GEG 2024: Was die neue Heizungspflicht bedeutet

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit Anfang 2024 eine entscheidende neue Regel eingeführt: Wer in einer Gemeinde lebt, die an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen ist oder für die eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss beim Einbau einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien (EE) einsetzen. Das ist die sogenannte GEG-65%-Pflicht, die vielen Hausbesitzern Sorgen bereitet – zu Recht, denn die Konsequenzen sind weitreichend.

Die wichtigste Klarstellung vorab: Die GEG-Pflicht gilt nicht sofort für bestehende Heizungen. Eine laufende Gas- oder Ölheizung darf weiterbetrieben werden, solange sie funktioniert. Erst wenn eine neue Heizung eingebaut wird – sei es wegen eines Defekts, einer Sanierung oder einer freiwilligen Entscheidung – greift die Pflicht. Ausnahmen gelten außerdem für Gebäude, für die noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt: In diesen Fällen gelten Übergangsfristen bis 2026 oder 2028, abhängig von der Gemeindegröße.

Konkret bedeutet das für den Heizungstausch 2026: Wer eine neue Heizung einbaut, hat in der Regel drei gesetzeskonforme Optionen. Erstens eine Wärmepumpe, die vollständig mit Strom betrieben wird und damit die 65%-Pflicht weit übererfüllt. Zweitens eine Pellet- oder Biomasseheizung, die als erneuerbare Energie gilt. Drittens ein Fernwärmeanschluss, sofern verfügbar und aus erneuerbaren Quellen gespeist. Eine reine Gasheizung ohne erneuerbare Anteile erfüllt die GEG-Anforderung nicht mehr und erhält deshalb auch keine staatliche BEG-Förderung.

65%
Pflichtanteil erneuerbare Energien (GEG)
70%
Max. BEG-Förderung für Wärmepumpen
2035
Austauschpflicht für Ölheizungen vor 1991

Was viele noch nicht wissen: Die GEG-65%-Pflicht eröffnet auch Hybridlösungen. Eine Gas-Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der die Wärmepumpe mindestens 65% der Jahresenergie liefert und die Gasheizung nur als Spitzenlastunterstützung dient, ist ebenfalls zulässig. Dieser Weg kann in schlecht gedämmten Altbauten sinnvoll sein, wo eine reine Wärmepumpe an ihre Grenzen stößt. Die Förderung ist dabei allerdings geringer als bei einer reinen Wärmepumpe.

Wer seine alte Heizung notfallmäßig ersetzen muss – also bei einem irreparablen Heizungsdefekt im Winter – hat laut GEG eine Übergangsfrist von 3 Jahren, um die EE-konforme Lösung umzusetzen. In dieser Zeit kann übergangsweise auch eine nicht-konforme Heizung betrieben werden. Das schafft Planungssicherheit für Hausbesitzer, die plötzlich vor der Frage stehen.

💡 Kommunale Wärmeplanung prüfen

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob und wann eine kommunale Wärmeplanung für Ihren Standort vorliegt. In vielen Regionen ist Fernwärme mittelfristig die günstigste und technisch einfachste Lösung – der Anschluss kann aber 3–8 Jahre auf sich warten lassen. Frühzeitig anfragen lohnt sich.

Heizsysteme und Kosten im Vergleich

Der Heizsystemmarkt 2026 bietet Hausbesitzern mehr Optionen als je zuvor – aber auch mehr Komplexität. Die Kosten für Installation und Betrieb variieren erheblich. Wir stellen alle relevanten Systeme vor und geben einen realistischen Kostenüberblick.

Gasheizung – weiter möglich, aber ohne Förderung

Eine neue Gas-Brennwertanlage kostet inklusive Installation zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Das ist günstiger als alle erneuerbaren Alternativen. Allerdings: Gasheizungen erhalten keine BEG-Förderung mehr, und mit der GEG-65%-Pflicht sind sie in vielen Gebieten nur noch in Kombination mit Solarthermie oder als Hybridheizung zulässig. Langfristig sind die Betriebskosten durch CO₂-Bepreisung (2026: 65 Euro/Tonne CO₂, bis 2035 weiter steigend) deutlich höher als bei Wärmepumpen. Eine Gasheizung einzubauen bedeutet 2026, auf Zukunftssicherheit zu verzichten.

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist 2026 das meistgewählte neue Heizsystem in Deutschland. Sie entzieht der Außenluft Wärme und heizt damit das Haus und das Warmwasser – mit einem Arbeitszahl (COP) von 3–5, was bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom 3–5 kWh Heizwärme werden. Die Installationskosten liegen bei 18.000–28.000 Euro, je nach Haustyp, Dämmzustand und benötigter Heizleistung. Nach BEG-Förderung kann der Eigenanteil auf 5.400–11.000 Euro sinken. Der Betrieb ist CO₂-arm und wird mit zunehmendem Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz immer klimafreundlicher.

Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)

Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt die konstante Erdwärme über Erdkollektoren oder Erdsonden und hat einen noch höheren Wirkungsgrad als Luftwärmepumpen (COP 4–6). Sie läuft auch bei extremen Minustemperaturen zuverlässig und effizient. Der Nachteil: Die Bohrarbeiten für die Erdsonde kosten allein 8.000–15.000 Euro zusätzlich, wodurch die Gesamtkosten auf 22.000–35.000 Euro steigen. Sie ist besonders für gut gedämmte Häuser mit ausreichend Grundstück ideal und erhält ebenfalls bis zu 70% BEG-Förderung.

Pelletheizung

Die Pelletheizung verbrennt gepresste Holzpellets aus Sägespänen und anderen Holzresten. Sie gilt als klimaneutral, weil beim Verbrennen nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Baum beim Wachsen gebunden hat. Die Anlagekosten betragen 18.000–25.000 Euro inklusive Pellettanks und Installation. BEG-Förderung: 30% Grundförderung, ggf. höher mit Einkommensbonus. Pellets kosten aktuell ca. 280–350 Euro pro Tonne. Ein 150-m²-Haus verbraucht etwa 4–5 Tonnen pro Jahr. Die Pelletheizung benötigt Lagerfläche und regelmäßige Aschentleerung – ist aber für Hausbesitzer ohne Gasanschluss und mit günstigem Pelletlieferant sehr wirtschaftlich.

Fernwärme

Wo Fernwärme verfügbar ist, ist sie oft die technisch einfachste Lösung: Die Wärme kommt aus dem Netz, das eigene Haus braucht nur eine Hausübergabestation (5.000–15.000 Euro Anschlusskosten). Fernwärme ist in der Regel dekarbonisiert oder wird es mittelfristig – viele Stadtwerke haben den Umbau zu Groß-Wärmepumpen, Solarthermie und KWK bereits geplant. Nachteil: Keine Unabhängigkeit vom Versorger, die Tarife können variieren und sind nicht so planbar wie eigene Anlagen.

System Installationskosten Nach BEG (Eigenanteil) Betrieb p.a. (150 m²) CO₂-Emissionen Eignung
Gas-Brennwert neu8.000–15.000 €8.000–15.000 € (keine BEG)1.800–2.800 €hochÜbergangs- u. Hybridlösung
WP Luft-Wasser18.000–28.000 €5.400–11.200 €900–1.600 €sehr geringNeubau, gedämmter Altbau
WP Sole-Wasser22.000–35.000 €6.600–14.000 €800–1.400 €sehr geringEigengrundstück, Altbau
Pelletheizung18.000–25.000 €12.600–17.500 €1.200–1.800 €neutralkein Gasanschluss, ländlich
Fernwärme5.000–15.000 €3.500–10.500 €1.400–2.200 €gering–mittelstädtische Lagen

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BEG-Förderung: Bis zu 70% Zuschuss

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2026 das wichtigste Instrument zur Finanzierung eines Heizungstauschs. Wer die Förderung optimal nutzt, kann den Eigenanteil drastisch reduzieren. Das System funktioniert als Zuschussförderung – das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden, anders als bei Krediten.

Die BEG-Förderung für Heizungsanlagen setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die aufaddiert werden können:

  • Grundförderung 30%: Für alle förderfähigen Heizsysteme (Wärmepumpen, Pellet, Fernwärme, Solarthermie). Maximale Fördersumme: 30.000 Euro Investitionskosten werden bezuschusst, also maximal 9.000 Euro Zuschuss durch die Grundförderung.
  • Klimageschwindigkeitsbonus +20%: Für Haushalte, die eine funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung (Baujahr vor 2024) gegen eine EE-Heizung austauschen. Dieser Bonus soll den schnellen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen incentivieren.
  • Einkommensbonus +30%: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Dieser Bonus zielt auf Bezieher mittlerer und niedriger Einkommen, die sonst von den hohen Investitionskosten abgeschreckt würden.

In der Summe können damit bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss erhalten werden. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für 22.000 Euro und maximaler Förderung ergäbe das 15.400 Euro Zuschuss – ein Eigenanteil von nur 6.600 Euro. Das ist eine historisch einmalige Förderkonstellation, die 2026 ausgeschöpft werden sollte.

ℹ️ Antrag vor Auftragsvergabe stellen

Wichtig: Der BEG-Förderantrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Wer erst nach Auftragserteilung einen Antrag stellt, geht leer aus. Planen Sie mindestens 3–6 Monate Vorlaufzeit für die Gesamtabwicklung ein.

Ölheizung: Austauschpflicht und Alternativen

Die Ölheizung ist das fossile Heizsystem mit dem größten Handlungsdruck in 2026. Laut GEG §72 gilt eine Austauschpflicht für Ölheizungen mit Baujahr vor 1991: Diese Geräte dürfen nach dem 1. Januar 2026 nicht mehr betrieben werden. Wer eine alte Ölheizung im Keller hat, sollte jetzt dringend handeln – sowohl aus rechtlichen Gründen als auch weil die Fördermittel bei frühzeitigem Austausch am attraktivsten sind.

