturell schwierig ist (z.B. Wochenendhaus, Ferienvermietung).
Batteriespeicher nachrüsten: Was kostet das und lohnt es sich?
Wer seine ausgeförderte Photovoltaik Altanlage aufwerten möchte, denkt zuerst an einen Batteriespeicher. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil von 25–30% auf 60–80% und macht die Anlage deutlich rentabler. Aber lohnt sich die Investition bei einer 20 Jahre alten Anlage noch?
Die gute Nachricht: Batterienspeicher sind seit 2024 erheblich günstiger geworden. Ein 10-kWh-Heimspeicher (ausreichend für einen 4-Personen-Haushalt) kostet 2026 inklusive Installation etwa 6.000–10.000 Euro. Bei einer ausgeförderten 5-kWp-Anlage mit 5.000 kWh Jahresertrag und 60% Eigenverbrauchsquote nach Speicher ergibt sich eine zusätzliche Einsparung von ca. 500–700 Euro/Jahr gegenüber der Volleinspeisung. Die Amortisationszeit liegt bei 9–14 Jahren.
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist die Kompatibilität des Speichers mit dem vorhandenen Wechselrichter. Viele Altanlagen haben Wechselrichter aus den Jahren 2000–2006, die nicht mit modernen Speichersystemen kompatibel sind. In diesem Fall muss der Wechselrichter getauscht werden – was die Rentabilität verschlechtert. Empfehlung: Vor der Speicher-Investition den Wechselrichter prüfen lassen.
Wechselrichter-Tausch nach 15–20 Jahren: Wann und wie?
Der Wechselrichter ist das technisch anfälligste Bauteil einer PV-Anlage. Während Solarmodule 30–40 Jahre halten können, ist die Lebensdauer von Wechselrichtern auf typischerweise 15–20 Jahre begrenzt. Viele Altanlagen aus den Jahren 2000–2010 haben damit ihren Wechselrichter bereits an der Grenze der Lebenserwartung.
Typische Zeichen, dass der Wechselrichter getauscht werden sollte:
- Fehlercode-Anzeige oder häufige Abschaltungen
- Deutlich niedrigerer Ertrag als in früheren Jahren (bei gleichem Wetter)
- Hörbare Geräusche (Brummen, Klicken)
- Überhitzung oder Geruch nach verbranntem Kunststoff
- Wechselrichter-Alter über 15 Jahre ohne regelmäßige Wartung
Die Kosten für einen neuen Wechselrichter liegen 2026 bei 1.000–3.000 Euro (inkl. Installation), je nach Leistungsklasse und Hersteller. Moderne Wechselrichter (SMA, Fronius, Huawei) sind oft effizienter, leiser und bieten bessere Monitoring-Funktionen. Wenn ohnehin ein Wechselrichter-Tausch ansteht, lohnt es sich, einen Speicher-kompatiblen Hybridwechselrichter (1.500–3.500 Euro) einzubauen – das ermöglicht spätere Speichernachrüstung ohne weiteren Wechselrichter-Tausch.
Beim Wechselrichter-Tausch gilt: Die Anlage gilt danach nicht als Neuanlage und erhält keine neue 20-jährige EEG-Förderung. Das gilt nur beim vollständigen Repowering (neue Module + Wechselrichter + ggf. neue Unterkonstruktion).


