Überblick: Welche Förderung gibt es beim Heizungstausch?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungsaustausch in Deutschland. Wer eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Wärmepumpen-Hybridanlage ersetzt, kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Förderfähige Kosten: max. 30.000 Euro bei Erstantrag (also max. 21.000 Euro Zuschuss).
BEG Grundförderung: 30% für alle
Die Grundförderung von 30% steht jedem offen — unabhängig von Einkommen, Gebäudealter oder Heizsystem. Voraussetzungen: Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude, Antrag bei BAFA vor Vertragsabschluss, Installation durch zertifizierten Fachbetrieb, Mindest-Effizienzanforderungen an das neue Heizsystem (z.B. JAZ ≥ 3,0 für Wärmepumpen). Was wird gefördert: Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Wärmepumpen-Hybridanlage, Wärmenetz-Anschluss.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20% extra beim Ölheizungstausch
Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung (oder eine Nachtspeicherheizung älter als 20 Jahre) durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt, bekommt zusätzlich 20% Klima-Geschwindigkeitsbonus. Damit steigt die Gesamtförderung auf 50%. Frist-Hinweis: Der Bonus war ursprünglich bis 31.12.2028 befristet. Früher tauschen = sicherer Bonus. Nicht kombinierbar mit dem separat beantragten Weiterbetrieb der Gasheizung als Hybridkomponente.
Einkommensbonus: 30% extra für Haushalte unter 40.000 €
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro (Haushaltseinkommen, Durchschnitt der letzten 3 Jahre) erhalten zusätzlich 30% Einkommensbonus. In Kombination mit Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus: bis zu 70% Gesamtförderung. Nachweis: Steuerbescheide der letzten 3 Jahre beim Antrag. Wichtig: Nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.
Effizienzbonus: 5% extra für natürliche Kältemittel
Wer eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290/Propan oder R600a/Butan) installiert, bekommt 5% Effizienzbonus. Aktuell: Vaillant aroTHERM plus (R290) und Viessmann Vitocal 300-A (R290) erfüllen diese Anforderung. Damit sind theoretisch bis 75% Förderung kombinierbar — BAFA-intern auf 70% gedeckelt, aber der Effizienzbonus erhöht die absolute Summe.
Maximale Förderung kombinieren
| Bonus | Prozent | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für alle, Pflichtbasis |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | +20% | Öl/Gas/Nachtspeicher ersetzen |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen < 40.000 €/J. |
| Effizienzbonus | +5% | Natürliches Kältemittel (R290) |
| Maximum | 70% | BAFA-Deckel bei 70% |
Rechenbeispiel: WP-Anlage kostet 22.000 Euro, förderfähige Kosten 22.000 Euro (unter 30.000 Euro Deckel). Bei 70% Förderung: 15.400 Euro Zuschuss, Eigenanteil 6.600 Euro.
Schritt-für-Schritt: Den Förderantrag richtig stellen
- Energieberater beauftragen (optional, aber für komplexe Fälle empfohlen)
- Fachbetrieb finden und unverbindliches Angebot einholen
- BAFA-Antrag stellen unter energie.bafa.de — BEVOR der Vertrag unterzeichnet wird
- Bewilligung abwarten — i.d.R. innerhalb weniger Tage bis 3 Wochen
- Vertrag unterzeichnen und Installation beauftragen
- Installation durchführen lassen, Fachunternehmerbestätigung erhalten
- Verwendungsnachweis einreichen (Rechnungen, Fachunternehmerbestätigung)
- Zuschuss wird überwiesen — i.d.R. 6–10 Wochen nach vollständiger Einreichung
Kein Antrag vor Vertrag = kein Geld. Keine Ausnahmen, keine Kulanz. Das ist der häufigste und teuerste Fehler beim Heizungsaustausch.
Häufige Fehler bei der Heizungsförderung
- Vertrag unterschrieben bevor BAFA-Antrag gestellt → kein Zuschuss
- Falsche Heizlastberechnung → WP zu groß → ggf. Effizienzanforderung nicht erfüllt
- Installateur nicht BAFA-zertifiziert → Förderantrag scheitert
- Verwendungsnachweis zu spät eingereicht (Frist: 24 Monate nach Bewilligung)
- Einkommensnachweis vergessen → Einkommensbonus entfällt
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