Über 5 Millionen Ölheizungen laufen aktuell noch in deutschen Haushalten. Besonders in ländlichen Regionen ohne Gasanschluss ist die Ölheizung historisch verbreitet. Die gute Nachricht: Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aktiviert den Klimageschwindigkeitsbonus der BEG (+20%), womit die Förderung auf bis zu 70% steigen kann.

Wer eine neuere Ölheizung (Baujahr nach 1991) betreibt, muss nicht sofort handeln. Das Gerät darf bis zum Ende seiner technischen Lebensdauer weiterbetrieben werden. Allerdings sollte man bedenken: Der CO₂-Preis für Heizöl steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne und soll laut Klimaschutzprogramm bis 2030 weiter auf 65 Euro steigen. Das macht Heizöl jedes Jahr teurer.

Für Haushalte mit einer alten Ölheizung, die auf Wärmepumpe umsteigen wollen, gilt: Je schlechter die Gebäudedämmung, desto höher die Vorlauftemperaturen der alten Heizung – und desto schwieriger der Wärmepumpeneinsatz ohne Gebäudesanierung. Hier kann eine Heizkörperanpassung oder der Einbau von Fußbodenheizung notwendig sein. Eine Fachplanung (Energieberater) ist in diesem Fall unbedingt empfohlen.

Entscheidungsmatrix: Was passt zu meinem Haus?

Die Wahl des richtigen Heizsystems hängt von mehreren Faktoren ab: Haustyp, Dämmzustand, verfügbare Energieträger, Budget und persönliche Präferenzen. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber eine systematische Entscheidungsmatrix hilft, die Optionen einzugrenzen.

Gut gedämmtes Haus (EFH nach 2000 oder saniert)

Für gut gedämmte Häuser mit niedrigen Vorlauftemperaturen (35–45°C) ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die ideale Lösung. Der hohe COP (Leistungszahl) von 4–5 macht den Betrieb sehr wirtschaftlich, und die Installationskosten sind die niedrigsten unter den EE-Systemen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann der Strombedarf der Wärmepumpe teilweise selbst gedeckt werden – das reduziert die Betriebskosten auf ein Minimum.

Schlechter gedämmter Altbau (vor 1980)

In schlecht gedämmten Altbauten laufen alte Heizsysteme oft mit Vorlauftemperaturen von 65–75°C. Wärmepumpen arbeiten dabei mit deutlich schlechterem Wirkungsgrad. Hier empfehlen sich zwei Wege: Entweder eine Gebäudesanierung parallel zum Heizungstausch (kombinierbar mit BEG-Sanierungsförderung), oder eine Pelletheizung, die problemlos hohe Vorlauftemperaturen liefern kann und trotzdem als erneuerbar gilt. In städtischen Lagen mit verfügbarem Fernwärmeanschluss wäre auch das die unkomplizierteste Option.

Ländliche Lage ohne Gasanschluss

Ohne Gasanschluss sind Pellet, Wärmepumpe oder Solarthermie die Optionen. Die Pelletheizung ist für ländliche Haushalte mit Platz für einen Pellettank und günstigen regionalen Lieferanten oft wirtschaftlich attraktiv. In Kombination mit einer Solaranlage lässt sich die Energieunabhängigkeit weiter steigern.

3–5
COP Luft-Wärmepumpe
4–6
COP Erdwärme-Wärmepumpe
65€
CO₂-Preis 2026 pro Tonne

Häufige Fragen zum Heizungsaustausch 2026

Was kostet eine neue Wärmepumpe 2026?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 2026 zwischen 18.000 und 28.000 Euro inkl. Installation. Nach BEG-Förderung (bis zu 70%) kann der Eigenanteil auf 5.400–11.200 Euro sinken. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) kostet 22.000–35.000 Euro brutto.
Was bedeutet die GEG-Pflicht 65% EE?
Seit 2024 müssen neue Heizungen in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Reine Gasheizungen erfüllen diese Anforderung nicht und erhalten keine BEG-Förderung. Wärmepumpen, Pellet und Fernwärme erfüllen die Pflicht vollständig.
Bis wann muss eine Ölheizung ausgetauscht werden?
Ölheizungen mit Baujahr vor 1991 müssen laut GEG §72 bis spätestens 2026 ausgetauscht werden. Neuere Ölheizungen dürfen bis zum natürlichen Lebensende weiterbetrieben werden, werden aber durch steigende CO₂-Preise immer teurer im Betrieb.
Wie hoch ist die BEG-Förderung für Wärmepumpen?
Bis zu 70%: Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 20% (bei Austausch von Öl- oder Gasheizung) + Einkommensbonus 30% (Haushaltseinkommen unter 40.000€/Jahr). Maximal förderfähige Investitionskosten: 30.000 Euro. Antrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA gestellt werden.
Lohnt sich eine Gasheizung 2026 noch?
Gasheizungen erhalten keine BEG-Förderung und sind in vielen Gebieten nicht mehr GEG-konform. Durch steigende CO₂-Bepreisung werden die Betriebskosten jährlich höher. Langfristig ist Gas keine zukunftssichere Lösung – eine Hybridlösung mit Wärmepumpe ist sinnvoller.